Diskussion:Politische Partizipation
Wahlpflicht
Laut Kaase werden unter dem Begriff Politische Partizipation „alle Tätigkeiten (…), die Bürger freiwillig mit dem Ziel unternehmen, Entscheidungen auf den verschiedenen Ebenen des Politischen Systems zu beeinflussen“ subsumiert. Nach dieser Defition gibt es in Ländern mit Wahlpflicht (z.B. in Belgien) keine Partizipation von Bürgern in Form von Wahlen, da die Bürger in solchen Ländern nicht freiwillig an Wahlen teilnehmen. --CorradoX (Diskussion) 10:12, 3. Feb. 2013 (CET)
- Der Artikel ist insgesamt grottenschlecht. Beispiel: „Auch bezieht sich diese Definition explizit auf die Rolle der Menschen als Bürger, versteht politische Partizipation als Tätigkeit, was ein passives Interesse an Politik vom Begriff der Partizipation ausschließt, und schränkt den Begriff weiter ein, indem politische Partizipation freiwillig erfolgen sollte.“
- „Politik“ verweist immer auf Einwohner und Bürger: Was soll hier kritisiert werden? Dass es keine „politische Partizipation“ in der Wirtschaft gebe? Oder dass Instrumente wie der politische Streik von Arbeitnehmern im Betriebsverfassungsgesetz als Form der Partizipation verboten sind?
- Was ist daran problematisch, dass Kaase u.a. nicht von Zwang reden? Soll etwa in allen Staaten eine Wahlpflicht eingeführt werden? Sollen alle Menschen gezwungen werden, sich mindestens eine Stunde am Tag mit Politik zu befassen? --91.96.231.92 11:23, 3. Feb. 2013 (CET)
- Der Vergleich der Anregungen, die die lange Tabelle von Siegfried Mauch enthält, zeigt überdeutlich, was dem Artikel fehlt: Eine Berücksichtigung der Praxis politischer Partizipation in Deutschland und anderswo. Angesichts der Vielzahl an Möglichkeiten für Bürger, aktiv zu werden, erscheint der Ruf nach „Notwehrmaßnahmen“ als das, was auch Kaase schreibt: als ein Thema für die Extremismusforschung (interessanterweise wird diese Aussage Kaases im Artikel nicht berücksichtigt!). Der Artikel ist insgesamt extrem theorielastig. --CorradoX (Diskussion) 11:46, 3. Feb. 2013 (CET)
- Selbstgespräche? Der Artikel ist z. Zt. theorielastig, insofern bin ich für Mitarbeit das zu ändern und auch für den Hinweis auf die Tabelle von Mauch natürlich dankbar. Die Änderungen von heute Vormittag zeugen allerdings zum Teil von einer erschreckenden Unkenntnis. An der hier angesprochenen Stelle des Artikels wird nichts kritisiert und soll nichts kritisiert werden. Es ist auch nicht Aufgabe eines enzyklopädischen Artikels, zu kritisieren sondern zu informieren. Es werden im Artikel verschiedene Definitionen vorgestellt und eingeordnet, ist anhand der Literaturangaben nachvollziebar. Und Einwohner ist eben nicht gleich Bürger. - Okin (Diskussion) 15:32, 3. Feb. 2013 (CET)
- Die Einfügung der Tabelle von Mauch als Einzelnachweis habe ich übrigens Rückgängig gemacht, weil sich Mauch auf Bürgerbeteiligung bezieht und nicht auf nicht-institutionalisierte Formen der pol. Partizipation. Die Ergänzung des Artikels an dieser Stelle war nicht richtig, weil Bürgerbeteiligung (wie auch bei Mauch deutlich wird) auch institutionalisiert sein kann. Der Einzelnachweis war also nicht die Aussage belegend und inhaltliche war die Ergänzung des Artikels fragwürdig bis falsch.-Okin (Diskussion) 17:23, 3. Feb. 2013 (CET)
Bedenkliche Tendenz des Artikels
An mehreren Stellen des Artikels wird um Verständnis dafür geworben, wenn Menschen gegen geltende Gesetze verstoßen. In Verbindung mit der Tatsache, dass vor meinen Änderungen die Möglichkeit, der Exekutive bzw. Gemeindeverwaltungen und Volksvertretern den Willen des Souveräns aufzuzwingen (durch Bürger- und Volksentscheide), und die Möglichkeit, denselben Effekt mit Hilfe von Gerichten zu erreichen, völlig unerwähnt geblieben sind, erkenne ich hier einen schweren Verstoß des Artikels gegen das NPOV-Gebot. --CorradoX (Diskussion) 10:38, 3. Feb. 2013 (CET)
- Der Artikel macht keine Werbung, er zeigt lediglich belegt auf, dass auch illegale Handlungen unter bestimmten theoretischen und - wenn man möchte - auch politischen Vorraussetzungen der pol. Partizipation zuzuordnen sind. Insofern erliegt der Artikel eben nicht dem POV, dass illegeale Handlungen keine politische Partizipation sein können. Den Baustein lasse ich erstmal drin, wäre aber für eine dritte Meinung dankbar. - Okin (Diskussion) 15:32, 3. Feb. 2013 (CET)
Im Einzelnen
- Das dt. Grundgesetz ist keine gute Grundlage dafür, zu entscheiden, welche Partizipationsformen in der Einleitung des Artikels als „klassischen Formen der politischen Beteiligung“ genannt werden sollten. Hier sollte doch besser auf Literatur verwiesen werden.
- Die benennung illegaler aber nicht gewaltsamer politischer Partizipation als ziviler Ungehorsam ist mit wiss. Lit. belegt und geschieht unabhängig davon, ob der Sprecher diese Partizipationsformen befürwortet oder nicht. Auch ist es zunächst eine Frage der Terminologie und keine Bewertung: Zivilen Ungehorsam kann man gut finden oder schlecht - dem Artikel steht darüber keine Meinung zu.
- Die Verlinkung von Gemeinschaft auf Volksgemeinschaft war erschreckend. Bitte auch an diesem Punkt literarische Quellen beachten.
- Okin (Diskussion) 15:33, 3. Feb. 2013 (CET)
Ein Rest an Unbehagen
Fast alles, was jetzt im Text steht, kann so stehen bleiben (um mögliche Ergänzungen soll es hier nicht gehen). Unbehagen bereitet mir nur noch die folgende Passage: „Als legitime politische Partizipation gelten Verhaltensweisen der politischen Beteiligung, die von der überwiegenden Mehrheit (oder im Idealfall von sämtlichen) der Mitglieder der betreffenden Gemeinschaft als moralisch gerechtfertigt erachtet werden, unabhängig davon, ob sie legal sind. Als illegitim werden Partizipationsformen beschrieben, die Wertvorstellungen und Rechtsempfinden der betreffenden Gruppe widersprechen. Diese Differenzierung zwischen legitimen und illegitimen Formen der Partizipation gilt allerdings wegen des Wertepluralismus, also der Existenz verschiedener teilweise sogar widersprüchlicher Werte, und wegen (möglichen) Wertewandels in den Gesellschaften pluralistischer Demokratien als problematisch.“
Mir fällt es schwer, hier vom Kontext „Deutschland 1933“ abzusehen: Soll die Bereitschaft der damaligen Mehrheit der Deutschen, den Führerstaat für legitim zu halten und jede Form demokratischer Partizipation abzulehnen, heute noch als „legitim“ bewertet werden? Warum gibt es dann das Instrument des Parteienverbots? --CorradoX (Diskussion) 19:03, 4. Feb. 2013 (CET)
- Die angesprochene Stelle des Artikels habe ich soeben auf Grundlage der genutzten Lit. (Gabriel/ Völkl) nochmals überprüft, daraus haben sich keine möglichen oder sinnvollen Änderungen im Sinne der von Corradox aufgeworfenen Frage ergeben. Meiner Meinung nach ist die Kritik auch nicht stichhaltig oder gerechtfertigt sondern Ergebinis eines Missverständnisses: Es geht ja gar nicht um die Frage ob eine Diktatur, irgendein bestimmtes politisches System oder auch nur das Verbot bestimmter politischer Partizipationsformen als legitim gelten. Dass die NS-Diktatur oder andere totalitäre oder autoritäre Systeme an dieser Stelle des Artikels als legitim bezeichnet würden, ist weit hergeholt. Es geht vielmehr in der von Corradox hier zitierten Stelle des Artikels um die Frage, welche Partizipationsformen (≠ politische Systeme, ≠ Herrschaftsformen, ≠ Verbote) in der etablierten Terminologie und Systematik als legitime Partizipationsformen bezeichnet und beschrieben werden. - Okin (Diskussion) 22:30, 5. Feb. 2013 (CET)
- Im Text steht sinngemäß: Was immer die Mehrheit der Bevölkerung als moralisch gerechtfertigt betrachtigt, gilt als legitim. Genau das meine ich mit Werterelativismus. Um das Problem an einem aktuellen Beispiel zu verdeutlichen: Wenn fundamentalistische Muslime in einem Land die Mehrheit hinter sich haben und die Scharia als staatliches Recht eingeführt haben, dann ist die Aufforderung an die Bevölkerung, bei einer Steinigung von „Ehebrechern“ mitzuwirken, auch aus westlicher Sicht völlig in Ordnung? Amnesty international und andere Organisationen haben also keine Daseinsberechtigung? Falls das der Stand des „wissenschaftlichen“ Diskurses sein sollte, dann wird es höchste Zeit, sich um die Wissenschaften in Deutschland ernsthaft Gedanken zu machen (mir persönlich war die Soziologie als Fachdisziplin noch nie geheuer).
- Übrigens: Deutschland ist nicht eine Demokratie, sondern ein demokratischer Rechtsstaat. Rechtsstaatlichkeit hat wiederum etwas mit der Naturrechtslehre zu tun, also mit der Vorstellung, dass Minderheiten vor Mehrheiten geschützt werden müssen. Der Bereich dessen, worauf man sich verständigen darf, ist nicht beliebig groß. Es gibt einen Bereich des Unabstimmbaren, der durch einen Staat, der Rechtsstaat zu sein beansprucht, nicht verletzt werden darf.
- Wer die Kategorie Legitimität ins Spiel bringt, darf solche Erwägungen nicht als umwissenschaftlich beiseite schieben. Wikipedia ist keine Ansammlung von „Bibelforschern“, die „geheiligte Texte“ verehrter Wissenschaftler auszulegen hat. --CorradoX (Diskussion) 12:47, 6. Feb. 2013 (CET)
- Du verwechselst die Formen der politischen Partizipation (beispielsweise im hier angesprochenen Zusammenhang Demonstrationen, Boykotte, Gebäudebesetzungen, ...) mit den möglichen Inhalten politischer Forderungen. - Okin (Diskussion) 13:40, 6. Feb. 2013 (CET)