Diskussion:Politisch exponierte Person

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Die Aussage, dass der Begriff von der EU definiert und geprägt wurde, stimmt meiner Meinung nach nicht. Die Eidg. Bankenkommission hat diesen Begriff bereits viel früher verwendet. Er wurde bereits 2002 (oder ev. noch früher) in der GwV-EBK (http://www.admin.ch/ch/d/sr/9/955.022.de.pdf) festgeschrieben und definiert. --Ronny Fuchs 194.11.148.10 11:44, 16. Nov. 2007 (CET)

Im November 2000 fand auf Initiative der Schweiz ein Treffer mit den G-7 Staaten in Lausanne statt. An diesem Treffen ging es um die Definition und die Handhabung von PEP. Im Anschluss an dieses Treffen entstand das Dokument "Supervisors' PEP working paper 2001". In diesem wurde erstmals der Begriff "PEP" klar definiert, wobei die Eidg. Bankenkommission EBK den Begriff schon vorher, insb. im Zusammenhang mit den Abacha-Geldern, verwendete. Quelle: PriceWaterHouseCoopers, Geldwäschereibekämpfung und Kundenidentifikation, Ausgabe April 2003, Seite 152/153.--Ronny Fuchs 194.11.148.10 14:16, 28. Dez. 2007 (CET)

Inzwischen in den Artikel eingebaut. -- JARU 21:25, 11. Jun. 2009 (CEST)

Wirr

Der Artikel ist einfach nur wirr. In dieser Form ist er nicht behaltenswert. Bitte überarbeiten und mit Quellen beglücken. --Revolus Echo der Stille Blue ribbon.svg 02:49, 6. Apr. 2009 (CEST)

Nun habe ich es sprachlich und inhaltlich stark überarbeitet / umgebaut. -- JARU 21:25, 11. Jun. 2009 (CEST)

Defekter Weblink

GiftBot (Diskussion) 17:29, 26. Dez. 2015 (CET)

Der Betreiber welcher Einrichtung ist in der Pflicht?

Im Artikel heißt es

Nach den Vorschriften über Geldwäsche muss der Betreiber einen "Risk-Based" Ansatz verfolgen.

Wer ist gemeint? Der Betreiber eines Stehcaffees muss einen "risk-Based" Ansatz verfolgen? Bei welcher Tätigkeit? Beim Kaffeekochen? 22:29, 5. Mär. 2018 (CET)