Diskussion:Pflegekasse

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Pflegekassen (und Krankenkassen) - auch "gesetzliche" - sind keine Behörden. Siehe auch die riesige Behördentabelle in der Diskussion zu Behörde. Das werde ich umformulieren.--Dr.cueppers 22:15, 26. Jun 2006 (CEST)

Pflegekassen und Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie nehmen unmittelbar staatliche Aufgaben wahr, sind Teil der unmittelbaren Staatsverwaltung und sind sehr wohl Behörden, weshalb es, z.B. bei den AOKen DO-Angestellte gibt und dort auch der der BAT Anwendung findet. Bitte nicht ändern. --Thomas S.Postkastl 23:48, 26. Jun 2006 (CEST)

Theoriefindung. Was ist mit privaten Krankenkassen? --TennisOpa (Diskussion) 17:39, 20. Jun. 2019 (CEST)

Gäbler ist eine reputable Quelle, einfach aufnehmen. -- Brainswiffer (Disk) 11:33, 21. Jun. 2019 (CEST)

Quellen?

Mahlzeit zusammen! Gibt es eigentlich irgendwelche Quellen für den Artikel, bspw. ein Gesetz, das das alles so regelt, wie es da steht? 10:30, 18. Dez. 2007 (CET)

Ja, das im Artikeltext für diesen Zweck aufgeführte und verlinkte Elfte Buch Sozialgesetzbuch--Dr.cueppers - Disk. 13:12, 18. Dez. 2007 (CET)

Danke. Ja, da stehen lt. Artikeltext die Aufgaben der Pflegekassen. Steht da aber auch die Definition einer Pflegekasse und dass es sich um eigenständige Behörden handelt oder ist das nicht gesetzlich festgelegt? --Mahlzeit zusammen! 15:17, 18. Dez. 2007 (CET)

ja, im Gesetz und bei Gabler. Trotzdem alles als Quelle verlinken wäre gut. -- Brainswiffer (Disk) 11:35, 21. Jun. 2019 (CEST)