Diskussion:Rechtsstaat (Schweiz)

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Zur Artikel-Neufassung und Teilung

1. Dieser Artikel ist eine vollständige Umschreibung des - auch zuvor sehr kurzen - Schweiz-Teils des alten Artikels Rechtsstaat (Stand 29.11.2010).

Die Begründungen zu meinen Streichungen und Ergänzungen, die ich dabei gegenüber der alten Artikel-Version vorgenommen habe, finden sich auf der Diskussion-Seite zu dem alten Artikel.

2. Die Teilung des (übearbeiteten) alten Artikels beruht auf einer Vereinbarung im Portal Recht auch, ähnliche und sogar gleich genannte Rechtsinstitute jeweils länder-spezifisch darzustellen (http://de.wikipedia.org/wiki/Portal_Diskussion:Recht#Was_hei.C3.9Ft_.22Artikel_.C3.BCber_Rechtsthemen_.5B....5D_in_nationale_Einzelartikel_auf.5B....5Dspalten.22.3F). --Jewgenia 00:59, 14. Dez. 2010 (CET)

Dringender Erweiterungsbedarf des vorliegenden Artikels

1. Ich habe gemacht, was zu machen war, aber - wie zu sehen ist - bin ich keine Schweiz-Expertin. --Jewgenia 00:59, 14. Dez. 2010 (CET)

2. Als erstes ist notwendig, Simon Kaiser direkt zu zitieren und nicht nur via Richard Bäumlin. Auch ein Artikel zu Simon Kaiser wäre wahrscheinlich gut; ebenso Ergänzungen des Artikels zu Bäumlin. --Jewgenia 00:59, 14. Dez. 2010 (CET)

3. Der fast komplette Artikel zur Schweiz muß offensichtlich noch geschrieben werden. Was war zwischen Kaiser und der Verrechtsstaatlichung der Schweiz in den letzten zwei Dritteln des 20. Jh.s? --Jewgenia 00:59, 14. Dez. 2010 (CET)

Ich bin nicht Jurist, habe aber Kenntnisse im CH-Verfassungsrecht. Bevor die Sache in die Verfasssung geschrieben wurde, gabs eine langdauernde Praxis des Bundesgerichtes (höchstes CH-Gericht), welches diese Rechtsstaats-Prinzipien in seinen Urteilen konsequent anwandte. Allerdings ist der Katalog jetzt nicht abschliessend aufgezählt, es fehlt v.a. der Bezug zu den Grundrechten, das Willkürverbot (steht als sep. Grundrecht in der Bundesverf.) und auch die Erwähnung der Bürgerpflichten, welche der Rechtsstaat unweigerlich ebenfalls erheischt. Hab aber derzeit absolut keinen Bock, das ganze wieder nachzuschlagen und einzutragen, offenbar hast du ja den alten Artikel konserviert, soll sich mal wer anders dahinter setzen. Und übrigens: Ich hoffe eindringlich, die Schweiz sei immer noch nicht unter der Hegemonie Deutschlands, diesen Begriff solltest du nun wirklich in Anführungsstriche setzen oder durch "rechtlichen Einfluss" oder dgl. ersetzen!!! --62.202.235.166 17:08, 6. Mär. 2011 (CET)

Bitte überarbeiten

  • Einleitung war völlig ungeeignet, musste ich entfernen, gehörte erstellt.
  • Relative Zeitangaben („mittlerweile“) sind zu vermeiden.
  • Die ÜS „Der Rechtsstaat wird heimisch in der Schweiz“ klingt eher nach einem Jahrbuch als nach einer Enzyklopädie.

--Geri 00:45, 7. Okt. 2011 (CEST)

Bitte dabei v.a. auch meine Bemerkungen hier obendran beachten! --62.202.229.146 12:49, 31. Dez. 2011 (CET)