Diskussion:Rector ecclesiae

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Nach CIC 1182 ist der rector der Leiter jeder Kirche, die nicht Bischofs- oder Stiftskirche ist. Klosterkirchen fallen da sowieso heraus, da es für die keinen eigenen Leiter gibt (es sei denn, sie wird auch als Pfarrkirche genutzt; dann gibt es einen Pfarrer). -- Enzian44 03:19, 7. Mär. 2008 (CET)

CIC 441 par.1 erwähnt ausdrücklich rectores ecclesiarum paroecialium-- Enzian44 03:24, 7. Mär. 2008 (CET)

Im CCEO 304, also im Recht der römischen Ostkirchen, wird der Rector im Sinne des ursprünglichen Artikels definiert. -- Enzian44 03:45, 7. Mär. 2008 (CET)

Möglicherweise stammt die Information von hier, ist aber deswegen auch nicht zuverlässiger. -- Enzian44 09:13, 7. Mär. 2008 (CET)
Habe Klosterkirche in Kapitelskirche umgewandelt um weiter Mißverständnisse auszuräumen. Allerdings sind hier Kirchen gemeint, die nicht von einem Orden verwendet werden, was wohl mit 'Klosterkirche' verkürzt (und dadurch fälschlich) dargestellt werden sollte.--Fire Serpent 14:08, 7. Mär. 2008 (CET)