Diskussion:Rechtsausschuss (Deutscher Bundestag)
Liebe Verfasser/innen dieses Beitrages: Die Aufgabe des Rechtsausschusses ist es keineswegs, das BMJ zu "kontrollieren". Das sähen vielleicht manche Abgeordnete gerne so, aber das BMJ würde sich wohl energisch dagegen verwehren, läse es diese pauschale Beschreibung.
Richtiger dürfte sein: Der Rechtsausschuss berät und prüft die vom Bundesministerium der Justiz dem Parlament vorgelegten Gesetzentwürfe und bringt die Belange der im Bundestag vertretenen Parteien in die Gesetzgebungsarbeit ein. Im Rahmen öffentlicher Anhörungen bedient er sich dabei auch des Sachverstandes einschlägig tätiger Experten aus den Hochschulen, den Verbänden, den Wirtschaftsorganisationen und der Justiz. Er gibt (wie die anderen Ausschüsse des Bundestages) zum Ergebnis seiner Ausschusstätigkeit eine Stellungnahme ("Bericht und Beschlussempfehlung") ab und schlägt eine (meist gegenüber dem Entwurf des Ministeriums veränderte)Fassung des Gesetzentwurfes dem Parlament zur Schlussabstimmung vor.
Stelle diese Verdeutlichung zur Diskussion ! --Stefan Tischler 19:01, 30. Dez. 2008 (CET)
Aktuelle Mitglieder?
Die Darstellung der Mitglieder ist leider sehr unbefriedigend. Welches sind die aktuellen Mitglieder? Diese lassen sich leider nicht erkennen. Bei den anderen Ausschüssen ist dies besser gelöst. Entscheidend ist doch, dass man die aktuellen Mitglieder sieht. --muns (Diskussion) 23:27, 20. Mai 2015 (CEST)
Name
Der Ausschuss heißt nicht Rechtsausschuss, sondern Ausschuss Recht und Verbraucherschutz. Leider wird der Verbraucherschutz in diesem Artikel mit keinem Wort erwähnt. Schwach. (nicht signierter Beitrag von 176.4.123.54 (Diskussion) 23:41, 27. Jul 2016 (CEST))
- Das stimmt(e). Ich habe die Einleitung entsprechend geändert. Das hättest du übrigens auch machen können (so geht's). Für den Artikel stellt sich m.E. die Frage, ob er nun nach Ausschuss Recht und Verbraucherschutz verschoben werden soll. Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 21:47, 3. Aug. 2016 (CEST)
Nicht nur Ministerium, oder?
"Der Ausschuss ... empfiehlt ... eine Fassung ..., welche gegenüber dem Entwurf des Ministeriums verändert sein kann."
Bin kein Profi, aber nach Art. 76(1) GG "Gesetzesvorlagen werden beim Bundestage durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages oder durch den Bundesrat eingebracht." sind auch andere Initiatoren möglich, vgl. die seit 2013 eingebrachten aber bis heute (2017) nicht entschiedenen Gesetzesentwürfe der Grünen, Linken und des Bundesrates zur "Ehe für alle". --Hinterhofnarr (Diskussion) 17:33, 24. Jun. 2017 (CEST)
Liste der Mitglieder fehlerhaft
Die Liste der Mitglieder der 20. Periode stimmt nicht mit der Seite des Bundestages überein. https://www.bundestag.de/recht