Diskussion:Polen-Erlasse

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Opferzahlen

Gibt es denn keine Schätzung der Opferzahlen? Insgesamt, reichsweit bzw. unter Einschluss der besetzten Gebiete? Grüße, --84.190.5.223 08:32, 8. Mär. 2010 (CET)

Dieser wichtigen Fragestellung müsste man genauer nachgehen. Auf die Schnelle habe ich lediglich eine "Führerinformation des Reichsministeriums der Justiz" gefunden, die im Kontext zur Polenstrafrechtsverordnung steht - m. E. reichsweit inkl. eingegliederte Ostgebiete. Danach wurden im ersten Halbjahr 1942 insgesamt 1146 Todesurteile ausgesprochen, von denen 530 gegen Polen ergingen. Aufgezählt werden u. a. Delikte wie Hochverrat, Schwarzschlachtungen, unbefugter Waffenbesitz oder Aufsässigkeiten gegen deutsche Dienstherren. (ISBN 3-8046-8731-8, S. 228) --Holgerjan 11:32, 8. Mär. 2010 (CET)

Quellenlage "grau"?

Viel Ahnung habe ich leider nicht von der Thematik, allerdings ist mir aufgefallen, daß in dem gezeigten Dokument (Polen-Erlass 1940) mitnichten "herausstechend" weder die Rede ist von rassischer Minderwertigkeit noch von dem Grund der Minderwertigkeit der freiwillig im Reich arbeitenden Polen. Möchte daher mal jemand das grundlegende Dokument nachtragen (hochladen, zeigen, verlinken etc.)?

"Die rassistisch begründete Vorstellung von einer Minderwertigkeit der „Zivilarbeiter“ genannten Zwangsarbeiter und Kriegsgefangenen aus Polen war ein herausstechendes Merkmal dieser Anordnungen" - "Damit können die „Ostarbeiter-Erlasse“ als konsequente Umsetzung der rassistischen und antisemitischen Ideologie des Nationalsozialismus auf die Zwangsarbeit angesehen werden"

Ähem, diese interessante Formulierung macht neugierig:

"Können" die Erlasse evtl. noch anders als "konsequente Umsetzung der rassistischen Ideologie" etc. angesehen werden? Falls ja, sollte das vll. noch rein in das Lemma. Eku-pilz (Diskussion) 06:55, 17. Feb. 2019 (CET)