Diskussion:Politische Haft (DDR)

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Frau Neubert als Quelle für einen NPOV ?

Frau Neubert habe ich als Quelle herausgenommen. Ich halte sie als Quelle eines NPOV für ungeeignet (z.B. deswegen: [1] und deswegen: [2]).

Ihre zitierte Auffassung (hat sie die wirklich ?), politische Haft stelle auf Haftbedingungen ab, ist abwegig ( Siehe dazu auch hier: [3]). Sie wird von keiner der nicht-staatlichen Menschenrechtsorganisationen („NGO“) geteilt. Auch nicht von amnesty international, die ich als Quelle angegeben habe. Hier will Frau Neubert vielleicht sogar bewusst etwas verschieben. Etwa die Tatsache dass amnesty international sich

„ … für die Beachtung der Mindestgrundsätze der Vereinten Nationen für die Behandlung Gefangener ein (setzt)“

Das betrifft alle Gefangenen und definiert, jedenfalls nach amnesty international nicht politische Gefangene. Auch ist Frau Neuberts Manichäismus unnachahmlich, mit dem sie die ehemaligen Bediensteten der DDR und der DDR-staatlichen Einrichtungen heute unterteilt in „DDR-Oppositionelle“ (das ist z.B. sie selbst) und „Schergen des SED-Unrechtsstaates“ (das sind immer die, die was an ihr auszusetzen haben). Zu ersterem, ihrem eigenen Selbstverständnis, mit dem sie ihre Zeit als Chorsängerin beim DDR-staatlichen Nationaltheater Weimar als tatkräftige „DDR-Opposition [[4]] verstanden wissen will, kann ich nur noch in Sarkasmus verfallen. In die Worte etwa, die Werner Schulz dem bis 1990 gewesenen DDR-Staatsdiener und „ehemaligen DDR-Oppositionellen“ Günter Nooke gegenüber einmal im Bundestag fasste:

„Ach, was müsste das für eine unglaublich freizügige DDR gewesen sein, in der man als Bediensteter eines Staatsbetriebes gegen seinen Dienstherrn hat herumopponieren können, ohne auch nur eine Abmahnung zu erhalten.

Ja, wer heute im Osten Macht hat ( Frau Neubert ist Mitglied des CDU-Landesvorstandes in Thüringen [5]), schminkt sich halt den „DDR-Oppositionellen“ auf. Und beschimpft die, die ihrer politischen Diktion widersprechen als „Ewiggestríge“ und „vom PDS-Wahlkampfzentrum bezahlt“.

Noch sarkastischer könnte ich dann zu ihrem Ehemann und Erfinder der „DDR-Opposition“ werden [[6]], dem ehemals braven Mitglied in der DDR-CDU ( siehe: Blockparteien ) Ehrhart Neubert. Herr Neubert will ja gleich das gesamte CDU-Blockflötenorchester als „Gegner der SED und des MfS“ verstanden wissen [[7]]

Heimerod 23:00, 4. Jan. 2007 (CET)

aufgezählte Strafrechtsnormen

Die von Frau Neubert übernommene Aufzählung von Strafrechtsnormen, die politische Verfolgung markieren würden, ist einfach falsch. Ich habe deshalb überschrieben: Zu politischer Haft konnte in der DDR die Verurteilung aufgrund folgender Strafrechtsnormen führen. Im einzelnen ist z.B. die Aufzählung der folgenden DDR-Strafrechtsnormen Unsinn:

§ 225(StGB DDR). Unterlassung der Anzeige

– Das war in der DDR nicht per se eine Strafrechtsnorm der politischen Verfolgung. Die Norm lautet im hier relevanten Absatz I:

§ 225(StGB DDR). Unterlassung der Anzeige

(1) Wer von dem Vorhaben, der Vorbereitung oder der Ausführung

1. eines Verbrechens gegen den Frieden und die Menschlichkeit (§§ 85 bis 89, 91 bis 93);

2. eines Verbrechens gegen die Deutsche Demokratische Republik (§§ 96 bis 105, § 106 Absatz 2, §§ 107, 108, 110);

3. eines Verbrechens gegen das Leben (§§ 112,113);

4. eines Verbrechens oder Vergehens gegen die allgemeine Sicherheit oder gegen die staatliche Ordnung (§§ 185, 186, 190, 198, 213 Absatz 2 Ziffern 1 bis 4);

5. eines Vergehens oder Verbrechens des Mißbrauchs von Waffen oder Sprengmitteln (§§206, 207);

6. eines Verbrechens oder Vergehens der Fahnenflucht (§ 254)

vor dessen Beendigung glaubwürdig Kenntnis erlangt und dies nicht unverzüglich zur Anzeige bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe oder mit öffentlichem Tadel bestraft.


Wer z.B. heute in Deutschland von dem Vorhaben, der Vorbereitung oder der Ausführung eines Verbrechens gegen das Leben ( Mord, Totschlag ) Kenntnis hat und nicht anzeigt, wird ebenfalls mit Gefängnis bestraft [8]

§ 249 (StGB DDR) Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten

– Auch das war in der DDR nicht per se eine Strafrechtsnorm zur politischen Verfolgung

Die Norm lautete im hier relevanten Absatz I:

§ 249. Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten.

(1) Wer das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung dadurch gefährdet, dass er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit hartnäckig entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist, oder wer der Prostitution nachgeht oder wer sich auf ändere unlautere Weise Mittel zum Unterhalt verschafft, wird mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Haftstrafe, Arbeitserziehung oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. Zusätzlich kann auf Aufenthaltsbeschränkung und auf staatliche Kontroll- und Erziehungsaufsicht erkannt werden.


Insbesondere war dieser Paragraph überhaupt keine Strafrechtsnorm zur politischen Verfolgung in der gar nicht so seltenen Tateinheit mit

§ 141 (StGB DDR) Verletzung der Unterhaltspflicht.

(1) Wer sich seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht gegenüber seinen Kindern durch Nichtaufnahme von Arbeit, häufigen Arbeitsplatzwechsel oder auf andere Weise entzieht, wird von einem gesellschaftlichen Organ der Rechtspflege zur Verantwortung gezogen oder mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft.


Wer sich z.B. heute in Deutschland seinen Unterhaltspflichten entzieht (so behauptet jedenfalls das Gesetz) wird ebenfalls mit Gefängnis bestraft [9]

( Meinen POV dazu: Ich kenne mehr als einen „Aufarbeiter des SED-Unrechts“, der die Sorge um den Unterhalt der in die Welt gesetzten Tochter oder des in die Welt gesetzten Sohnes den staatlichen Sozialbehörden überlässt und der 25 Stunden am Tag Zeit für ehrenamtliche Weltverbesserungsprojekte hat. )

§ 213 StGB DDR(Republikflucht), etwas zum hier angesprochenen Herrn Wagner

Die Norm lautete

§ 213 (StGB DDR). Ungesetzlicher Grenzübertritt.

(1) Wer widerrechtlich … ohne staatliche Genehmigung das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik verläßt oder in dieses nicht zurückkehrt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe oder öffentlichem Tadel bestraft.

(2) …

(3) Vorbereitung und Versuch sind strafbar.


Natürlich liegt es in der Natur der Sache, dass ein Staat immer nur den (missglückten) Versuch bestrafen kann, das Land zu verlassen. Wer weg ist, ist ja weg und lacht den Staatsanwalt aus. Darauf hatte Cesare_Beccaria bereits in seinem 1764 erschienenen und in viele Sprachen übersetzten Buch „Dei delitti e delle pene“ (deutsch: „Von Verbrechen und Strafen“) hingewiesen und dringend davon abgeraten, die Republikflucht unter Strafe zu stellen.

„Das Verbot selbst, nicht außer Landes zu gehen, macht die Eingeborenen nur noch lüsterner, ihr Vaterland zu verlassen, und dient Ausländern zur Warnung, sich nicht darinnen niederzulassen. Was soll man von einer Regierung denken, die außer der Furcht und Strafe kein anderes Mittel hat, die Menschen im Schoße ihres Vaterlandes zu erhalten, an welches sie doch bereits ohnehin durch einen selbst eigenen Hang von erster Kindheit an, durch die Natur, gleichsam gefesselt sind?"

Eine solche Norm, so wußte Beccaria bereits 1764, setzt einen Zaun um das Land und eine flächendeckende Bespitzelung der Gedanken der Bürger voraus, denn:

„Hat der Entwichene alles mit sich weggenommen, so kann er ja nicht mehr gestraft werden. Man kann ja die Entweichung nicht eher bestrafen als bis sie begangen und er außer unsren Händen ist..."

(alle Zitate nach Karl Ferdinand Hommel „Des Herrn Marquis von Beccaria unsterbliches Werk von Verbrechen und Strafen (Leipzig 1778), Ausgabe Berlin 1966, Akademie Verlag, Seite 141/142 [10])

Die Norm widerspricht in der Regel auch dem Art. 13 der <http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte> Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der <http://de.wikipedia.org/wiki/UN> UN, die die <http://de.wikipedia.org/wiki/Reisefreiheit> Reisefreiheit garantiert und lautet:

Artikel 13 Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

In der Regel. Denn „Jeder“ meint hier bei Kindern zuerst die Eltern des Kindes und nicht das Kind selbst. Dieses ist in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt und kann nicht nur nach dem heutigen deutschen (bürgerlichen) Recht ohne den Willen seines gesetzlichen Vertreters einen eigenen Wohnsitz weder begründen noch aufheben [11]. Vielmehr steht auch nach heutigen deutschen (bürgerlichen) Recht den sorgeberechtigten Eltern das Recht zu, den Aufenthalt des Kindes, auch des 15jährigen Kindes zu bestimmen [12].

Heimerod 22:28, 4. Jan. 2007 (CET)

Gerade das Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde doch den Eltern in vielen Fällen durch den Staat abgeschnitten. --Hardenacke 22:35, 4. Jan. 2007 (CET)
Rainer Wagners Vater lebt noch heute, über 80-jährig in Rainer Wagners Geburtsstadt Weißenfels. Wenn der alte Wagner heute noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht über seinen Sohn inne hätte, er würde heute noch bestimmen, dass dieser seinen Wohnsitz höchstens auf der anderen Strassenseite nimmt. Das ist alles sehr menschlich und das muss ein Kind eben aushalten bis zur Vollendung des 18ten Lebensjahres.
Dann aber auch nicht länger.
Bis dahin aber auch nicht kürzer.
Heimerod 23:10, 4. Jan. 2007 (CET)


Die Definition von politischer Haft, die derzeit im Artikel steht, bezieht sich aber nicht auf das StrRehaG. Nur so nebenbei gemerkt. Gerade weil wir wohl nicht mit den gleichen Definitionen arbeiten, finde ich diesen Artikel nützlich, um die Frage zu klären.--Bhuck 13:21, 5. Jan. 2007 (CET)


o.k., das muss'sch heude abend machen. Danke.
--Heimerod 13:50, 5. Jan. 2007 (CET)


was ist politisch ?

Nun, Heimerod, ganz verstehe ich Deine Argumentation immer noch nicht. Willst Du sagen, dass es keine politische Haft ist, wenn ein 16-Jähriger wegen versuchter "Republikflucht" inhaftiert wird?
--Hardenacke 08:43, 5. Jan. 2007 (CET)
Was ist politische Haft ?
Mit § 1 des Gesetzes über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet, StrRehaG, ist das Strafurteil auf Antrag aufzuheben und für rechtsstaatswidrig zu erklären, wenn
- entweder das Urteil der politischen Verfolgung diente ( § 1 Abs. 1 Nr. 1 [13] )
- oder die angeordneten Rechtsfolgen in grobem Missverhältnis zur vorgeworfenen Tat stehen ( § 1 Abs. 1 Nr. 2 [14] )
Letzteres liegt mit Sicherheit vor. Es ist völlig unverhältnismäßig, einen 15jährigen 1 1/2 Jahre einzusperren, nur weil er seinen Eltern entlaufen will. Ihn bei diesem Versuch zu fassen diente hier aber nicht per se der politischen Verfolgung, sondern (zumindest auch) ganz normalen Prinzipen des bürgerlichen Rechts der Erziehung.
§ 1 Abs. 1 Nr. 2 StrRehaG war übrigens in der Gesetzgebung umstritten. Jörg Siegmund berichtet unds in "Opfer ohne Lobby" [15] Seite 120, FN 619, dass die Vereinigung der Opfer des Stalinismus, VOS forderte, diese Norm zu streichen ( Deutscher Bundestag, Materialien zum 1. SED-UnBerG, Dok. Nr. 45, Seite 13). Sie befürchtete (mit Recht, wie man sieht), dass der Begriff des "politischen Gefangenen" dadurch verwässert wird. Rainer Wagners heutigen Kleinkrieg gegen die VOS fndest Du hier: [16].
Mein POV: selbstverständlich müssen auch Menschen, deren DDR-Haft in grobem Missverhältnis zur vorgeworfenen Tat steht, heute Entschädigungen erhalten.
Dass jemand (anderes, nicht Rainer Wagner), der in der DDR wegen seiner Graffiti-Gemälde nach den DDR-Paragraphen Sachbeschädigung, asozialer Lebenswandel und Vernachlässigung der Unterhaltspflicht zu einer völlig überöhten Haftstrafe verurteilt wurde, dass dieser entschädigt werden muss, ist gerecht. Dass dieser sich dann heute als "Stasiopfer" schlechthin versteht und das als Internet-Domain belegt, ja wie soll man damit umgehen [[17]]? Es liegt in der Natur der Sache. Als "politische Gefangene" und "Stasiopfer" bezeichnen sich am lautesten immer die, die zuerst befürchten, dass dies jemand anzweifelt.
--Heimerod 13:50, 5. Jan. 2007 (CET)

politische DDR-Justiz konkret am Beispiel Wagner

Da Heimerod behauptet, dass Rainer Wagner kein politischer Häftling war, und nur seinem Vater entlaufen ist, hier einige Auszüge aus original DDR - Akten, die diese Behauptung widerlegen

Da die politischen Motive meiner Inhaftierung durch Heimerod in Zweifel gezogen werde, hier einige Auszüge aus Vernehmungsprotokollen, Anklageschrift und Urteil. Genauere Informationen können dem Buch "Mit 15 im Knast", Nürnberg 2006, ISBN 3-937965-32-7 in dem sie vollständig abgedruckt sind entnommen werden.

Protokoll des Volkspolizei Kreisamtes Eisenach vom 2.1.1967 (direkt nach der Verhaftung): " Schon vor ca. sechs Monaten trug er sich mit dem Gedanken die DDR zu verlassen, da sie, wie er sich ausdrückte, nicht von Gott gewollt ist. Als Christ wolle er nicht in einem gottlosen Staat leben, sondern nach Westdeutschland gehen, wo eine wahrhaft christliche Partei (CDU) die Macht inne hat. ...- er wolle (in Westdeutschland) die Lehre beenden und anschließend den Wehrdienst verweigern, wozu er in der DDR keinerlei Recht hätte".

Haftbefehl vom 3. Januar 1967: "... und dass er es mit seinem Glauben als Christ nicht vereinbaren könne, den Dienst in der Volksarmee zu absolvieren. Bei dem Jugendlichen liegt eine ausgeprägte Beeinflussung durch westliche Fernsehsendungen vor, was darin zum Ausdruck kommt dass er als einzige legitime Regierungspartei die westdeutsche CDU ansieht".

Anklageschrift vom 23.2.1967: ".... Diese Darlegungen machen sichtbar, welche Einstellung der Beschuldigte zur DDR hat und das er letzten Endes bereit ist die Politik des Bonner Staates zu unterstützen."

Urteil vom 8.4.1967: "Hinzu kam, daß er starke Bindungen zu religiösen Personen aufnahm und sich von diesen beeinflussen ließ. So kam es, daß er zu der Auffassung gelangte, er könne in der Deutschen Demokratischen Republik nicht frei leben, Westdeutschland sei der einzig legitime Staat in Deutschland, weil er auf der Grundlagen von freien Wahlen hervorgegangen sei.... Die Verbrechen des KZ-Baumeisters Lübke (damals Bundespräsident / Einschub Rainer Wagner) und die veröffentlichten Dokumente hierüber werden von ihm angezweifelt" Rainer Wagner 09:01, 13. Jan. 2007 (CET)

Monarchist ?

Jetzt fehlen nur noch die Zitate Ihrer Ausführungen am 23. Mai 1967 vor Weißenfelser Kreisgericht als 15-jähriger, dass Otto von Habsburg der rechtmäßige Deutsche Kaiser sei und alle deutschen Bundesregierungen illegitim. Die sind ja ähnlich überzeugend wie "gottloser Staat" und "wahrhaft christliche Partei (CDU)". Mensch Rainer Wagner: Ist das wirklich politische Überzeugung, was ein pubertierender 15-jähriger von sich gibt ? Und wenn ein 15-jähriger solche tatsächlich hätte: Müßte er nicht trotzdem Vater und Mutter achten und bei ihnen bleiben bis zur Volljährigkeit ? Heimerod 12:52, 14. Jan. 2007 (CET)


Es ist einfach bizarr: Ein 15-Jähriger wird für lange Zeit wegen (versuchter) Republikflucht eingesperrt und das soll dann keine politische Haft sein? Ein politischeres Delikt lässt sich kaum denken, denn Gesetze, die so etwas möglich machen, verstoßen gegen sämtliche einschlägigen Konventionen. Was hat das mit seinen Eltern zu tun? Um die geht es doch hier gar nicht, sondern das Thema heißt politische Haft (DDR). Ich bitte, endlich mit dem sachfremden Geschwurbel aufzuhören und entweder zum Thema zurückzukehren oder oder privat weiterzudiskutieren, jedenfalls nicht hier. --Hardenacke 18:02, 14. Jan. 2007 (CET)

Gegen welche Konventionen ? Heimerod 20:00, 14. Jan. 2007 (CET)=

Genfer, Heimerod, Genfer, und Schlußakte von Helsinki und Menschenrechts-Erklärung. Und alles, was die DDR unterzeichnet hat. Kennst Du nicht? Glaub ich nicht.--Init 20:04, 14. Jan. 2007 (CET)

Kenn ich. Wo soll darin stehen, dass Minderjährige gegen den Willen ihrer Eltern das Recht haben, ihr Heimatland zu verlassen ? Heimerod 20:37, 14. Jan. 2007 (CET)=

Noch einmal: Darum geht es hier gar nicht. --Hardenacke 20:47, 14. Jan. 2007 (CET)
Doch, es geht darum, ob die Haft der politischen Verfolgung diente. Ob jemand verfolgt wurde, weil er sein Recht in Anspruch nahm.
Heimerod 20:52, 14. Jan. 2007 (CET)=

Det Bübchen wurde verfolgt, weil es wegen versuchter Rep.-Flucht eingebuchtet wurde. Und wegen Ablehnung des Wehrdienstes und wegen nicht konformer Einstellung zur Diktatur des lieben DDR-Staats. Oder wurde es mit 15 in den Knast getan, weil es nicht bei Mami und Papi sein wollte, nee, siehst Du ...

Siehe auch oben unter " politische DDR-Justiz konkret am Beispiel Wagner"

--Init 20:58, 14. Jan. 2007 (CET)

Die Haft diente der politischen Verfolgung, ganz egal, was sein Vater dazu meinte oder nicht. Oder führt irgendwo in der zivilisierten Welt die Missachtung des Aufenthaltsbestimmungsrechts zu Gefängnisstrafen für Kinder? Was willst Du uns eigentlich sagen? --Hardenacke 21:09, 14. Jan. 2007 (CET)

Noch einmal: Entweder hast Du etwas zum Thema beizutragen oder Du führst Deinen merkwürdigen Privatkrieg woanders. EOD. --Hardenacke 21:23, 14. Jan. 2007 (CET)

Das war politische DDR Haft in den 60er Jahren

Da heute ehemalige Stasi-Generärle oder Menschen wie Herr Bodo Walther aus Lobitsch bei Weißenfels (alias Heimerod), die politischen Motive meiner Inhaftierung bestreiten, und ich von Walther und Hartmann sogar mit Zigarettendieben und Kriminellen in einem Atemzug genannt werde, hier einige Auszüge aus meinen orginal DDR Vernehmungsprotokollen, Anklageschrift und Urteil. Der volle Wortlaut ist in "Mit 15 im Knast", Nürnberg 2006, ISBN 3-937965-32-7 nachzulesen.

Protokoll des Volkspolizei Kreisamtes Eisenach vom 2.1.1967 (direkt nach der Verhaftung): " Schon vor ca. sechs Monaten trug er sich mit dem Gedanken die DDR zu verlassen, da sie, wie er sich ausdrückte, nicht von Gott gewollt ist. Als Christ wolle er nicht in einem gottlosen Staat leben, sondern nach Westdeutschland gehen, wo eine wahrhaft christliche Partei (CDU) die Macht inne hat. ...- er wolle (in Westdeutschland) die Lehre beenden und anschließend den Wehrdienst verweigern, wozu er in der DDR keinerlei Recht hätte".

Haftbefehl vom 3. Januar 1967: "... und dass er es mit seinem Glauben als Christ nicht vereinbaren könne, den Dienst in der Volksarmee zu absolvieren. Bei dem Jugendlichen liegt eine ausgeprägte Beeinflussung durch westliche Fernsehsendungen vor, was darin zum Ausdruck kommt dass er als einzige legitime Regierungspartei die westdeutsche CDU ansieht".

Anklageschrift vom 23.2.1967: ".... Diese Darlegungen machen sichtbar, welche Einstellung der Beschuldigte zur DDR hat und das er letzten Endes bereit ist die Politik des Bonner Staates zu unterstützen."

Urteil vom 8.4.1967: Hinzu kam, daß er starke Bindungen zu religiösen Personen aufnahm und sich von diesen beeinflussen ließ. So kam es, daß er zu der Auffassung gelangte, er könne in der Deutschen Demokratischen Republik nicht frei leben, Westdeutschland sei der einzig legitime Staat in Deutschland, weil er auf der Grundlagen von freien Wahlen hervorgegangen sei.... Die Verbrechen des KZ-Baumeisters Lübke (damals Bundespräsident / Einschub Rainer Wagner) und die veröffentlichten Dokumente hierüber werden von ihm angezweifelt"


Ich frage die Verantwortlichen für Wikipedia: Wie lange dürfen Personen wie Bodo Walther, unter dem Deckmantel einer Diskussion, DDR-Widerstandskämpfer derart zu verunglimpfen und zu beleidigen wie auf diesen Seiten? Gibt es denn keinen Ehrenschutz? Rainer Wagner 11:12, 12. Jan. 2007 (CET)

Meine Güte, Rainer Wagner, haben Sie mal einen Augenblick darüber nachgedacht, dass ich drei Jahre in Cottbus, Brandenburg und Bautzen hinter mir habe ? Und dass der Zeitraum, den Sie im Jugendhaus verbrachten erst mal nur den Zeitraum umfasst, den ich auf der einen Arschbacke abgesessen habe ... ( Dann kam noch die Zeit für die andere. )
Sie sind ein menschlicher Mensch, irrend und fehlbar. Andere Menschen gibt es nicht, sonst hätte unser Heiland nicht für uns am Kreuz sterben müssen. Und wer darauf stößt, dass Ihre "Arbeitsgemeinschaft ehemaliger politischer DDR-Häftlinge in der Evangelischen Kirche" aus solchen Menschen besteht, der schmiedet doch deswegen kein "Komplott des kubanischen Geheimdienstes", wie Sie das formulieren [18].
Mein Tip: Suchen Sie sich mal einen Priester, egal ob jetzt evangelisch oder katholisch und gehen Sie mal beichten.

--Heimerod 12:40, 12. Jan. 2007 (CET)


Herr Walther (alias Heiliger Heimerod). Es gab früher einen Ehrenkodex, nachdem sich die politischen Häftlinge nicht gegenseitig mit ihren Haftjahren übertreffen wollen. Da Sie aber, wie es Ihren Auslassungen teilweise zu entnehmen ist, zur anderen Seite übergelaufen sind, halten Sie sich natürlich an keinen Ehrenkodex. Nur soviel zu Ihrer Angeberei. 1 1/2 Jahr Haft unter Ulbricht, und dies noch als Jugendlicher, sind bestimmt ebenso schwerwiegend, wie drei Jahre als Erwachsener unter Honecker. Und ich war nicht wie sie immer wieder lügenhaft behaupten in einem Werkhof, sondern im Gefängnis (Gotha, Naumburg, Halle, Dessau). Aber ich wollte ihnen gegenüber schweigen und tue es auch weiter. Mit Leuten wie ihnen zu reden ist sinnlos. Das Problem sind nur die teilweise unwissenden Leser dieser Seite. Rainer Wagner 18:40, 12. Jan. 2007 (CET)


zur Einengung des Begriffs „politische Haft“ auf die DDR

Natürlich ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte universell und gilt nicht nur für die DDR. amnesty international musste im Zusammenhang mit dem Recht, aus Gewissensgründen den Dienst mit der Waffe zu verweigern, auch seine Aufmerksamkeit auf den Westteil Deutschlands legen.

Zur Kriegsdienstverweigerung notiert amnesty international zum Beispiel in seinem Jahresbericht für 1983 für (West-)Deutschland:

amnesty international appellierte zugunsten mehrerer Personen, die wegen ihrer Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen verurteilt wurden [19].

Ja, mir erscheint, insbesondere von Seiten der staatlich institutionalisierten „Aufarbeitung des SED-Unrechts“ die Tendenz, die Menschenrechte nicht mehr universell und für jeden Menschen direkt geltend zu definieren. Sondern statt dessen die Welt in „Rechtsstaaten“ (good Guys) und „Unrechtsstaaten“ (bad Guys) zu unterscheiden. Hier sei nur auf die Rede des Vorsitzenden der „Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur“ Rainer Eppelmann auf dem „Bausoldatenkongress“ ( 3. bis 5. September 2004, Potsdam [20]) hingewiesen. Rainer Eppelmann führte hier in seinem Grußwort allen Ernstes aus, dass alle Gewissensgründe, die gegen den Dienst mit der Waffe sprächen, nun mit dem Anschluss Ostdeutschlands an die Freiheitliche Demokratische Grundordnung entfallen seien. Und es eigentlich keinen Grund mehr zur Kriegsdienstverweigerung geben könne. Rainer Eppelmann wurde gehörig ausgepfiffen und ausgebuht. Heimerod 21:30, 5. Jan. 2007 (CET)

Ist ja unglaublich. Muß ich mir mal merken. Saxo 20:44, 8. Apr. 2008 (CEST)

Ausbau des Artikels

Es fehlen grundsätzliche Beispiele von Inhaftierungsfällen, d.h. aus welchem konkretem Anlaß heraus konnte es zur Verhaftung aus politischen Gründen kommen (außer Republikflucht oder Fluchtversuch), z.B. "Meinungsdelikte", Westkontakte, Treffen, Kirche, usw. Dies muß ergänzt werden. Was verbarg sich also im konkreten Fall z.B. unter "staatsfeindlicher Hetze" oder "staatsfeindlichen Verbindungen" (Absatz Strafvorschriften)? Man müßte Beispiele bringen. Ist nicht so schwer--Init 23:17, 12. Jan. 2007 (CET)

Dies hier [21] gibt einen kleinen Eindruck davon, was in dem Lemma drinsteckt und was draus werden könnte.--Init 23:26, 12. Jan. 2007 (CET)

Es gibt "die Geschichte" nicht, es gibt viele Geschichten

Guten Morgen erst mal, Init. Tscha, da habt Ihr nun am Artikel verschlimmbessert. Macht es Sinn, da jetzt einen Edit-War vom Zaun zu brechen ?

Wenn ich schrieb, die Staatssicherheit als Ermittlungsorgan sei vergleichbar den Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft heute, so ging es mir darum, die Stellung der Staatssicherheit in den 1980er Jahren zu erläutern: Die Unterordnung der Staatssicherheit unter die Staatsanwaltschaft. Wenn Fricke für die 1950er Jahre z.B. schreibt, die Stasi hätte der Justiz die Urteile diktiert, so ist das eben nur für diese Zeit des Umbaus zur "sozialistischen Gesetzlichkeit" richtig. In den 1980er Jahren beschäftigte die Justiz der DDR eine ganz andere Generation von Richtern und Staatsanwälten. Das Staatsanwaltsgesetz der DDR von 1977 z.B. bestimmte in

§ 13. (1) Staatsanwalt kann sein, wer nach seiner Persönlichkeit und Tätigkeit ... sich vorbehaltlos für den Sozialismus einsetzt und der Arbeiter-und-Bauern-Macht treu ergeben ist.

(2)
(3) Der Staatsanwalt muß ... sich im gesellschaftlichen Leben bewährt haben und ständig an seiner Weiterbildung arbeiten.

Stasi, Schuld und Sündebock

Ja, Init, die von Dir zitierten Bundes- und Landeszentralen für politische Bildung stehen vor der Schwierigkeit, dass sie

1. zum einen die DDR als "Unrechtsstaat" darzustellen haben.
2. dies darzustellen haben in einem Umfeld im Osten, in dem alle Mitarbeiter aller 43 Ministerien der 44 Mitglieder des Ministerrat der DDR als öffentlich Bedienstete übernommen wurden.
3. den Rest der Bevölkerung im Osten als "DDR-Unterdrückte", "DDR-Verfolgte" oder gar "DDR-Oppositionelle" gut in den bundesdeutschen Staat einzugliedern haben.

Das Problem wollen Bundes- und Landeszentralen für politische Bildung mit einem Sündenbock lösen. Mit den Mitarbeitern des 44. Ministeriums. Der "bösen" Fee, des Ministeriums für Staatssicherheit. Weil man ja irgend einen Sündenbock braucht.

Irre an dieser Sichtweise ist dann z.B., dass der Volkskammerkandidat für meine Vaterstadt, der Minister für Staatssicherheit der DDR Erich Mielke, in der DDR bei einer regelmäßigen Wahlbeteiligung von 99,9 % regelmäßig 99,8 % JA-Stimmen erhielt.

Und es heute keiner gewesen ist. Und Millionen von Steuermitteln dafür ausgegeben werden, um "Aufarbeitung" zu betreiben.

Nachzuweisen, dass Erich Mielke, bei seinen 99,8 % JA-Stimmen Wahlfälschung betrieben hat. Weil es ja nachweislich nicht 99,8, sondern nur 99,08 % JA-Stimmen waren.

Die sehr klugen amerikanischen Besatzungsoffiziere machten das nach 1945 ähnlich: Sie unterteilten die Deutschen in die "gute und ehrliche und unschuldige" Wehrmacht und die "böse und hinterlistige und verbrecherische" Waffen-SS. Für die Wahrheit, dass nämlich die Wehrmacht genauso verbrecherisch war, wie die SS-Verbände, war ja die Zeit erst ab 1968 reif. Vielleicht ist sie es noch nicht einmal heute. Und Günter Grass hatte ja seine Gründe, in dieser verlogenen Gesellschaft zu verheimlichen, dass er mit 17 auch bei der Truppe war [22].

Hmm, macht es Sinn, da jetzt einen Edit-War vom Zaun zu brechen ? Auch z.B. über die Aussage, ehemalige politische Gefangene hätten lebenslang berufliche Nachteile erlitten ?

zum Beruf

Nach 1972, ab dem Grundlagenvertrag wurden fast alle politischen Gefangenen gen Westen freigekauft. Sie genossen dort umfangreiche Unterstützungsleistungen. Ich habe sie einmal in einer juristischen Fachzeitschrift im C.H.Beck-Verlag aufgeführt: [23]. Dein Mitstreiter SOFD z.B. wurde vor mir und nach einer kürzeren Haftstrafe wie der meinen in den Westteil Deutschlands entlassen. Ich habe ihm mehrfach gesagt, dass er seitdem all die Chancen hatte, die er hatte. Und ich habe ihm auch schon mehrfach gesagt, dass man als bald 50jähriger nicht mehr alles damit entschuldigen kann, dass man in der DDR vor nunmehr 35 Jahren nicht zum Abitur zugelassen worden ist. Aber wie gesagt, das ist mein POV. Ich bin von Beruf nicht "Opfer Kommunistischer Gewaltherrschaft" (Die Biografien der Berufsopfer sind ein Buch, das ich noch mal mit dem Spiegel zusammen schreiben will).

Haftbedingungen

Allerdings mal eines an alle, die das nicht hören wollen: Verglichen mit Haftanstalten im Westteil Deutschlands, war das, was ich in DDR-Haft in den 1980er Jahren erlebt habe, sicher hart. Verglichen mit Haftanstalten in den USA oder gar Brasilien war ich in DDR-Haft in einem Erholungsheim. - Übergriffe von Mithäftlingen waren in der DDR-Haft in den 1980er Jahren die Ausnahme. Auch in den USA und schon gleich in Brasilien sind eher die Regel [24]. - Heimerod 17:10, 15. Jan. 2007 (CET)

Zentrale Erfassungsstelle Salzgitter

Der Satz dass die ZESt 1995 die Zahlen von Häftlingen geschätzt hätte, kann schon mal nicht sein, weil die ZESt 1992 bereits aufgelöst wurde. Zum anderen war es nicht Aufgabe der Erfassungsstelle Zahlen zu schätzen, sondern wie der Name schon sagt, Fälle zu erfassen. Auch Borbe bezieht sich auf die Äußerungen von Schaefgen vor der Enquete-Kommission. Einfach mal dort nachlesen. --Zitronenpresse (Diskussion) 22:25, 12. Okt. 2012 (CEST)

Also es geht um den Satz: Die Zentrale Erfassungsstelle Salzgitter ... "bezifferte 1995 nach anderer Quelle die Zahl der politischen Häftlinge in der DDR auf 150.000 bis 200.000." mit Ref: "Vgl. Christoph Schaefgen: Regierungskriminalität und justizielle Aufarbeitung. In: Deutscher Bundestag: Materialien der Enquete-Kommission zur Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland, Bd. 9, S. 9–25, hier S. 21."
Die "Materialien der Enquete-Kommission" ist das Protokoll der mündlichen Vorträge vor der Kommission. Auf der besagten Seite 21 stehen die Worte Schaefgens. Ein Satz sagt, wieviele Fälle bei der Erfassungsstelle erfasst worden sein sollen [sic: sollen]. Im folgenden Satz sagt er, dass es nach Schätzungen in der DDR 150.000 bis 200.000 Verurteilungen in politischen Prozessen gegeben haben soll. Im dritten Satz spricht er davon, dass beim Gesamtdeutschen Insititut 130.000 Akten liegen sollen [sic: sollen]. Wessen Schätzungen das sind, wird dabei nicht klar. Aber klar ist, das es nicht die Aufgabe der Erfassungsstelle war Zahlen zu schätzen, sondern Fälle zu erfassen. Dort haben keine Historiker gearbeitet, sondern Juristen. Und die Erfassungsstelle heißt ja auch nicht umsonst so und nicht etwa Schätzstelle. --Zitronenpresse (Diskussion) 14:32, 15. Okt. 2012 (CEST)
Wir geben die Informationen aus der reputablen Literatur zum Thema wieder. Deine eigenen Forschungen darfst du auf der eigenen Website veröffentlichen. Entweder du bringst bessere (woher?) Quellen mit anderen Zahlen oder es bleibt so. WP:TF. --Tohma (Diskussion) 14:43, 15. Okt. 2012 (CEST)
Auf die Information „Die Zentrale Erfassungsstelle Salzgitter registrierte zwischen 1962 und 1990 insgesamt 30.752 politische Verurteilungen.“ samt Nachweis „Vgl. Schröder/Wilke: Politische Strafgefangene in der DDR, S. 5“ kann verzichtet werden. Die Erfassungsstelle sammelte ihre Informationen seit 1962, wobei sie nur die Anzahl der Verfahren, nicht aber die Anzahl der Verurteilten erfasste. Es liegen zur Zahl der politischen Häftlinge genügend Schätzungen vor.
Auch die Fortsetzung „sie bezifferte 1995 nach anderer Quelle die Zahl der politischen Häftlinge in der DDR auf 150.000 bis 200.000 “ mit dem Nachweis „Vgl. Christoph Schaefgen: Regierungskriminalität und justizielle Aufarbeitung. In: Deutscher Bundestag: Materialien der Enquete-Kommission zur Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland, Bd. 9, S. 9–25, hier S. 21“ ist wegen der damals längst erfolgten Schließung der Erfassungsstelle zweifelhaft.
Ich schlage eine Umformulierung vor: „In den Materialien der Enquete-Kommission zur Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland werden die politischen Häftlinge in der DDR auf 150.000 bis 200.000 beziffert“ mit dem Nachweis „Siehe Christoph Schaefgen: Regierungskriminalität und justizielle Aufarbeitung. In: Deutscher Bundestag: Materialien der Enquete-Kommission zur Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland, Bd. 9, S. 9–25, hier S. 21“.--Gloser (Diskussion) 15:06, 15. Okt. 2012 (CEST)
Danke, Gloser, für den konstruktiven Beitrag. Christoph Schäfgen formulierte vor der Kommission: "Nach Schätzungen sollen es in der ehemaligen DDR 150.000 bis 200.000 Verurteilungen in politischen Fällen gegeben haben." Also das sind nicht seine Schätzungen, sondern die sind von woandersher. Es sind mehrere andere Schätzungen im Artikel enthalten, die in der gleichen Größenordnung liegen. Da ist die Nennung einer weiteren Schätzung mit so wager Herkunft m.E. nicht unbedingt nötig. Bei den 30.752 Verurteilung bin ich davon ausgegangen, dass es sich um Personen handelt, da im Anschluss von Personen geschrieben wird. Ich finde es nicht falsch, kenntlich zu machen, dass, wenn auch nicht alles, aber ein Teil, gezählt wurde. Und manches wurde geschätzt. --Zitronenpresse (Diskussion) 15:41, 15. Okt. 2012 (CEST)
Wenn sich Schäfgen so ausdrückte, kann die Information ebenfalls wegfallen.
Zur Ergänzung: Die Erfassungsstelle registrierte nur Anzeigen von Betroffenen oder von deren Angehörigen bzw. Anwälten oder von Zeugen zwecks Einleitung von Vorermittlungen. Daher gibt die Zahl 30.752 keinesfalls die tatsächliche Zahl der politischen Gefangenen wieder. Obendrein existierte die Erfassungsstelle zeitlich begrenzt. Die im Vergleich zu den anderen Schätzungen exakte, aber sehr niedrige Zahl erweckt, wenn sie nicht erklärt wird, einen falschen Eindruck.--Gloser (Diskussion) 18:59, 15. Okt. 2012 (CEST)
Einverstanden, das war ja auch mein Ansatz. Den 1995er Satz raus. Die Erfassungsstelle hatte ich vor die Schätzungen gezogen. Und dazu kann man noch ein paar erklärende Worte schreiben. --Zitronenpresse (Diskussion)