Diskussion:RV-Nachhaltigkeitsgesetz

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Danke und erste Sichtung

Lieber Stephan,

vielen Dank für die Arbeit und die gute Grundlage. Du verzeihst sicherlich, wenn ich auch hier noch änderungsbedarf sehe. Ich würde in der Einleitung klarer den Konnex zur AVmG/AVmEG Reform legen: Hochrechnugen kamen zum Ergebnis, dass das Beitragssatzziel von 22% nicht gehalten werden kann, weshalb (§154) die Regieurng zum handeln aufgefordert war. Auftrag war daher, ein Rentensystem zu etablieren, welches sichersdtellt, dass der gegebene Beitragssatz dauerhaft nicht überschritten wird. Die Folge war der NHF, welcher dieses Programmatische Ziel mit beeindruckender technischer Finesse umsetzt (auch wenn ihn kaum noch eineR versteht). Diesen Gedanken hast du ja bereits verankert, würde ihn aber gefühlt anders ausformulieren. Mal sehen, ob ich hier einen kosntruktiven Vorschlag erarbeitet bekomme :) Ansonsten gehröt hier ergäzend rein, dass mit dem RV-Nachhaltigkeitsgesetz bereits erste Grundlagen für die weitere Anhebung der Altersgrenzen (Rente 67) gelegt wurden: Als prüfauftrag an die Bundesregierung, ob dies notwendig sei (was dann 2007 bejaht wurde). Sonst, wie gesagt: Vielen Dank für die gute Arbeit --Bojar (Diskussion) 19:02, 7. Jul. 2015 (CEST)

Wie gesagt ein Artikelgrundriss. Die Aspekte solltest Du einbringen, denn die politische Dimension kannst Du sicherlich besser nachweisen. Danke erst mal für die Revision. Gruß --Stephan Klage (Diskussion) 20:42, 7. Jul. 2015 (CEST)
Sorry, ja, wollte es nicht runterziehen... Finde es soweit gut... und der rest wird sich ergeben. AVmG eben ein bißchen mehr... Bojar (Diskussion) 20:48, 7. Jul. 2015 (CEST)
Beide (RV-NG und AVmG) waren diesmal eher aus dem Ärmel geschüttelt, denn gewissenhaftest recherchiert. Aus dem Grund übergebe ich den Staffelstab offensichtlicher als sonst. AVmG - da hattest Du völlig Recht - ging gar nicht! --Stephan Klage (Diskussion) 20:56, 7. Jul. 2015 (CEST)