Diskussion:Produktsicherheitsgesetz (Deutschland)/Archiv/1
Liste zu den Gesetzen
- Man könnte die Links zu den Gesetzen mal auffrischen (bisher nur Entwürfe). ich persönlich würde es auch vorziehen, wenn wir da eher HTML und kein PDF verlinken - denn dafür braucht man noch einen PDF-Reader. Sowas ist nicht immer vor Ort installiert - oder auch bei mobilen Geräten nicht eingebaut. -- Vinci 15:06, 17. Okt 2004 (CEST)
Definition von Produkt- und Betriebssicherheit
- Weiß jemand wo es Definitionen von Produkt- und Betriebssicherheit gibt oder was genauer gesagt der Unterschied zwischen Produkt- und Betriebssicherheit ist. (nicht signierter Beitrag von 192.109.190.88 (Diskussion | Beiträge) 16:59, 4. Mai. 2005 (CEST))
>Aus dem Gerätesicherheitsgesetz wurden noch grundlegende Bestimmungen zu überwachungsbedürftigen Anlagen, deren Errichtung und Betrieb nun im Wesentlichen in der Betriebssicherheitsverordnung geregelt sind.<
irgendwie fehlt doch in dem Satz etwas, oder? Jean 15:15, 5. Nov. 2008 (CET)
Ich gebe "Jean 15:15, 5. Nov. 2008 (CET)" recht, der Satz ist unvollständig. Da fehlt am Ende wahrscheinlich das Wort ", übernommen." oder ", umgesetzt." Schade, dass sich da keiner drum zu kümmern scheint. Kommen hier wirklich so wenige vorbei? (ohne Benutzername signierter Beitrag von Automatedreason (Diskussion | Beiträge) )
- Warum ändert ihr es nicht gleich selber? DAS IST EIN WIKI ... --Tasma3197 10:23, 2. Aug. 2011 (CEST)
Geändert
geändert wurde: Spielzeugrichtlinie vorher: 88/378/EWG ; geändert: "2009/48/EG" von App-Noe (unerlässlich für Unterwasseranwendungen ;-)) --App-Noe 14:48, 1. Aug. 2011 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Bestoernesto (Diskussion) 17:11, 1. Aug. 2016 (CEST)
GPSG ist seit dem 01.12.2011 durch das neue ProdSG ersetzt - keine Uebergangsfrist
Der gesamte Wikipedia Artikel muss angepasst werden. (nicht signierter Beitrag von 221.252.13.93 (Diskussion) 04:08, 2. Feb. 2012 (CET))
Eine Aussage in diesem Artikel halte ich für Diskussionswürdig "Das Gesetz sieht für Hersteller und Händler umfassende Informations- und Identifikationspflichten (§ 5Vorlage:§/Wartung/buzer) vor. Jedes Produkt muss eindeutig seinem Hersteller zuzuordnen sein". Nach §6 gilt dies nur für die Bereitstellung von Verbraucherprodukten, womit auch deutlich wird, daß Aussagen, die zum Teil im Netzt kursieren (z.B. Kommentar des VDE zu neuem ProdSG), es gäbe keine Unterscheidung zwischen technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten mehr, doch eigentlich so nicht zutreffend sind. Zumindest gibt es für Verbraucherprodukte andere Vorgaben, als für alle Produkte. (nicht signierter Beitrag von 194.25.168.207 (Diskussion) 17:31, 3. Apr. 2012 (CEST))
Richtig: Es gibt allg. den Begriff Produkte, dass sind legadefiniert "Waren, Stoffe oder Zubereitungen, die durch einen Fertigungsprozess hergestellt worden sind" und im Gesetz selber dazu Spezialregelungen für Verbraucherprodukte. Der Begriff "Technische Arbeitsmittel" wird nicht mehr verwendet aber diese Geräte sind unter "Produkte" zu subsumieren. (nicht signierter Beitrag von 93.184.128.24 (Diskussion) 13:08, 7. Nov. 2012 (CET))