Diskussion:Pigou-Steuer

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Pigou-Steuer

Hier steht: ,,Da das Marktgleichgewicht in diesen Fällen nicht pareto-optimal ist, kann durch den Einsatz von Pigou-Steuern eine Pareto-Verbesserung erreicht werden."

Aus meiner Sicht ist das Marktgleichgewicht pareto-optimal, denn die Gruppe der Unternehmer wird durch die Steuer schlechter gestellt als vorher. Daher stellt das neue Marktgleichgewicht mit Steuer auch keine Pareto-Verbesserung dar. (nicht signierter Beitrag von 93.221.41.245 (Diskussion) 17:31, 22. Jun. 2012 (CEST))

Grenzvermeidungskosten und Grenzschadenskosten

im wissenschaftlichen Bereich sind andere Begrifflichkeiten vorzuziehen.

Grenzvorteil = Grenzvermeidungskosten
Grenznachteil = Grenzschadenskosten --134.93.51.36 12:12, 2. Jul. 2007 (CEST) Eine Emissionssteuer ist keine Pigou-Steuer im klassischen Sinn.

Totalbedingung

Für einen fachfremden Leser ist die "Totalbedingung der gesamtwirtschaftlichen Effizienz" nicht ohne weitere Erklärung / Link verständlich. Sucht man bei Google nach eben diesem Stichwort, findet man nichts (ausser dieses Artikels). Also entweder Artikel ueber Totalbedingung der gesamtwirtschaftlichen Effizienz schreiben oder hier erklären oder Satz entfernen, denn so ist es nur verwirrend.

-- Attilathehans 19:48, 2. Mär. 2010 (CET)


"Kritik"

Die Sachen, die unter Kritik stehen, sind ziemlich seltsam.

"Die Pigou-Steuer kann die Totalbedingung der gesamtwirtschaftlichen Effizienz verletzen. Dadurch, dass Unternehmen meist eher Mengen- als Preisanpasser sind, führt die Steuer möglicherweise zu Marktaustritten."

Ich kann nicht erkennen, warum eine Pigousteuer bei Preisanpassern besser funktionieren sollte als bei Mengenanpassern. Die Angebotskurve mit einer privaten Grenzkostenkurve gleichzusetzen (und dem eine soziale Grenzkostenkurve gegenüberzustellen), wie es oft gemacht wird, setzt sogar Mengenanpassungsverhalten voraus.

"Im Fall eines unvollkommenen Marktes ist sogar eine Wohlfahrtsverschlechterung möglich. Ein Monopolist würde die Steuern in seine Kalkulation aufnehmen und dadurch seine Produktion noch weiter reduzieren als er dies aus Gründen der Gewinnmaximierung ohnehin schon tut."

Es ist nicht zu erkennen, warum das eine Wohlfahrtsverschlechterung sein soll - der Staat erhebt, wenn er es optimal tut, die Steuer ja so, dass die externen Effekte internalisiert werden. Wenn dann weniger produziert wird, so what.

16:23, 11. Sep. 2010 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 85.181.229.240 (Diskussion) )

1. Zum Thema unvollkommener Markt / Monopol habe ich eine Quelle ergänzt. Es geht darum, dass, wenn man nur den Kreis der initial Betroffenen betrachtet (Fischer und Fabrik) die sozialen Kosten von noch geringerem Output für Dritte (Konsumenten) nicht enthalten sind.
2. Den Punkt "Totalbedingung und Marktaustritt von Mengenanpassern" verstehe ich auch nicht?
3. Auch der Punkt "Nachverhandlungen" ist mir unklar. Warum sollten sie im Optimum nachverhandeln, aufgrund unvollständiger Information? In Demsetz (s. Einzelnachweis) auf Seite 71 unten steht zwar ein Halbsatz zu Nachverhandlung, wird aber nicht weiter theoretisch begründet, weiß nicht, ob der hier anwendbar ist, sonst habe ich dazu nichts gefunden.
Kann dazu jemand Einzelnachweise ergänzen? Sonst sollte man die Punkte 2 und 3 vielleicht erst einmal herausnehmen. --Man 11:48, 18. Nov. 2010 (CET)