Diskussion:Rahmenkredit
Das Kriterium "wirtschaftliche Funktion" des Kredits ...
... könnte die Überleitung zu weiteren Artikeln sein--ErwinLindemann (Diskussion) 09:34, 4. Feb. 2016 (CET)
Grundsätzliche Überarbeitung
Moin, bis heute wurde hier allein die Unterart für "Privatkunden" dargestellt, das Abrufdarlehen. Dies ist nicht nur aus Sicht der Bankbetriebslehre unzureichend bzw. inkorrekt, entspricht so nicht dem in der Fachliteratur ausgeführten bekannten Wissen, sondern erzeugte obendrein eine vollkommen unnötige Redundanz zum für die Unterart seit 2009(!) bestehenden Artikel. Auch wenn Rahmenkredit mitunter als Bezeichnung für Abrufdarlehen bzw. -kredite verwendet wird, so lautet die in der Sekundärliteratur überwiegend etablierte Bezeichnung der vergleichsweise jungen und nach wie vor relativ gering verbreiteten Konsumentenkreditart vornehmlich auf Abruf-. Die Details zur Unterart sind in dem betreffenden Artikel gut platziert, wenngleich dieser ausbaufähig ist. Hier kann somit primär der klassische Oberbegriff abgestellt werden, ergänzt um kurze Überleitung zu den verschiedenen Unterarten. Und das vorzugsweise anhand von Fachliteratur und nicht anhand einer gewerblichen Vergleichsseite [1] wie bei der hiesigen Artikelerstanlage (2016!) bzw. nachfolgend anhand eines in einem passenden Werbeumfeld eingebetten Medienberichts [2]. Fachliteratur gibt es genug, so wird bspw. im Süchting/Heitmüller: Handbuch des Bankmarketing auf den Seiten 135 bis 140 (3. Aufl. 1998) ausführlich die Markteinführung dieses Konsumentenkreditprodukts durch die Dresdner Bank im Jahr 1984 und die Entwicklung in den Folgejahren beschrieben. Vgl. bspw. auch Standardwerke wie Lippe: Das Wissen für Bankkaufleute und Schierenbeck: Bank- und Versicherungslexikon. Habe die detaillierten Ausführungen zum Abrufkredit, die zur Redundanzbehebung in den Artikel Abrufdarlehen gehören, umseitig vorerst auskommentiert - werde mich an diesem Wochenende beiden Artikeln widmen. --Verzettelung (Diskussion) 14:03, 24. Nov. 2017 (CET)