Diskussion:Rechtssicherheit
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.Verständnissproblem
Rechtsunsicherheit entsteht, wenn der Zweck der jeweiligen Rechtsvorschriften nicht erkannt wird, der den Zweck aller Rechtsvorschriften "GUT ZURECHTKOMMEN MIT ANDEREN" nicht gefährden darf, und damit rechtswidrigen Auslegungen, Deutungen und Interpretationen Raum zugestanden wird.
"GENAU" das ist mein Problem. Was darf ich eigentlich als Individuum und was nicht, oder nur begrenzt?--Keigauna 12:36, 8. Feb 2006 (CET)
Interwikilink
Ich habe mir den englischen Artikel en:Due process durchgelesen und halte das Verlinkenn darauf von hier aus für nicht korrekt, da die beiden Begriffe nach meinem Dafürhaltren nicht völlig übereinstimmen. Mit sprachlichem Verständnis habe ich keine Probleme, aber ich bin kein jurist, daher möchte ich das nicht nach WP:SM einfach ändern. -- Kriegslüsterner Zur Offiziersmesse hier lang! 10:59, 20. Mär. 2008 (CET)
Rechtsunsicherheit
Wäre es vielleicht sinnvoll hierher zu verlinken, wenn jemand nach "Rechtsunsicherheit" sucht? --Grünes Fiet 19:05, 11. Jul. 2008 (CEST)
ominöse Rangliste
Im Juli ging eine Meldung durch die deutsche Presse (Interview zu Italien: "Das Land hat ein Strukturproblem", http://www.tagesschau.de/ausland/interviewbreuner100-mobil.html), Italien stehe auf einer Liste in einer Weltbankstudie in Bezug auf die Rechtssicherheit nur auf Rang 157 von 183 untersuchten Ländern und damit noch hinter Iran und Äthiopien.
Diese Rangliste könnte doch interessant sein.
Was ich auf der Suche danach gefunden habe, ist das hier: http://www.doingbusiness.org/Rankings
Also eine Liste, wo man die Rubrik "contract enforcement" sortieren kann.
Contract enforcement umfasst aber wohl nicht die ganze Rechtssicherheit, so dass ich nicht weiß, wie und ob man diese Liste benutzen kann. Auch würde eine solche auf Krampf konkrete Liste zum eher abstrakten Thema / (beispielfreien) Tonfall des Artikels eher nicht passen.
Was meint ihr?
--Senfteiler 11:19, 5. Aug. 2011 (CEST)
- hallo Senfteiler, contract enforcement betrifft die Durchsetzbarkeit von Verträgen nach dem Recht des jeweiligen Staates und ist lediglich ein sehr kleiner Teilaspekt der Rechtssicherheit. Der Begriff Rechtssicherheit umfasst wesentlich mehr Kriterien, die im Artikel gut zum Ausdruck kommen.--Wowo2008 (Diskussion) 12:00, 24. Dez. 2013 (CET)
Publizität
Ich habe einen Satz zur Publizität von Einzelakten hinzugefügt. Ich halte es für die Rechtssicherheit für notwendig, dass auch allgemein bedeutende Einzelakte veröffentlicht werden. --Michael Metschkoll (Diskussion) 13:46, 11. Jul. 2014 (CEST)
Vorschlag
Ich schlage vor, die Version vom 23.1.2016, 18:52 anzusehehen, sie ist wohl etwas übersichtlicher. (Ich habe den Text am 28. 1. geringfügig verändert.)
Wo findet man die Arbeit von Franz Scholz (Diss.?)
Freundlichen Gruß IM (nicht signierter Beitrag von 62.156.52.37 (Diskussion) 13:00, 28. Jan. 2016 (CET))
- Nein, durch deine Änderung wurde die Artikeleinleitung verhunzt, indem das eigentliche Lemma nun nicht mehr im Einleitungssatz angeführt und erklärt wird. Ich sehe nicht, was daran gut sein soll. Und auch im Rest deiner Veränderungen erkenne ich keinen triftigen Grund. Zudem hast du die Google-Books-Links wieder falsch formatiert, obwohl sie zuvor extra korrigiert wurden! Es wäre dir angeraten, erst hier auf der Diskussionsseite einen Konsens zu erzielen, bevor weiter mit wenig überzeugenden Edits unbrauchbare Artikelfummelei betrieben wird, die eher frustet als dass sie hilfreich ist. Benatrevqre …?! 01:09, 30. Jan. 2016 (CET)
Hinweis 1
In der Version vom 28.1.2016 15:45 wurde unter der "Beständigkeit" die (sehr erläuterungsbedürftige) unechte Rückwirkung (mit Beispiel) nachvollziehbar dargestellt. Diese Erläuterung wurde ohne Begründung bedauerlicherweise entfernt.
Die Frage nach der Arbeit von Franz Scholz(?) wurde leider nicht beantwortet. (nicht signierter Beitrag von 80.128.249.39 (Diskussion) 11:51, 30. Jan. 2016 (CET))
- Ich glaube eher, du meinst die Version vom 23. Januar 2016, 18:52 Uhr. Inwiefern meinst du, würde deine Fassung den Sachverhalt "nachvollziehbar" darstellen? Bitte begründe deine Änderungen hier auf der Artikeldiskussionsseite und stelle sie im Einzelnen den Sätzen der vorigen Fassung gegenüber. Bislang erkenne ich in deinen Ausführungen keinen triftigen Änderungsgrund. Benatrevqre …?! 13:15, 30. Jan. 2016 (CET)
- Ja, die klarere Fassung (mit Beispiel) steht schon in der Version vom 23. 1. 2016. (nicht signierter Beitrag von 80.128.246.5 (Diskussion) 15:09, 31. Jan. 2016 (CET))
Hinweis 2
Zur "Beständigkeit" ist die Version vom 28. 1. 2016 (insbesondere wegen des Beispiels zur unechten Rückwirkung) wohl präziser und eingängiger als die jetzige Version. (nicht signierter Beitrag von 79.238.161.246 (Diskussion) 15:26, 6. Feb. 2016 (CET))