Diskussion:Prätur (Hamburg)
Titeländerung zu "Prätur (Neuzeit)"
Da als "Präturen" bis 1868 auch die "gemischten Bezirksämter" (= die niedere Gerichtsbarkeit und Bezirksverwaltung) im Königreich Dalmatien sowie auch in den italienischen Gebieten (dem "Lombardisch-venezianischen Königreich") des Kaisertums Österreich bezeichnet wurden, s. z.B. "finden die Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen zu bestimmen, daß die [...] Verordnung v. 3. Juli 1854 über die Tag- und Meilengelder der Beamten, die Zehrgelder der Diurnisten und Diener und die Gang- und Zustellungsgebühren der Diener [...] auf die Präturen im Königreiche Dalmatien Anwendung zu finden habe."
und da auf Deutsch als "Prätur" auch gegenwärtig noch bestimmte (inzwischen abgeschaffte) Gerichte (etwa Amts- oder Bezirksgerichte) sowohl in Italien als auch im schweizerischen Tessin bezeichnet werden - s. z.B. OHG Österreich, Urteil v. 26. Mai 1988(GZ: 8Ob569/88): Mit einer weiteren Verfügung der Prätur Bozen vom 24.März 1987 wurde diese Verfügung widerrufen und das Besuchsrecht des Vaters bis zu einer weiteren Entscheidung des Jugendgerichtshofes ausgesetzt. Letztgenannte Verfügung wurde mit dem Dekret des Jugendgerichtshofes Trient vom 1.Dezember 1987 infolge Unzuständigkeit der Prätur Bozen ersatzlos aufgehoben. - schlage ich einen allgemeineren Artikeltitel vor, sodass neben der Hamburger Prätur auch andere Präturen im selben Artikel dargestellt werden können. --Marschner (Diskussion) 11:38, 29. Sep. 2012 (CEST)