Diskussion:Realvertrag

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Handschenkung als Realvertrag?

Im Artikel steht: "Im geltenden Recht kennt man den Realvertrag nicht mehr, er hat nur noch historische Bedeutung". Dazu habe ich eine Frage: Ist denn heute der (nicht notariell beurkundete) Schenkungsvertrag ein Realvertrag? Siehe folgende Beispiele:

  • Historisch: „römischrechtliche Konzeption der Schenkung als Realvertrag mit der Notwendigeit einer traditio“. Zitiert aus: Peter Schlechtriem. Restitution und Bereicherungsausgleich in Europa. Eine rechtsvergleichende Darstellung, Mohr Siebeck (2000). ISBN 978-3-16-147296-1. S. 761. Siehe auch: Handschenkung.
  • Heute z. B. in der Schweiz: „Die Handschenkung ist kein Schuld-, sondern eine Realvertrag (Konsens über unentgeltliche Zuwendung + Übergabe des Schenkungsgegenstandes).“ Zitiert aus: Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft, www.schenkungen.ch.

Könnte jemand das noch klären und evtl. gleich im Artikel ergänzen? --Carolin (Diskussion) 19:36, 26. Sep. 2015 (CEST)