Diskussion:Probst
Probst vs. Propst
Also, dass Probst eine gültige Alternativschreibung zu Propst ist, halte ich für ein Gerücht. Trotz intensiver Recherchen fand ich keine Bestätigung. Probst kommt lediglich bei Eigennnamen vor und ist sonst schlichtweg falsch. --Schubbay 00:30, 22. Nov. 2006 (CET)
- Also, die Landschaftsbezeichnung Probstei bzw. das gleichnamige Amt Probstei in Schleswig-Holstein wäre schon ein Beleg dafür, dass es zumindest regional geläufig ist/war. --Wahrerwattwurm Mien KlönschnackTM 02:07, 22. Nov. 2006 (CET)
- Hierbei handelt es sich doch auch um Eigennamen landschaftlicher bzw. kommunaler Art. Die Schreibung der kirchlichen Amtsbezeichnung Propst als Probst ist jedoch unrichtig (siehe auch Einleitungssatz zum Artikel Propst). Die BKL sollte deshalb entsprechend geändert werden, damit sie nicht zur falschen Schreibweise in anderen Artikeln verleitet. --Schubbay 09:56, 22. Nov. 2006 (CET)
Mir liegt - leider ohne zitierfähige Quellen - die Information vor, dass "Probst" durchaus die in bestimmten Regionen gültige Schreibweise ist, möglicherweise dann anders hergeleitet als "Propst" und insofern auch keine Alternativschreibung. Solange wir keine brauchbaren Quellen haben, lässt sich daraus natürlich nichts machen, aber als "unrichtig" würde ich diese Information nicht vorschnell abtun. Vielleicht stößt ja bei Gelegenheit jemand auf brauchbare Quellen und kann dazu noch was ergänzen. --84.190.82.183 23:01, 14. Sep. 2016 (CEST)
- Siehe auch Diskussion:Propst#Probst?.
- «b» ist schlicht die altertümliche schreibung, und war so viel üblicher. cf. Hubprobst, das so lemmatisiert ist. und auch die anzahl der leute namens "Propst" vs. Probst (Familienname) --W!B: (Diskussion) 10:52, 11. Sep. 2019 (CEST)
- Genauer: Probst ist eine veraltete Schreibung. Nach dem 18. Jahrhundert war sie nicht mehr gebräuchlich (abgesehen von Familiennnamen und vereinzelten Ausnahmen wie Hubprobst). Quelle: Propst im Deutschen Wörterbuch. --Lektor w (Diskussion) 06:12, 4. Mai 2021 (CEST)