Diskussion:RSb-Brief

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Rechtliche Grundlagen

In der Wikipedia:Löschkandidaten/29._Januar_2007#RSb-Brief Löschdiskussion wurden folgende Informationen eingebracht, die hier für den Artikel erhalten bleiben sollten:

"Die Regelung der nachweislichen Zustellung erfolgt in §§ 5 (Zustellverfügung=RSb Schein), 13 (Zustellung an den Empfänger), 16 (Ersatzzustellung) und 17 (Hinterlegung) des Zustellgesetzes, BGBl.Nr. 200/1982 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2004, wobei dies nur das Handeln der BEHÖRDE betrifft. Die von Weissbier angesprochene eingeschriebene briefsendung mit Rückschein betrifft den Briefverkehr zwischen Privaten und den Briefverkehr des Bürgers an die Behörde.mfg--Cicero1967 14:02, 29. Jan. 2007 (CET)"

--Eintragung ins Nichts 12:29, 31. Jan. 2007 (CET)