Diskussion:Philipp Albrecht Herzog von Württemberg

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Hallo Hansele, die Beweislast liegt bei dir daß

  • es 1959 noch ein königliches Haus Württemberg gab,
  • Antoine von Bourbon-Sizilien 1958 ein Prinz war und
  • Marie-Therese seit 1984 Herzogin von Montpensier ist.

Auf die Beweisführung bin ich gespannt. --Nur1oh 15:13, 18. Okt 2005(CEST)

Hallo Nur1oh,

erlauben Sie mir bitte, Ihre erste Frage an Hansele zu beantworten: Das Haus Württemberg ist heute noch königlich. Der Chef des Hauses heißt "Seine königliche Hoheit Carl Herzog von Württemberg". Meines Wissens steht sein Name so in seinem Ausweis, was ich jedoch spontan nicht belegen kann. Vielleicht genügt ein Suchauftrag bei einer Suchmaschine Ihrer Wahl: machen Sie sich bitte die Mühe und geben Sie den Namen so ein. Oder werfen Sie einfach einen Blick auf www.hofkammer.de/kontakt.htm und beachten Sie bitte die dortige Schreibweise des Eigentümers (S.K.H. = Seine königliche Hoheit).

In diesem Zusammenhang bitte ich Sie: belassen Sie zukünftig den Zusatz "königlich" und verzichten Sie auf den Zusatz "ehemals", hier und bei anderen Angehörigen des königlichen Hauses Württemberg.

Viele Grüße --Christophe Watier 16:39, 18. Okt 2005 (CEST)

Im Pass? Das ist natürlich Unsinn. Die Württemberger und ähnliche nicht mehr regierende Häuser in Deutschland nach Abschaffung der Monarchie vewenden ihre Titel und Hoheiten nur aus Realitätsverlust oder - netter ausgedrückt - halt aus Spass an der Freude. Hier haben solche Späßchen eigentlich nur entsprechend kommentiert etwas zu suchen. Einige wenige Titel sind Namensbestandteile und dürfen ausnahmsweise auch in der weiblichen Form verwendet werden ("Maria Graf Lambsdorff" klänge natürlich allzu albern), aber "Seine königliche Hoheit" gehört aber ganz sicher nicht dazu. --AndreasPraefcke ¿! 22:12, 18. Okt 2005 (CEST)


"Meines Wissens steht sein Name so in seinem Ausweis, was ich jedoch spontan nicht belegen kann."

Äh??? In einem Pass, den die BundesREPUBLIK Deutschland ausgestellt hat? Diese Aussage belegt allerdings spontan dass... okay, lassen wir den Rest. Jeder Bürger der BundesREPUBLIK, der den Herzog von Württemberg derart tituliert, gehört nach Saudi-Arabien repatriiert oder jedenfalls dorthin, wo man für derartige, na sagen wir, "Respektsbezeugungen" noch Sinn hat.

--84.180.234.167 11:00, 22. Sep. 2009 (CEST)



Sperrung

Ich habe die Seite wegen Edit-War für eine Weile dicht gemacht. Bitte hier diskutieren und auf eine Lösung einigen. Gruß --Finanzer 18:16, 20. Okt 2005 (CEST)


Man muss die Seite nicht sperren, sondern kann den Konflikt der beiden Diskutanten durch sachliche Argumente auflösen. Das Haus Württemberg ist seit 1918 kein Königliches Haus mehr, sondern firmiert im "Gotha" in der Abteilung I unter "Ehemals regierende Häuser". Da Herzog Albrecht von Württemberg zwar Thronfolger war, aber nicht Kronprinz (er war mit König Wilhelm II. nur entfernt verwandt und kam durch die Söhnelosigkeit meherer Linien an das Recht zur Thronfolge), blieb diese Linie ein Herzogliches Haus. Im Königreich stand seit dem Regierungsantritt des Königs Karl (reg. 1864-1891) auch den Mitgliedern der Nebenlinien das Prädikat "Königliche Hoheit" zu. Nach der Abschaffung der Adelsprivilegien in der Weimarer Verfassung steht es jedem frei, ob er die Anrede als Ehrentitel verwenden möchte oder nicht.


Leben

"Da er als künftiger Thronfolger erzogen worden war, blieb er zeitlebens ein überzeugter Monarchist."

Das klingt, als ob es einer Entschuldigung bedürfe, dass jemand Monarchist ist. Es gibt jede Menge überzeugter Monarchisten, die NICHT "als künftiger Thronfolger erzogen" wurden, und das ist auch gut so.

--84.180.234.167 10:53, 22. Sep. 2009 (CEST)

Das Wort "Da" ist falsch. Ich schlage vor, den Satz so zu formulieren:
"Er wurde als künftiger Thronfolger erzogen und blieb zeitlebens ein überzeugter Monarchist."
Von Rolf H., Berlin

Weigerung die Hakenkreuzfahne zu hissen

und stiftete stattdessen den Bürgerwehren und berittene Garden in Württemberg-Hohenzollern das Feldzeichen des Landesverbandes der Bürgerwehren und Stadtgarden Württemberg-Hohenzollern. Bitte hinzufügen. Grüßle--Bene16 05:42, 18. Dez. 2010 (CET)

In welcher Quelle ist dieser Begründungs-Zusammenhang thematisiert? Gruß --Chatoyant 08:20, 18. Dez. 2010 (CET)

Beisetzung

Der Satz "Nach seinem Tod wurde er in der Familiengruft in Alshausen beigesetzt" ist lustig, scheint mir aber in Wikipeda ungangebracht.
Ein Mensch kann erst nach seinem Tod beigesetzt werden, daher ist "Nach seinem Tod ... beigesetzt" überflüssig.
Von Rolf H., Berlin