Diskussion:Rügelose Einlassung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Und was heißt das?
Der Erläuterungssatz ist unverständlich. Könnte das mal ein(e) Fachmann(frau) so bearbeiten, dass ich OMA es verstehe? Was will ich denn, wenn ich die Zuständigkeit des Gerichtes ohne "Rüge" in Frage stelle? Was soll das mit der Hauptverhandlung? --??--J. K. H. Friedgé (Diskussion) 10:34, 30. Apr. 2014 (CEST)