Diskussion:Rauchverbot/Archiv/2009
Betriebswirtschaftliche Auswirkungen
Vielleicht habe ich es übersehen, aber auf den ersten Blick fand ich kaum Informationen zu den betriebswirtschaftlichen Auswirkungen der Rauchverbote. Lediglich vereinzelt im Text ist etwas zu finden (siehe Dänemark). Inzwischen gibt es Untersuchungen zur Umsatzveränderung in der deutschen Gastronomie. Diese sollten in einem eigenen Kapitel Rauchverbot#Betriebswirtschaftliche Auswirkungen direkt nach Rauchverbot#Gesellschaftliche Akzeptanz Platz finden. --Lexikorn 17:06, 8. Jan. 2009 (CET)
- Ich kenne keine Quellen, die Umsatzveränderungen infolge von Rauchverboten darstellen und dabei andere Ursachen (z.B. Wirtschaftskrise, Arbeitslosigkeit) herausrechnen. Kennst Du eine? --Plenz 07:39, 9. Jan. 2009 (CET)
Oh ja, das Herausrechnungen anderweitiger wirtschaftlicher Schwankungen ist ein schwieriges Unterfangen, manchmal schlicht unmöglich. Wenn man aber voraussetzt, dass das allgemeine Auf und Ab der Wirtschaft weniger die einzelnen Bundesländer unterschiedlich als viel mehr den Staat als Ganzes betrifft, finde ich den Ansatz recht interessant, der in einer NID-Pressemitteilung veröffentlicht wurde. Die Argumentation dort ist für mich nachvollziehbar; vielleicht hab ich aber auch etwas übersehen...? Grundsätzlich fehlt es der NID natürlich an Neutralität, das heißt, diese Quelle allein kann auf keinen Fall für den Artikel verwendet werden. Verlässliches habe ich bei den statistischen Landesämtern im Internet gefunden:
- Umsatz und Beschäftigte im bayerischen Gastgewerbe - Juni 2008
- Umsatz und Beschäftigte im bayerischen Gastgewerbe (Übersicht)
- Umsatz und Beschäftigung im Gastgewerbe NRWs Juni 2008
- Umsatz und Beschäftigung im Gastgewerbe NRWs (Übersicht)
Wenn man genauer hinschaut, zeigt sich, dass die NID für ihre Pressemitteilung die Nominalpreise verwendet hat. Für einen seriösen Vergleich sollte man m.E. aber die inflationsbereinigten Vergleichswerte heranziehen. --Lexikorn 15:43, 9. Jan. 2009 (CET)
- Ich kenne die Veröffentlichung der NID, und mich hat es auch gejuckt, die Zahlen hier einzubauen, aber ich habe dann doch davon Abstand genommen. Erstens weil ich nirgendwo den hohen Anstieg für Bayern finden konnte (vielleicht findet man die Zahl nur in den kostenpflichtigen Quellen?) und zweitens eben wegen des Problems mit dem Herausrechnen. Momentan kann man interpretieren "Nichtraucher stürmen Bayerns rauchfreie Kneipen", aber ebenso auch "Raucherclubs in Bayern mit durchschlagendem Erfolg". Ob das eine stimmt oder das andere oder beides - das gibt keine Quelle her. Deshalb also besser auf WP:TF verzichten. --Plenz 17:14, 9. Jan. 2009 (CET)
Ups, ich seh grad, ich hab der NID Unrecht getan. Es wurden anscheinend doch die inflationsbereinigten Werte genommen. Die Zahlen, die die NID veröffentlicht, sind in den amtlichen Quellen enthalten: Umsatz und Beschäftigte im bayerischen Gastgewerbe - Juni 2008 (siehe dort auf Seite 5, letzte Spalte) und Umsatz und Beschäftigung im Gastgewerbe NRWs Juni 2008 (siehe dort auf Seite 9, letzte Spalte).
Natürlich ist es in der Praxis so, dass sich die Gastronomie in Bayern aufgespalten hat in zwei Teile: "normale" rauchfreie Lokale und Raucherclubs. Über Sinn und Unsinn dieser Entwicklung kann man unterschiedlicher Meinung sein, jedoch ist sie eine direkte Folge des Rauchverbots. Das heißt, die wiederum daraus resultieren Umsatzentwicklungen sind eine indirekte, aber ebenfalls klare Folge des Rauchverbots.
Ob man das alles als Grundlage für einen neuen Absatz im Artikel hernehmen sollte, weiß ich nicht so recht. Aber legitim und WP-regelkonform scheint es mir zu sein. --Lexikorn 17:38, 9. Jan. 2009 (CET)
Rauchverbot in Österreich
Das Rauchverbot in Österreich ist beschlossen. Die große Koalition in Wien hat das Nichtraucherschutzgesetz verabschiedet. Anders als in Deutschland gesteht man dort der kleinen Gastronomie Ausnahmen zu. Die Regierung hat zwar ein generelles Rauchverbot verabschiedet, für Gastronomen gibt es jedoch die Möglichkeit, Rauchern separate Räume einzurichten. Kleingaststätten unter 50 Quadratmetern entscheiden selbst, ob sie als Raucher- oder Nichtraucherlokal firmieren.
Mittlerweile ist der Eintrag zum Rauchverbot faktisch nicht mehr korrekt. Ich habe am 12.1. den Abschnitt in bezug auf die neue neue Rechtslage umfassend umgearbeitet, aber meine Änderungen wurden umgehend rückgängig gemacht. Sollte der eine oder andere Absatz als zu persönlich gefärbt wirken kann man das ja korrigieren, aber die gesamte Revision zu verwerfen macht man eigentlich normalerweise nur bei Vandalismus. Nicht wirklich motivationsfördernd. 62.40.161.64 17:38, 12. Jan. 2009 (CET)
- Sorry, das war nicht meine Absicht. Ich hatte ein relativ kleines Browserfenster, und das zeigte genau deine obereste Änderung an ("Es kann mit einiger Sicherheit angenommen werden dass der politische Druck durch die EU hieran nicht unmaßgeblich beteiligt beteiligt war, und aller Voraussicht nach noch sein wird. Im Vergleich mit anderen Mitgliedsstaaten der EU wirkt der Nichtraucherschutz weiterhin etwas unausgereift.") und sonst nichts. Ich habe dann auf "entfernen" geklickt, ohne runterzuscrollen. Ich hoffe, die jetzige Version ist OK. --Plenz 18:06, 12. Jan. 2009 (CET)
- Mit der neuen Version kann ich leben. Der Artikel wird in den nächsten Tagen ohnehin noch einmal zu überarbeiten sein um die Rechtslage in der Gastronomie etwas detaillierter darzustellen. 62.40.161.64 18:08, 12. Jan. 2009 (CET)
Restliche EU-Länder
Ich habe gehört, Polen soll ebenfalls sehr strenge Gesetze haben. Stimmt das? und wie sieht es in den anderen, nicht aufgelisteten EU-Ländern aus? --Holger 19:42, 28. Jan. 2009 (CET)
Völlig veraltet (Bayern)
Der Abschnitt über das Rauchverbot in Bayern ist völlig veraltet. Immerhin hat die Landesregierung das Gesetz wieder stark verändert, sodass es beispielsweise jetzt vom Gesetz her keine Raucherclubs mehr gibt. Dafür wurden die Regeln für normale Lokale entschärft. --MiRo88 11:49, 22. Feb. 2009 (CET)
- Mir ist bis jetzt nur ein Gesetzentwurf bekannt. Wurde die Änderung des Gesundheitsschutzgesetzes wirklich schon beschlossen? Falls ja, weißt du eine Quelle? --Lexikorn 22:35, 24. Feb. 2009 (CET)
Meist werden meine Änderungen einfach entfernt, wobei nie eine Begründung hierfür geliefert wird.
Habe die Gründe für Rauchverbote vervollständigt und einige Querverweise eingebaut und den letzten Satz, der mißverständlich war, präzisiert. Wird aber wahrscheinlich ohnehin von "berufener Hand" alles wieder ersatzlos gelöscht werder bzw. die letzte Version wiederhergestellt. Daß die Rückgängigmachung meiner Änderungen von den betreffenden Personen aLlerding niE begrüNdet wird, finde ich Zwar nicht gut, ist (diskurs-)taktisch allerdings wohl erklärbar. 14. März 2007, 16:37h, A.V.
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Plenz 08:37, 25. Feb. 2009 (CET)
Rauchverbot in Spanien
Der Teil "Wie auch in Italien sind die Rauchergesetze in Spanien im Vergleich zu denen im übrigen Europa besonders streng" ist wohl nicht mehr so aktuell. Vor allem durch die Erlaubnis kleine Kneipen zu Raucherkneipen zu erklären...
ZUSATZ: 1. Zum obigen Einwand: Stimme ich voll zu! In Deutschland gibt es auch keine Raucherzüge mehr und in allen öffentlichen Geböuden ist das Rauchen nicht erlaubt. --jagger
2. Der Satz "sie brauchen in Ausschankflächen unter 100 Quadratmetern keine Raucherzonen einzurichten, was allerdings kaum angenommen wird." ist mißverständlich: Wird nicht angenommen, keine Raucherzone einzurichten? Wohl kaum! Das Gegenteil ist der Fall: Es wird nicht angenommen, Raucherzonen einzurichten! --jagger
Dieser Abschnitt unbekannten Alters kann archiviert werden. --Plenz 08:37, 25. Feb. 2009 (CET)
Kanada
Zu Kanada steht hier nur
"In Teilen von Kanada gelten ebenso strenge Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden, Bars, Diskotheken und Restaurants."
"Ebenso" wie wo? Das vorgenannte Japan? Deutschland, auf das sich der Artikel mehrheitlich bezieht? Die EU? Oder doch eher die USA, weil Kanada und USA ja nun nicht sooo verschieden sind? Falls sich da jemand auskennt den Abschnitt bitte entsprechend ergänzen oder wie bei den anderen Ländern auch geschehen die Situtation so vollständig wie möglich beschreiben. -- Oliver
Dieser Abschnitt unbekannten Alters kann archiviert werden. --Plenz 08:37, 25. Feb. 2009 (CET)
Kanton Bern
Hallo
Der Hinweis, dass der Kanton Bern es dem Kanton Tessin gleichgetan hat und das Rauchen aus den Gaststätten verbannt hat, stimmt nicht. Dieser Gesetzesentwurf wurde eingereicht und in die Vernehmlassung geschickt, wo sich alle interessierten Kreise dazu äussern konnten. Nicht wenige sind dagegen. Im Moment nach geltendem Gesetz muss im Kanton Bern ausgeschildert werden, ob sich ein Restaurant rauchfrei, räumlich getrennt oder nichtrauchfrei einstuft. Beispiel hier im Dorf: Am Eingang hängt folgende Mitteilung: Gaststube: Raucherzone Saal: Nichtraucherzone, Rauchfrei
VG
So, habe den Bezug zum Kanton Bern gelöscht. Dieses Gesetz ist noch nicht eingeführt und wird im Moment (August 2007) auch noch von verschiedenen Organisationen bekämpft.
[[Media:Im Kanton Bern soll Rauchen ab 2009 in öffentlichen Innenräumen verboten werden – das gilt auch für sämtliche Gastgewerbebetriebe Nichtraucher sollen im Kanton Bern gesetzlich vor dem Passivrauchen geschützt werden. Gestern wurden zwei Vorlagen in die Vernehmlassung geschickt, die das Rauchen in öffentlichen Innenräumen nur noch in «Fumoirs» – in separat belüfteten Räumen – erlauben. ]] Quelle: Bernerzeitung
VG
Dieser Abschnitt unbekannten Alters kann archiviert werden. --Plenz 08:37, 25. Feb. 2009 (CET)
Tabelle mit Bundeslanduebersicht verdoppeln
Sollte diese Tabelle nicht besser in zwei Tabellen aufgeteilt werden:
- eine mit dem aktuellen Zustand: das ist jetzt und heute in den einzelnen Bundeslaendern gueltig
- eine mit dem Endausbauzustand: wenn alle Rauchverbote durch sind, wird nach heutigem Wissen der Zustand so aussehen (zusaetzliche Spalte fuer voraussichtliches Einfuehrungsdatum)
So sieht es auf den ersten Blick z.B. so aus, als waere Hamburg heute schon rauchfrei. Ist es aber nicht.
SP
Dieser Abschnitt unbekannten Alters kann archiviert werden. --Plenz 08:37, 25. Feb. 2009 (CET)
Zigaretten erst ab 18?
Also wie ist das denn jetzt? Hier wird gesagt ab 1.September soll es Zigaretten erst ab 18 geben, andere Quellen sagen, erst ab 1. Januar 2009.. Wurde wohl ein halbes Jahr vorgeschoben. Soweit ich weiß sollen am 1.September dieses Jahres nur die geforderten Verbote in Deutschland durchgesetzt werden... Also wie ist das denn jetzt?
Dieser Abschnitt unbekannten Alters kann archiviert werden. --Plenz 08:37, 25. Feb. 2009 (CET)
Aktualisierung der geplanten bzw. in die Länderparlamente eingebrachten Gesetze
Habe den Abschnitt mit den Ländergesetzten aktualsiert und - außer bei Bremen (dort nur Link auf Zeitungsartikel) - direkte Links auf die jeweilige Landtagsdrucksache gesetzt. Die Tabelle habe ich jedoch nicht angepaßt; war mir zu aufwendig.
Dieser Abschnitt unbekannten Alters kann archiviert werden. --Plenz 08:37, 25. Feb. 2009 (CET)
Rauchverbot in den Niederlanden
Nach meiner Erfahrung ist in den niederländischen Intercityzügen das Rauchen vollständig verboten. Hat jemand Informationen, ob es dazu eine generelle Regelung gibt?
Dieser Abschnitt unbekannten Alters kann archiviert werden. --Plenz 08:37, 25. Feb. 2009 (CET)
Rauchverbot bei der Bundeswehr
Bei der Übersicht (vor der Länderübersicht) könnte ein weiterer Unterpunkt die Situation in Einrichtungen der deutschen Bundeswehr beschreiben, insbesondere der in Gaststätten (Mannschaftsheime (HBG), Unteroffizierheimen (UHG) und Offizierkasinos (OHG)). Der text könnte wie folgt lauten:
Das Bundesministerium der Verteidigung hat an das Nichtraucherschutzgesetz angelehnt eine Neufassung des Erlasses über das Rauchen in Einrichtungen des Geschäftsbereiches des Bundesministeriums der Verteidigung herausgebracht. Dieser besagt, dass bevor konkrete gesetzliche Regelungen erlassen werden, das Rauchen in sämtliches gastronomischen Einrichtungen, Mannschaftsheimen, Unteroffizierheimen und Offizierkasinos absolut Untersagt ist. Zusätzlich ist das Rauchen in allen Einrichtungen außer in gekennzeichneten Bereichen verboten. Ausnahmen gelten für Büros und Arbeitsplätze wo einzelne Raucher ihrem Genuß noch nachkommen können, und Wohneinrichtungen solange es entweder Einzel- oder Raucherstuben sind.
Dieser Abschnitt unbekannten Alters kann archiviert werden. --Plenz 08:37, 25. Feb. 2009 (CET)
SHISHA rauchen in shisha bars?
ist das nun in bayern ab 2008 verboten oder noch erlaubt? ich meine es ist ja auch tabak und sogar schädlicher. fällt doch hoffentlich auch unter das verbot oder?
Dieser Abschnitt unbekannten Alters kann archiviert werden. --Plenz 08:37, 25. Feb. 2009 (CET)
Rauchverbot im Saarland
Url des Querverweises scheint nicht mehr aktuell zu sein
Dieser Abschnitt unbekannten Alters kann archiviert werden. --Plenz 08:37, 25. Feb. 2009 (CET)
Verweis auf Bundesnichtraucherschutzgesetz
Im Artikel wird das Bundesnichtraucherschutzgesetz erstmals im Absatz "Öffentliche Verwaltung" erwähnt und verlinkt. Jedoch wird durch dieses Gesetz auch das Rauchverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln geregelt, welches einige Absätze früher behandelt wird. Das Bundesnichtraucherschutzgesetz sollte in diesem Absatz aber auf jeden Fall erwähnt werden.
Dieser Abschnitt unbekannten Alters kann archiviert werden. --Plenz 08:37, 25. Feb. 2009 (CET)
Spielcasinos in Deutschland
Sollte in die Tabelle noch mit eingefügt werden, die Unterschiede sind hier wirklich am größten überhaupt, hier die mir bestätigten Regelungen:
- Baden-Württemberg: nur in der Raucherlounge, aber sowohl beim großen Spiel als auch beim Automatenspiel verboten
- Bayern: überall verboten
- Berlin: nur in der Raucherlounge, aber sowohl beim großen Spiel als auch beim Automatenspiel verboten
- Bremen: Automatenspiel und Barbereich erlaubt, großes Spiel verboten
- Hamburg: Automatenspiel und Raucherlounge erlaubt, großes Spiel verboten
- Hessen: Automatenspiel und Raucherlounge erlaubt, großes Spiel verboten
- Mecklenburg-Vorpommern: Automatenspiel und Raucherlounge erlaubt, großes Spiel verboten
- Niedersachsen: Automatenspiel und Raucherlounge erlaubt, großes Spiel verboten
- Nordrhein-Westfalen: überall erlaubt
- Saarland: ab 15.2. überall verboten
- Rheinland-Pfalz: ab 15.2. nur in der Raucherlounge, aber sowohl beim großen Spiel als auch beim Automatenspiel verboten
- Sachsen-Anhalt: (noch) überall erlaubt
- Schleswig-Holstein: überall erlaubt
- Thüringen: überall erlaubt
leider bin ich technisch nicht so fit, die Tabelle zu ändern, aber die Infos sind alle gut recherchiert.
Dieser Abschnitt unbekannten Alters kann archiviert werden. --Plenz 08:37, 25. Feb. 2009 (CET)
Fußballstadien
Rauchen beim HSV (HSH-Nordbankarena): Kurz nach der Veröffentlichung des Artikels, daß der HSV ein Nichtraucherstadion einführen wollte, wurde dies auf 'NDRInfo' in den Nachrichten "von offizieller Seite des HSV" dementiert. Leider gibt es dazu keinen Link beim NDR. Sollte aber m.M. nach Berücksichtigt werden, da der Artikel (Link) nicht die aktuelle Situation wiedergibt.
Rauchen in der BayArena (Leverkuseen): Im Stadionheft Nr.12 2007/2008 erklärt Wolfgang Holzhäuser (Sprecher der Geschäftsführung), daß ein Rauchverbot in den geschlossenen VIP Bereichen durchgesetzt wird, auf den Rängen aber weiterhin erlaubt sein wird.
Dieser Abschnitt unbekannten Alters kann archiviert werden. --Plenz 08:37, 25. Feb. 2009 (CET)
zwei redaktionelle Verbesserungen
1. Formulierung "wurde explizit eine Gesetzgebungsinitiative angekündigt, um dem Gast die freie Entscheidung zu ermöglichen, ob er Gastronomie frequentiere, in der geraucht wird oder nicht" - übernimmt unkritisch den Slogan der FDP ("Freie Wahl für Gäste und Gastwirte"). Faktisch wäre eine stärker abgrenzende Formulierung wünschenswert.
2. "Lebensmittelgeschäft" ist in der Aufzählung für Hamburg doppelt vorhanden, einmal beim einfachen, einmal beim absoluten Rauchverbot. Welches ist richtig?
Dieser Abschnitt unbekannten Alters kann archiviert werden. --Plenz 08:37, 25. Feb. 2009 (CET)
Baden-Württemberg, geändertes LNRSchG ab 7. März 2009
Siehe Info des Ministerium für Arbeit und Soziales und entsprechendes Gesetzblatt. Ich komm im Moment nicht dazu, die Infos in den Artikel einzuarbeiten. Falls jemand Zeit hat, wär das ganz toll. :-) --Lexikorn 01:29, 4. Mai 2009 (CEST)
Erfurt, 1933
Frankfurter Zeitung vom 22. August 1933: Zitat: „Der Erfurter Polizeipräsident hat, wie berichtet, die Inhaber von Gaststätten, Cafes usw. aufgefordert, in ihren Lokalen Schilder mit der Aufschrift >>Damen werden gebeten nicht zu rauchen<< anzubringen. In einem neuen Erlaß hat er die Polizeireviere angewiesen, nachzuprüfen, ob seiner Aufforderung überall nachgekommen würde. Sollte das irgendwo nicht der Fall sein, würde er sich veranlaßt sehen, die Namen der betreffenden Gaststätten öffentlich bekanntzugeben.“
Quelle: Hans-Jörg Wohlfromm, Gisela Wohlfromm: „Und morgen gibt es Hitlerwetter. Alltägliches und Kurioses aus dem Dritten Reich.“ Eichborn Verlag, Frankfurt am Main, 2006. S.21-22. HotChip 22:11, 19. Jun. 2009 (CEST)
Volkswirtschaftliche Motive für Rauchverbot.
Ich weise darauf hin, daß die Intention des Artikels "Volkswirtschaftliche Motive" möglicherweise über ihr Ziel zu informieren hinausschießt. Der Artikel propagiert die Behauptung, daß Raucher unverhältnismäßig unser Sozialversicherungsystem belasten und sogar „volkswirtschaftlichen Schaden“ zufügen. Diese Behauptung ist nicht nur falsch sondern auch in rechtlicher Hinsicht fragwürdig.
Versicherungsbeiträge müssen von jeher so kalkuliert werden, daß der medizinische Schutz für die Allgemeinheit gedeckt ist. Zur Vermeidung von Ausgrenzung und Diskriminierung hat der Gesetzgeber hierfür das Prinzip der Solidargemeinschaft geschaffen, daß vorsieht den Leistungsanspruch nach der Bedürftigkeit und nicht nach dem individuellen Risiko der Versicherten zu richten. Ein Schaden entsteht deshalb nicht, denn die Kosten sind durch die entrichteten Versicherungsbeiträge bereits gedeckt.
Als Beispiel sei der wirtschaftliche Nutzen von Behinderten, Senioren, Drogenabhängigen etc. angeführt um den faschistoiden Gedankenansatz der hier verfolgt wird zu verdeutlichen. Es ist weder möglich den wirtschaftlichen Nutzen eines Individuums(oder in diesem Fall einer Gruppe) zu erfassen noch relevant in diesem Zusammenhang. Diese Argumentation ist nicht nur falsch sondern auch rechtswidrig.
Das völlige Fehlen von Bezügen und Quellen veranlaßt mich daher einen Löschantrag gegen den o.g. Artikel zu stellen. (nicht signierter Beitrag von Galactus666 (Diskussion | Beiträge) 18:04, 6. Aug. 2009 (CEST))
- Ich habe den Abschnitt umbenannt in Ökonomische Aspekte (trifft den Kern besser) und die entsprechenden Aussagen aus Artikel Tabakrauchen übernommen, inklusive Belegen. Über den Löschantrag und die rechtliche Einschätzung hier kann ich nur den Kopf schütteln. Man beachte übrigens die ebenfalls durch Galactus666 gestartete Diskussion hier. -- Captain Herbert 09:03, 7. Aug. 2009 (CEST)
- wenn du hier gerne mitdiskutieren willst, Captain Herbert, dann bitte mit Argumenten und verschone uns mit Informationen betreffend deine Körperteile.--87.143.169.14 13:42, 7. Aug. 2009 (CEST)
- Ich werde sicher niemanden hier um Erlaubnis fragen, um mitzudiskutieren. Die (jetzigen) Behauptungen sind nicht falsch, sondern Ergebnisse von Studien. Die Kosten für die Solidargemeinschaft entstehen natürlich trotzdem, oder sind beispielsweise steigende Kassenbeiträge keine Kosten? Behinderte und Senioren suchen sich ihr Schicksal nicht selbst aus, und Drogenabhängige verursachen deutlich weniger Kosten als es die abhängigen Raucher tun, sonst stünden sie vielleicht hier mehr im Rampenlicht. -- Captain Herbert 09:10, 8. Aug. 2009 (CEST)
- Dieses Kapitel hat hier eigentlich nichts zu suchen. Die ökonomischen Aspekte können nur ein Tabak-Konsumverbot begründen, ein solches gibt es jedoch nicht. Die so genannten Rauchverbote sagen ja nicht "rauche nicht" sondern "geh zum Rauchen dorthin, wo es erlaubt ist". Ökonomische Aspekte können also nur historische Bedeutung haben (Nazi-Zeit etc.), und das sollte auch deutlich gemacht werden. Die Zahlen aus den 90-er Jahren sind hier deshalb absolut fehl am Platz. --Plenz 17:36, 10. Aug. 2009 (CEST)
- Hallo Plenz. Ich kann Deine Anmerkungen nachvollziehen, jedoch möchte ich hier erwidern: Der Satz zur Schweizer Bahn ist sehr wohl ein wirtschaftlicher Aspekt, da eben das "nicht hier" finanzielle Vorteile brachte. Auch führte u.a. das Rauchverbot in Kalifornien zu einem Rückgang der Raucherzahlen und somit zu einer wirtschaftlichen Entlastung des Bundesstaates. Viele Grüße -- Captain Herbert 17:46, 10. Aug. 2009 (CEST)
- Ich muss Dich bitten, nicht verschiedene Aspekte miteinander zu vermengen. Überschrift und Inhalt des Kapitels sagen "Rauchern wird verboten zu rauchen, um die Volkswirtschaft zu entlasten". Das darf so nicht stehen bleiben, weil es weltweit kein einziges Rauchverbot mit dieser Intention gibt.
- Selbstverständlich hat die Schweizer Bahn Kosten eingespart, aber nicht dadurch, dass Raucher wegen des Rauchverbots gesünder leben, sondern dass sie woanders rauchen und den damit verbundenen Dreck woanders erzeugen bzw. entsorgen. Das ist aber kein volkswirtschaftlicher Aspekt, sondern ein privatwirtschaftlicher.
- Was Kalifornien betrifft, so wird im Artikel ein Anti-Tabak-Programm erwähnt, das sicherlich aus viel mehr besteht als nur einem Rauchverbot. Das Rauchverbot begründet sich auch in Kalifornien einzig und allein auf dem Schutz vor Passivrauch. Sollte es neben den anderen Maßnahmen des Anti-Tabak-Programms zum Rückgang des Rauchens geführt haben, so wäre dies höchstens ein Nebeneffekt. --Plenz 21:21, 10. Aug. 2009 (CEST)
Türkei: Qualmverbot oder Konsumverbot?
Leider ist es mir erst heute aufgefallen: in dem Kapitel ist ständig von einem Konsumverbot die Rede, und das stößt bei mir auf Zweifel, weil es bei allen mir bekannten Rauchverboten nicht um den Tabakkonsum geht, sondern um die Auswirkungen des Rauchens auf andere Personen bzw. Gegenstände. Als Quelle ist [1] verlinkt. Kann das jemand mal ansatzweise übersetzen? --Plenz 22:37, 24. Aug. 2009 (CEST)
- Als Quelle ist hier das Gesetz Nr. 5727 vom 3. Januar 2008 (Titel etwa: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Verhinderung von Schäden durch Tabakprodukte“) angegeben. Das geänderte Gesetz ist jenes vom 7. November 1996 mit der Nr. 4207.
- Mit Art. 3 des Gesetzes Nr. 5727 wurde unter anderem Art. 2 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 4207 geändert, in dem es nun „Tabakprodukte dürfen in […] nicht konsumiert werden.“ heißt. Gemäß Art. 1 des Gesetzes Nr. 4207 ist es Ziel des Gesetzes, (frei übersetzt) „[…] Anordnungen und Maßnahmen zu ergreifen, welche Personen und künftige Generationen vor den Schäden von Tabakprodukten, vor […] Werbungen, […] schützen […] und Regelungen zu treffen, die es jedermann ermöglichen, frische Luft zu atmen“. -- Hukukçu Disk. 22:37, 25. Aug. 2009 (CEST)
- Danke für deine Arbeit. Inzwischen habe ich gesehen, dass man diese Seite auch mit Google suchen und dann übersetzen lassen kann, das Ergebnis ist allerdings nicht gerade leicht verständlich. Wie ich das verstehe, sind aber spezielle Raucherräume erlaubt. Das bedeutet, der Satz "Raucherräume sind nicht gestattet" im Artikel ist falsch. Kannst du das bestätigen? Dies würde nämlich bedeuten, dass das Gesetz nicht grundsätzlich das Konsumieren von Tabak begrenzen und verhindern möchte, sondern dass es vielmehr darauf abzielt, andere Personen vor den Schäden durch Tabakprodukte zu schützen. In diesem Fall würde mich interessieren, warum der Gesetzgeber das Kauen und Schnupfen von Tabak in der Öffentlichkeit verbietet. Vielleicht nur, um zu verhindern, dass Kinder so etwas sehen und nachahmen? --Plenz 12:04, 28. Aug. 2009 (CEST)
- Nach Art. 2 Abs. 2, 3, 4, 5 des Gesetzes Nr. 4207 vom 7. November 1996 können Raucherräume oder -bereiche in bestimmten Anlagen (z.B. Seniorenheime, Gefängnisse, Freiluftsportststätten, …) eingerichtet werden. Nach Art. 2 Abs. 5 müssen geschlossene Räume so isoliert werden, dass Geruch und Rauch zurückgehalten wird. Außerdem müssen diese Räume über Belüftungsvorrichtungen verfügen. Wie schon erwähnt ist es mitunter Ziel des Gesetzes Personen vor den Schäden von Tabakprodukten zu schützen. Tabakprodukte sind nach Art. 2 Abs. 6 ganz oder teilweise aus der Tabakpflanze hergestellte Produkte, die geraucht, eingesaugt, gekaut oder geschnupft werden. Jugendschutz spielt natürlich eine Rolle. -- Hukukçu Disk. 12:34, 28. Aug. 2009 (CEST)
- Danke für deine Arbeit. Inzwischen habe ich gesehen, dass man diese Seite auch mit Google suchen und dann übersetzen lassen kann, das Ergebnis ist allerdings nicht gerade leicht verständlich. Wie ich das verstehe, sind aber spezielle Raucherräume erlaubt. Das bedeutet, der Satz "Raucherräume sind nicht gestattet" im Artikel ist falsch. Kannst du das bestätigen? Dies würde nämlich bedeuten, dass das Gesetz nicht grundsätzlich das Konsumieren von Tabak begrenzen und verhindern möchte, sondern dass es vielmehr darauf abzielt, andere Personen vor den Schäden durch Tabakprodukte zu schützen. In diesem Fall würde mich interessieren, warum der Gesetzgeber das Kauen und Schnupfen von Tabak in der Öffentlichkeit verbietet. Vielleicht nur, um zu verhindern, dass Kinder so etwas sehen und nachahmen? --Plenz 12:04, 28. Aug. 2009 (CEST)
Weblinks auf rechtlich relevante Seiten
Hallo... Mir ist aufgeffallen, dass die Abschnitte zu den deutschen Bundeländern die jeweilige rechtliche Situation zwar zusammenfassend, aber naturgemäß nicht vollständig darstellen. Weiterführende Information ist auf den einschlägiggen Webseiten der jeweiligen Bundesländer zu finden. Mein Vorschlag wäre es daher, alle diese betreffenden offiziellen Seiten zu verlinken, auch wenn es dann mehr als die von WP:WEB empfohlenen fünf Weblinks werden. Ich denke, das ist trotzdem genau im Sinne von WP:WEB, weil es sich um umfassende und weiterführende Informationen handelt, die halt leider auf viele einzelne Webseiten verteilt sind, da es in Deutschland keine einheitliche Regelung zum Nichtraucherscutz gibt. Wie seht ihr das? --109.84.223.187 14:59, 19. Sep. 2009 (CEST)
- Also, falls es hierzu keine anderslautenden Meinungen gibt, würde ich den Vorschlag umsetzen. --Lexikorn 08:05, 28. Sep. 2009 (CEST)
Tabelle Rauchverbote in der Schweiz
Guter Anfang, auch wegen der Deutschlandlastigkeit des Artikels. Ich würde aber vorschlagen, die Wappen und Landkarten wegzulassen, damit die Tabelle kompakter wird. Stattdessen die Spalte "Rauchverbot" aufteilen in eine Spalte "ja - nein - anhängig" und weitere Spalten, wo das Rauchverbot gültig ist entsprechend der Tabelle für Deutschland. Weiterhin fände ich die Abstimmergebnisse interessant.
Generell noch ein Tipp: keine Baustellen in Artikel einbauen. Baustellen kann man auf seinen Privatseiten (z.B. Benutzer:Baltshazzar/Rauchverbot) einrichten, bis sie fertig sind. --Plenz 07:01, 6. Okt. 2009 (CEST)
Danke, ich habe allerdings in der Zwischenzeit die Tabelle wieder gelöscht, da es mir nicht möglich war alle Informationen (nicht nur die Daten, sondern auch die Prozente der Abstimmungsergebnisse, Details zu den Bestimmungen -z.B. mit oder ohne Fumoir- und interessante Hintergründeinformationen, wie z.B. Präsenz von Tabakkonzernen im Kanton und die Manöver der jeweiligen Regierungen und Parlamente -im Gegensatz zum Wahlvolk-) . Dafür habe ich den Abschnitt über die Kantone weitgehend vervollständigt und (als Text) möglichst übersichtlich gestaltet.--Baltshazzar 09:45, 7. Okt. 2009 (CEST)
Umsetzung und Kontrollen
Ich habe diesen neuen Abschnitt mit ersten Erfahrungen aus NRW angelegt. Da noch kein Abschnitt zu diesem Thema bzw. zur Realität des Nichtraucherschutzes in D exisitiert, habe ich ihn bewusst nicht unter dem Eintrag zu NRW "versteckt". Zudem gibt es sicher noch weitere Punkte, die sich hier zu anderen Bundesländern einfügen lassen. -- Captain Herbert 10:04, 3. Okt. 2009 (CEST)
- Das ist sehr gut! --Finibus 16:41, 3. Nov. 2009 (CET)
Hamburg
In Hamburg wird die Ausnahme für abgetrennte Raucherbereiche und Festzelte zum 1.1.2010 abgeschafft, siehe hier. Sollte man dieses jetzt schon ergänzen? Grüße Daniel 1992 20:37, 18. Nov. 2009 (CET)
- Wie in dem Artikel steht, handelt es sich nur um einen Entwurf, über den noch abgestimmt werden wird. Ich sehe deshalb keine Eile. --Plenz 23:20, 18. Nov. 2009 (CET)
US-Rauchverbote: "mehrheitlich verhindert"
Einerseits unbrauchbarer Beleg, andererseits unverständlich (was heißt "mehrheitlich verhindert" - die Mehrheit war dagegen, oder die Mehrheit hat's verboten??). Daher vorerst gelöscht. Mit Beleg und umformuliert gern wieder in den Artikel:
- Hingegen wurde in Iowa, South Carolina, Wisconsin, Indiana und Virginia ein generelles Rauchverbot in Gaststätten mehrheitlich verhindert. [ref]Associated Press (7 April 2007)[/ref] --Ibn Battuta 23:18, 19. Nov. 2009 (CET)