Diskussion:Polizeieinsatz

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ÜA

Es fehlen Beispiele, es fehlen Rechtsgrundlage und auch die Einbindung anderer Organisationen. PVB 21:19, 27. Nov. 2006 (CET)


vor lauter blauen Links kann man ja kaum was lesen - das sind zuviel. Plehn 15:56, 27. Apr. 2007 (CEST)

Letztlich gibt es eine starke Überschneidung von Polizeieinsatz mit Polizeieinsatzart. Plehn 13:34, 7. Jul. 2007 (CEST)

Blaue Links sind nicht das Problem aber ein starker 'Polizeisprachstil'! Der Artikel muss vom Dienstsprachgebrauch zur Allgemeinverständlichkeit verschoben werden. --Itu 08:46, 17. Jul. 2010 (CEST)

Definition

Der Artikel definiert einen Polizeieinsatz als „polizeiliche Handeln im Außendienst unter weitgehender Zuhilfenahme von Einsatzmitteln. Er ist geführt, weitgehend geplant“. Wie nennt man denn ein polizeiliches Handeln im Außendienst, bei dem es zu keiner „weitgehenden Zuhilfenahme von Einsatzmitteln“ kommt? Das ist ja laut Definition kein Einsatz. Außerdem muss ein Einsatz „weitgehend geplant“ sein. Wie heißt polizeiliches Handeln, das spontan, ohne weitgehende Planung, stattfindet? -- Robert Weemeyer 22:33, 25. Sep. 2011 (CEST)

Diskussion hierzu: siehe Portal Diskussion:Polizei#Polizeieinsatz. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 10:43, 1. Okt. 2012 (CEST)