Diskussion:Pflegesachleistung
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Kommentar zu
- ein Prinzip, nicht die individuellen Pflegkosten zu übernehmen, gibt es bei der Pflegeversicherung nicht, im Gegenteil, es gibt keine Pauschalen bei den Pflegeleistungen
- Vorher stand da:
- Der Umfang der Pflegesachleistung ist dadurch begrenzt, dass die Pflegekassen als Träger der Pflegeversicherung die Leistungen nur bis zu bestimmten monatlichen Höchstbeträgen finanzieren, die sich nach dem Maß der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe) richten. Das entspricht dem allgemeinen Prinzip der Pflegeversicherung, nicht die individuellen Pflegekosten zu übernehmen, sondern Zuschüsse bis zu Höchstgrenzen je Pflegestufe.
- Entweder gelten alle beide Sätze oder keiner. Wenn der erste Satz gilt, gilt auch seine erklärende Verallgemeinerung im zweiten Satz.
- Wenn ein Pflegebedürftiger bei einem Pflegedienst sämtliche Leistungen in Auftrag gibt, die im Gutachten stehen, muss er zuzahlen. Dann wird ihm sehr schnell klar, dass bei der Pflegeversicherung das Prinzip gilt, nicht die individuellen Pflegekosten zu übernehmen, sonder er nur mit einem Zuschuss zu seinen Kosten rechnen kann.
- Etwas Anderes war nicht ausgesagt.
- Man könnte vielleicht besser formulieren "... nicht die vollen Pflegekosten zu übernehmen ..."
- Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 18:11, 9. Sep. 2011 (CEST)
- Jedenfalls war die von mir gelöschte Äußerung missverständlich. Hat der eine Pflegebedürftige individuelle Pflegekosten in Höhe von 350 €, der andere von 400 €, so erhält der eine seine individuellen Pflegekosten von 350 €, der andere seine individuellen Kosten von 400 €. Erbringen zwei Pflegedienste in München und in Hamburg exakt die gleiche Leistung, und kostet diese in München 400€, in Hamburg 380€, so richtet sich danach auch individuell die Leistung. Das Prinzip, nicht die individuellen Pflegekosten zu übernehmen, gibt es also nicht, vielmehr richtet sich die Höhe der Pflegeleistung gerade nach den individuellen Kosten. Etwas anderes ist das Problem, dass die Pflegekosten nur bis zu einer Höchstgrenze übernommen werden. Das ist aber erwähnt. Deshalb sind weitere Ausführungen, wie z.B. nicht die vollen Kosten zu übernehmen, nicht nötig und würden nur das gleiche nochmal sagen. --Gunilla 19:12, 9. Sep. 2011 (CEST)
Gelöschter Satz
Der Satz "Manche Leistungen der ambulanten Pflegedienste können von der Krankenkasse statt der Pflegekasse bezahlt werden. Z.B. das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen." wurde von Benutzer:Losdedos gelöscht. --84.147.40.3 14:19, 30. Aug. 2015 (CEST)
- Der Vollständigkeit halber solltest du vielleicht erwähnen, dass ich den Satz entfernt habe, nachdem du ihn kurz zuvor quellenlos eingefügt hast. Zudem hat das Ganze nichts mit der Pflegesachleistung zu tun und wurde ohne jeden Zusammenhang von dir in den Artikel gesetzt.--Losdedos (Diskussion) 15:13, 30. Aug. 2015 (CEST)
- Natürlich hat es was mit der Pflegesachleistung zu tun, wehalb es auch in der Einleitung erwähnt wird: "Behandlungspflege gehört nicht zur Pflegesachleistung." Das Ding ist nämlich, dass manche Leistungen, sowohl von der Pflegekasse als auch der Krankenkasse bezahlt werden können, z.B. das Kompressionsstrumpfanziehen, ist es nicht ärztlich verordnet, dann zahlt es die Pflegekasse (solange die monatliche Obergrenze nicht erreicht ist). Liegt eine ärztliche Verordnung vor, dann zahlt es die Krankenkasse. Ich werde Quellen besorgen. --84.147.40.3 16:26, 30. Aug. 2015 (CEST)
- Das Ding ist nämlich, dass manche Leistungen, sowohl von der Pflegekasse als auch der Krankenkasse bezahlt werden können Das habe ich auch nicht bestritten! Genaueres dazu beispielsweise im Artikel Häusliche Krankenpflege. Eventuell ist der Artikel Häusliche Pflege der richtigere Ort für die Ergänzung in der Form, in der du sie vorgenommen hattest. Die Art- und Weise bzw. der Ort innerhalb des Artikels ist jedoch definitiv der falsche Platz für diese Ergänzung.--Losdedos (Diskussion) 16:52, 30. Aug. 2015 (CEST)
- Natürlich hat es was mit der Pflegesachleistung zu tun, wehalb es auch in der Einleitung erwähnt wird: "Behandlungspflege gehört nicht zur Pflegesachleistung." Das Ding ist nämlich, dass manche Leistungen, sowohl von der Pflegekasse als auch der Krankenkasse bezahlt werden können, z.B. das Kompressionsstrumpfanziehen, ist es nicht ärztlich verordnet, dann zahlt es die Pflegekasse (solange die monatliche Obergrenze nicht erreicht ist). Liegt eine ärztliche Verordnung vor, dann zahlt es die Krankenkasse. Ich werde Quellen besorgen. --84.147.40.3 16:26, 30. Aug. 2015 (CEST)