Diskussion:Prozessionsaltar

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Der Begriff wird in hunderten Denkmallisten benutzt, also muss er von eigener Bedeutung sein. Wo sich Quellen finden lassen, k.A. Ich habe keine gefunden. Vielleicht zu trivial, um es zu erklären. Doch: Es ist weder ein normaler Altar noch ein Bildstock, also ein Mischding. Daher also auf keinen Fall nur in Altar einbauen. Auch die Typologisierung als religiöses Kleindenkmal, die ist nicht jedem geläufig und sowieso klar.93.206.190.51 (19:13, 24. Jan. 2014 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Mangels Ausstattung des Artikels (zwei Sätze sind etwas wenig), ist er er bereits fraglich. Da aber keine Quellen genannt wurden, kann er auch nicht so stehen gelassen werden. QS ist ein Hinweis ihn zu ergänzen. "(...) muss von irgendeiner Bedeutung sein" -> es ist nicht empfehlenswert über Themen Artikel zu verfassen, über die man nicht selbst gut informiert ist. Natürlich kann man auch ohne Fachwissen beginnen zu schreiben, muss dabei auf jeden Fall gute Quellen a) gelesen und b) verarbeitet haben, damit er auch von anderen Interessierten weiter bearbeitet werden kann. Es gilt jedenfalls die Mindestanforderungen der Wikipedia zu beachten Wikipedia:Wikifizieren // Altar ist ein Überbegriff, daher passen Spezialfälle jedenfalls in den Hauptartikel, besonders wenn man über das Spezielle nicht genügend schreiben kann. Grüße --AB1au (Diskussion) 23:55, 24. Jan. 2014 (CET)