Diskussion:Presserecht

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Da stimmt was nicht mit dem Link "Juristische Sorgfaltspflicht" (im Abschnitt 4) -- er verweist auf den Artikel selbst. --Resi 00:13, 16. Sep. 2007 (CEST)

Einfluß von Rolf Schälike

Nach diesem Bericht von Telepolis scheint Herr Schälike einen gewissen Einfluß auf die Rechtsprechung im Bereich Hamburg und Berline zu diesem Fachgebiet zu haben. 84.173.205.5 10:55, 22. Sep. 2007 (CEST)

Link von "Journalistische Sorgfaltspflicht

Wieso verweist denn "Journalistische Sorgfaltspflicht" hierher? Diese Idee versteht sich eigentlich als Element der journalistischen Selbstregulierung und insofern gerade als Gegen-Entwurf zum Presserecht.

Faktisch ist das auch ein Element, dass der Selbstregulierung dient, aber im Grunde handelt es sich um einen originären presserechtlichen Haftungsmaßstab, der sogar zum Kernbestand des Presserechtes zählen dürfte. Ein Gegenentwurf ist daher sicherlich nicht.--Paranoiagraf 21:07, 4. Okt. 2007 (CEST)

Privilegien der Presse (erl.)

Ein weiteres, hier noch nicht erwähntes Privilig der Presse/Medienschaffenden/Journalisten ergibt sich auch § 41 BDSG, wonach auf Journalisten i.V.m. Zwecken der Recherche bzw. Veröffenlichung die Bestimmungen des BDGS keine Anwendung finden. Dieses "Medienprivileg" (http://de.wikipedia.org/wiki/Medienprivileg) erlaubt es Journalisten, auch ohne Einwilligung der Betroffenen personenbezogene Daten über sie zu sammeln. (nicht signierter Beitrag von 84.136.107.235 (Diskussion) 20:45, 3. Feb. 2012 (CET))

 Ok --Grip99 00:11, 6. Feb. 2012 (CET)

Journalistische Sorgfaltspflicht II

Wieso stehen hier - wo es um Presserecht geht - Ausführungen zur journalistischen Sorgfaltspflicht. Die ist in einem freien Land eben nicht rechtlich einklagbar. --Carl B aus W (Diskussion) 18:58, 8. Jan. 2013 (CET)