Diskussion:Quintus Fabius Maximus Verrucosus

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Wie heißt der jetzt eigentlich wirklich. Bei Livius wird er eindeutig als Quintus Fabius Maximus bezeichnet; hier als Fabius Maximus Verrucosus. BS Thurner Hof 22:13, 28. Nov 2004 (CET)


Es gibt noch einen Fabius Maximus, siehe die englische Wikipedia. --Saperaud  05:03, 30. Okt 2005 (CET)


Das Zitat "unus qui nobis cunctando restituis rem" stammt nicht von Ennius, sondern von Vergil (Aeneis, VI,846). (Benutzer: Fbpers, 18.03.07)


@Fbpers: Jemand, der es wohl zu wissen scheint (vgl. www.gottwein.de, dort lateinische Textstellen), übersetzt und kommentiert den Vers so: 846 Zitat des Enniusverses "Unus homo nobis cunctando restituit rem." bzw. [...]ille est, de quo ait Ennius "unus qui nobis cunctando restituit rem" [...]. MfG, 84.132.207.49 18:18, 18. Mär. 2007 (CET)


Ich mag mich irren, aber im Absatz "Frühe Laufbahn" sind m.E. zwei Fehler: Erstens der Verweis auf das Gesetz, nur im Abstand von 10 Jahren zum Konsul wiedergewählt werden zu dürfen. Das hat erst Sulla in seinen Reformen während seiner Amtszeit als Dictator erlassen. Sonst hätte ja schon Gaius Marius als 7maliger Konsul entweder sehr alt werden müssen oder ständige Ausnahmegesetze benötigt, die er in einigen der Jahren kaum am Veto der politischen Gegner im Volkstribunat vorbei durchgesetzen hätte können.

Zweitens: Die Amtszeit eines Dictators lag - soviel ich weiß - bei 6 Monaten; im Grunde die Zeit, in der es damals möglich war, Krieg zu führen. Denn genau das sollte der Dictator im Zusammenarbeit mit seinem Reiteroberst als Stellvertreter auch tun. --Mgt 10:03, 19. Okt. 2009 (CEST)

Die im Jahr 342 v. Chr. erlassenen Leges Genuciae verbaten die Iterationen von Konsulaten innerhalb von 10 Jahren. In den Jahren nach dem Krieg gegen Pyrrhus wurde diese Restriktion im allgemeinen eingehalten, daher ist die schnelle zweite Amtszeit des Fabius als Konsul nach nur vier Jahren Intervall schon bemerkenswert (vgl. Hans Beck, Von Romulus zu Augustus, S. 83). Im Zweiten Punischen Krieg wurden dann aber aufgrund der Not der Situation die fähigsten Heerführer ohne Rücksicht auf Gesetze wiederholt hintereinander zu Konsulate zugelassen. Auch die Diktatur dürfte im 3. Jahrhundert v. Chr. noch nicht so genau geregelt gewesen sein. Grüße --Oskar71 22:27, 22. Okt. 2009 (CEST)
Danke für den Hinweis. Das wusste ich nicht, andererseits, wie spätestens bei G.Marius zu sehen, kann jedes Gesetz generell oder für einen Einzelfall aufgehoben werden. Wenn man aber die Bestimmungen der leges genuciae zitiert, warum später im Artikel dann dieser Satz: "meist auf Kosten plebejischer Kandidaten. Weil dies sein Bild trüben würde, beschönigte Livius diese Vorgehensweise."? Ein Patrizier kann nicht auf Kosten eines Plebejers zum Consul gewählt werden, weil seit den l.g. immer mindestens einer der Consuln Plebejer sein muss. Und warum steht im Hinweis zur Dictatur: "(beschränkt auf ein Jahr!)"? Entweder es war geregelt oder eben nicht. Mich stört hier besonders das Ausrufezeichen, muss ich zugeben, es ist so, ja, ausrufend eben. Vielleicht könnte man die Klammer weglassen, Kommas darum setzen und das Ausrufezeichen einfach weglassen oder statt dessen in Klammer ein Hinweis auf eine unklare Länge der dictatur. An solchen Stellen kommt mMn ein bißchen zu sehr die eigene (politische) Einstellung durch.
Da stellt sich dann aber die Frage, warum war es bei Cincinnatus 250 Jahre vor Q Fab Max schon auf 6 Monate beschränkt? Denn schon die legislative Logik sagt, wenn ich einen dictator für ein ganzes Jahr habe, brauche ich keine zwei consuln für dieselbe gleichlange Periode (die sich natürlich in 364 von 365 Fällen überlappen und nicht deckungsgleich sind :-)) Deshalb denke ich, kann man davon ausgehen, dass die Amtszeit des dictators sehr wohl auf 6 Monate, jedenfalls weniger als ein Jahr begrenzt war, denn zu den Aufgaben eines dictators gehörte dann ja auch, die Wahlen zum consulat abzuhalten, also einzuberufen und zu beaufsichtigen. Im Extremfall wären dann zwei Personen consul, ohne einen einzigen Tag an der Macht zu sein. Und natürlich 10 (später dann 20) Volkstribunen ein (ihr) ganzes (Amts)Jahr lang ohne Vetorecht. Klingt unlogisch. Viele Grüße mgt --Mgt 14:21, 23. Okt. 2009 (CEST)
Hallo Mgt, danke für deine kritischen Anmerkungen. Mit der Länge der Diktatur hast du sicher recht; ich hatte die Bemerkung über die Länge seinerzeit, glaube ich, vor allem deshalb geschrieben, damit mit der römischen Geschichte weniger vertraute Personen das Amt des Diktators nicht mit dem heutigen Begriff verwechselten und eine unbeschränkte Amtsdauer annehmen würden; ich hatte aber selbst nicht gewusst, dass die Länge auf (etwa) ein halbes Jahr beschränkt war – habe dies jetzt etwas umformuliert. Den Hinweis auf Cincinnatus halte ich jedoch für kritisch, da gerade die Überlieferung über die frühe römische Republik sehr unsicher ist und konkrete Angaben zu Zeitspannen für diese Epoche mit sehr viel Vorsicht zu genießen sind. Bezüglich dem auf Kosten der Plebejer gewähltem Konsul: Fabius setzte – wie im Artikel ausgeführt – etwa durch, dass 215 v. Chr. nicht zwei Plebejer Konsuln wurden und suchte auch sonst die Vorrechte der Patrizier zu stärken. Natürlich konnte er nicht mehr alle erworbenen Rechte der Plebejer abwehren, aber er nutzte seine Machtfülle und den Staatsnotstand in Kriegszeiten zweifellos zugunsten seines Standes aus (so etwa die Beurteilung des Historikers Friedrich Münzer). Grüße --Oskar71 19:15, 24. Okt. 2009 (CEST)
Hallo Oskar71, danke für das Kompliment. Ich finde die neue Version sehr gelungen - ich hoffe, das klingt jetzt nicht zu überheblich; genau das Gegenteil ist der Fall. Gut, wie sich alles entwickelt hat, denn so einfach im Artikel selbst zu ändern wollte ich dann doch nicht. Ich finde, da sollte man den Artikel und dessen Autoren Autren auch respektieren. Ein Glück, denn ich sehe gerade, ich habe in meiner Anmerkung vom 23.10. etwas von 20 Volkstribunen geschrieben - und prompt mit den _Quästoren_ verwechselt, deren Zahl Sulla verdoppelt hat, nicht die der VT. Viele Grüße mgt--Mgt 14:24, 1. Nov. 2009 (CET)