Diskussion:Radikalenerlass
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Aktuelle Situation in Bayern
Hallo, der folgende Satz im Artikel ist bzgl. der Partei „Die Linke“ nicht mehr aktuell: „In Bayern muss sich seit 1991 gemäß der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst jeder Bewerber bis heute zudem in einem Fragebogen u. a. erklären, ob er Mitglied in einer „extremistischen oder extremistisch beeinflussten“ Organisation ist bzw. war, zu denen etwa Al-Qaida, Scientology, aber auch Die Linke, Die Republikaner und die NPD gerechnet werden, oder Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR war.“
Eine aktuelle Liste führt Die Linke als gesamte Partei nicht mehr auf, siehe hier (Die Jugendorganisation „Linksjugend (`solid)“ taucht in der Liste in der Tat aber auf.) Vergleiche hierzu auch die Antwort der bayerischen Staatsregierung (siehe hier, Abschnitt 6.3.): „Es wird darauf hingewiesen, dass nur die offen extremistischen Strukturen in der Partei DIE LINKE, nicht aber die Partei in ihrer Gesamtheit dem Beobachtungsauftrag des BayLfV unterliegen.“
Ich schlage also vor, die Quelle zu aktualisieren und „Die Linke“ aus der Liste zu entfernen und durch „die Jugendorganisation der Linkspartei ‚Linksjugend ('solid)‘“ zu ersetzen. --Fehlerteufel-x (Diskussion) 20:14, 16. Mär. 2022 (CET)
- Ich habe den Absatz jetzt überarbeitet und die verschiedenen Kategorien von als „extremistischen oder extremistisch beeinflussten“ eingeordneten Organisationen aufgelistet und jeweils bekannte Gruppierungen aufgelistet. Die Auflistungen habe ich jeweils mit dem Hinweis „in Bayern zählen dazu bspw.“ versehen, damit klar wird, dass es die Einschätzung in Bayern ist. --Fehlerteufel-x (Diskussion) 21:30, 20. Mär. 2022 (CET)