Diskussion:Pseudogentiliz
Nachweis
Hallo Colus, Deine Änderung im Artikel Römer in Hürth, Abschnitt > Weihesteine für einheimische Götter. Dort fügst Du unmittelbar vor der Referenzierung eines anderen Autors eine Ergänzung ein und erweckst so den falschen Anschein einer belegten Angabe. Bitte füge dort einen eigenen Nachweis ein und benenne eine konkrete Seitenzahl für den Namen Deiner Artikelschöpfung Pseudogentiliz, ein Wort welches im Duden nicht zu finden ist. hier die fragliche Version Auch für den neuen Artikel fehlt eine Seitenangabe, Literatur reicht da nicht, Gruß, --HOWI (Diskussion) 21:35, 13. Jul. 2017 (CEST)
- Hallo Colus, habe mir die Verästelungen Dener gestrigen Arbeit noch näher angeschaut und finde immer weniger Gefallen an der Sache.
Auf gleiche Art und Weise und am selben Tag, bringst Du den Begriff „ Pseudogentiliz“im Artikel Inschrift des Tiberinius Celerianus unter. Hier Der bereits vorhandene Wiki Artikel Gentilname, der ja hätte (so erforderlich) ergänzt werden können, erhielt dann unter „siehe auch“ den Linkverweis auf Pseudogentiliz. Wäre also schön wenn Du etwas dazu antworten würdest.Gruß, --HOWI (Diskussion) 09:50, 14. Jul. 2017 (CEST)
- Hallo Howi, die Belege sind eingefügt und zum Rest antworte ich gerne. Der Begriff ist als solcher in der Wissenschaft eingeführt, auch wenn er es noch nicht in den Duden geschafft hat. Die Namensbildung bei Tiberinius Celerianus ist ein typisches Pseudogentiliz so wie etwa bei Weisgerber beschrieben und mit zahlreichen Beispielen belegt. Das Beispiel aus Hürth bot sich an, da der abgebildete Stein in WP-Commons vorhanden ist und in einigen Artikeln gezeigt wird. Da im Artikel "Römer in Hürth" auf die Namen (ohne deren konkrete Nennung) bereits verwiesen worden ist, hatte ich das dort nachgetragen. Last but not least: Die Pseudogentilizien sind eine relativ spezielle Geschichte der Nordwestprovinzen. Von den genuin römischen Gentilnamen sollte man dieses Phänomen trennen. Daher also ein eigener Artikel und keine Ergänzung dort. Gruß,--Colus (Diskussion) 13:10, 14. Jul. 2017 (CEST)
- wobei die Trennung dann auch so weit geht, dass dahinein weder die rechtlichen Prinzipien der Agnation (Hausgewalt) noch der Kognation (Blutsverwandtschaft) einwirkten? Hatte das irgendeine rechtliche Bedeutung? Wie funktionierten unter derartigen Prämissen das Familien- und Erbrecht, oder war das ein Fassadenanstrich? --Stephan Klage (Diskussion) 18:58, 15. Jul. 2017 (CEST)
- Es handelt sich, wie gesagt, um eine provinzielle Namensbildung am Rande des Imperiums. Das bedeutet, dass nicht zwangsläufig im antiken Rom jemand da ist, der zum Familien- und Erbrecht dieser Leute Stellung nimmt. Die Fragen kann man so nicht unmittelbar beantworten, da kommt man höchstens indirekt heran. Ein wichtiges Element ist dabei, dass Leute mit Pseudogentiliz das Recht zur Tria nomina haben, also das entsprechende Bürgerrecht. Manchmal lassen sich auch mehrere Generationen nachweisen, etwa auf dem im Artikel abgebildeten Matronenstein aus Hürth-Hemülheim, auf dem ein Quintus Iucundinius Verinus als Stifter für seinen Sohn Quintus Iucundinius genannte wird. Das einmal eingeführte Pseudogentiliz wird also innerhalb der Familie weitergegeben. --Colus (Diskussion) 11:49, 16. Jul. 2017 (CEST)