Diskussion:Rechtsdogmatik

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Skandinavischer und anglo-amerikanischer Rechtskreis

Wieso steht unter dem Lemma „Skandinavischer und anglo-amerikanischer Rechtskreis“ soviel von dem, was es nicht ist? Und das abgezogen, eigentlich gar nichts? --Stephan Klage (Diskussion) 18:52, 5. Sep. 2017 (CEST)

Literatur / Einzelnachweise

Jetzt muss ich Manöverkritik üben. Die Quelle Diederichsen wurde als Literatur eliminiert, da als EN bereits vertreten und als Redundanz bezeichnet. Das ist unsinnig, wenn genau hingeschaut wird. Im EN stand die konkrete Seitenzahl zu einem Aufsatz, der als Literatur sehr lesenswert ist und dort über seine Lesestrecke konkretisiert wurde. Redundant? Das ist eine auf der akademischen Bühne übliche Vorgehensweise, nicht mehr, nicht weniger. Mich hätte das ohne weitere Bemerkung meinerseits lediglich gestört, wenn ich nicht andererseits feststellen müsste, dass inkonsistent gearbeitet wird. Unter EN waren/sind Quellen eingefügt, die überhaupt keinen Hinweis auf die Fundstelle geben. Mal Frage: Das soll ein Einzelnachweis sein? Die sind allenfalls tauglich als Literaturangaben. Betrifft alle Quellen die da stehen: Creifelds, Rüthers und Weinberger. --Stephan Klage (Diskussion) 08:39, 6. Sep. 2017 (CEST)

Immer mit der Ruhe :) Wenn in den Artikel Zitate aus dem Creifelds, von Rüthers und von Weinberger einfließen, ist es richtig, sie bei den EN zu nennen. Es täuscht eine Fülle vor und ist verwirrend und überflüssig, wenn bei den Lit.-Angaben dann dieselben Werke noch einmal aufgeführt werden. Grüße, R2Dine (Diskussion) 10:36, 6. Sep. 2017 (CEST)