Diskussion:Polizeidienstvorschrift
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Wer Lust und Zeit hat, kann ja mal versuchen, mittels der Informationsfreiheitsgesetze der Länder Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein von den dortigen Landespolizeien einige PDVen zu bekommen. --C.Löser Diskussion 21:29, 16. Jan 2006 (CET)
- Das wird nicht funktionieren, da die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit höher wiegt. Es wäre absurd, Informationen wie beispielsweise Taktiken oder Organisationsstrukturen zu veröffentlichen, denn dadurch gerieten sie in die Hände derer, gegen die diese Vorschriften eingesetzt werden. Der normale Bürger zieht keinen Mehrwert daraus, den Inhalt der PDVen zu kennen. Demgegenüber hätte er Nachteile, würden die Inhalte der PDVen veröffentlicht. Informationen, die die öffentliche Sicherheit gefährden, müssen nicht veröffentlicht werden, z.B. gem. §6 IFG NRW. Hajj0 ms 19:47, 5. Aug. 2010 (CEST)