Diskussion:Rechtsreferent (Jurist)
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Ich habe "Jurist" durch "für juristisch vorgebildete Personen" ersetzt, da nirgends, auch nicht in der angegeben Quelle, festgelegt wird, dass jemand das Erste Staatsexamen bestanden haben muss, um als Rechtsreferent tätig zu sein.
-88.130.55.127 16:32, 12. Nov. 2014 (CET)
- Ich habe das rückgängig gemacht. Das Lemma lautet Rechtsreferen (Jurist). Der Einzelnachweis (Urteil des LSG) verwendet den Begriff, alsoRechtsreferent, "in Bezug auf in einem nicht anwaltlichen Unternehmen angestellte Juristen". Jurist ist zudem keine geschütze Bezeichnung und wird nicht exklusiv für Personen, die das Erste Staatsexamen bestanden haben, verwendet. Diesen Eindruck möchte die IP aber erwecken. In der Praxis werden diese Stellen aber mit Juristen besetzt, dass heißt es wird nach "Juristen" gesucht und es werden solche eingestellt und nicht etwa "juristisch vorgebildete Personen" (Was auch immer das ist. Etwa jeder Zehntklässler, der einen 10-stündigen Rechtskundekurs belegt hat?). Eine solche Bezeichnung ("juristisch vorgebildete Person") wäre noch weniger richtig, denn wo wird eine solche Vorbildung gefordert?! In der Praxis wird jedoch nach Juristen und nicht nach juritisch vorgebildeten Personen gesucht und das ist auch der gemeinhin verwendete Terminus (siehe LSG Urteil).--Losdedos (Diskussion) 18:44, 12. Nov. 2014 (CET)