Diskussion:Regelsatzverordnung
(erledigt) Regelsatz und Regelleistung
Da beide eigentlich das Gleiche regeln, wäre es unvernünftig, dazu zwei Lemmata zu gebrauchen. Leider ist Regelleistung schon beleget, deshalb dachte ich, es wäre gut, beide hier darzustellen. Aber es muss sicher noch deutlicher gemacht werden, dass die beiden identischen Sätze unterschiedliche Rechtsgrundlagen und Einsatzgebiete haben. -- Zartonk talk 15:04, 18. Okt. 2008 (CEST)
- Ist passiert.--Juliabackhausen 16:01, 3. Feb. 2010 (CET)
Zusammensetzung und Berechnung der Leistungshöhe
Habe die Referenz auskommentier, da ihr die nötigen Daten fehlen. --MfG Markus S. 12:56, 28. Okt. 2008 (CET)
Verfassungswidrigkeit der momentanen Regelsätze für Kinder fehlt
Das fehlt wohl noch, werde mal nachrecherchieren und anfügen (falls ich es nicht vergesse), zumal die Sätze am 1. Juli wohl erhöht werden sollen, oder?----Zaphiro Ansprache? 14:06, 20. Feb. 2009 (CET)
Danke für den Hinweis. Ich habe Dir mal einen Einstieg geschrieben. -- Zartonk talk 11:28, 21. Feb. 2009 (CET)
Weiters gibt es hier: http://www.erwerbslosenforum.de/nachrichten/8_112009110111_319_1.htm -- Zartonk talk 11:29, 21. Feb. 2009 (CET)
(erledigt) Verfassungswidrigkeit
"Nachdem dreibetroffene Familien vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hatten,[8] erklärte am 9. Februar 2010 das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)die Regelleistung wegen teilweise unzureichend nachvollziehbarerBerechnungs- und Fortschreibungsgrundlage für verfassungswidrig."
DieserSatz ist falsch. Das BVerfG hatte aufgrund der Vorlagen von dreiSozialgerichten entschieden. Die Familien hatten vor den entsprechendenSozialgerichtne geklagt. Ich hab' keine Ahnung wie man das sprachlichelegant da einbaut; also möge jemand der das kann den Satz entsprechendkorrigieren. --78.34.222.149 21:59, 10. Feb. 2010 (CET)
- Falschen Satzteil ersatzlos gestrichen. Wikipedia ist ja keinNachrichtenblatt sondern teilt die Endfaktenmit.--Juliabackhausen 00:44, 11. Feb. 2010(CET)
Tagessätze
Wenn ich 128,39 € – 102,86 € – 76,96 € mit 12/365,25 malnehme, dann komme ich auf Tagessätze von 4,22 € – 3,38 € – 2,53 € für Nahrung, Getränke und Tabakwaren, und nicht auf 4,28 € - 3,43 € - 2,57 €. (nicht signierter Beitrag von 92.224.153.97 (Diskussion | Beiträge) 18:48, 2. Apr. 2010 (CEST))
- Die in dem Artikel angegebenen Tagessätze sind ein Dreißigstel der jeweiligen Monatsbeträge. Dies ist an der Praxis der Bewilligungsbehörden angelehnt, die, wenn die Hilfe nur für einen Teilmonat beansprucht werden kann, die Zahl der Anspruchstage mit einem Dreißigstel der vollen monatlichen Leistung multipliziert. Dies machen sie auch für Monate mit weniger bzw. mehr als 30 Tagen.
- Wenn man dagegen die Monatsbeträge mit 12 Monate multipliziert und dann durch 365,25 Jahrestage dividiert werden, kommt man natürlich auf ein anderes Ergebnis. Die Unterschiede im Ergebnis dürften aber zu vernachlässigen sein. Die Angabe der Tagessätze in dem Artikel soll ja nur veranschaulichen, mit wie viel bzw. wie wenig ein Hilfeempfänger auskommen muss. --Gunilla 19:45, 2. Apr. 2010 (CEST)
Neue Berechnung
Wie sieht denn die geplante – im Moment in der Diskussion befindliche – Berechnung der Regelsätze aus? Gibt es dazu schon Quellen? --Ephraim33 18:45, 8. Feb. 2011 (CET)
Danke. Ich versuche mal den Vorher-Nachher-Vergleich:
Ausgabenposten | Alleinstehende Person | Kind (14–18 Jahre) | Kind (6–13 Jahre) | Kind (1–5 Jahre) | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Nahrung, Getränke, Tabakwaren neu: Nahrung, alkoholfreie Getränke |
128,39 | →128,46 | 102,86 | →124,02 | 76,96 | →96,55 | 76,96 | →78,67 |
Bekleidung, Schuhe (inkl. Reinigung, Waschen, Reparatur) | 34,70 | →30,40 | 27,80 | →37,21 | 20,80 | →33,32 | 20,80 | →31,18 |
Wohnen (ohne Mietkosten) also Haushaltsstrom, Wohnungsinstandhaltung (Renovierung) |
27,76 | →30,24 | 22,24 | →15,34 | 16,64 | →11,07 | 16,64 | →7,04 |
Möbel, Apparate, Haushaltsgeräte | 24,29 | →27,41 | 19,46 | →14,72 | 14,56 | →11,77 | 14,56 | →13,64 |
Gesundheitspflege | 13,88 | →15,55 | 11,12 | →6,56 | 8,32 | →4,95 | 8,32 | →6,09 |
Verkehr (Öffentliche Verkehrsmittel und Fahrrad, sowie Zubehör) | 13,88 | →22,78 | 11,12 | →12,62 | 8,32 | →14,00 | 8,32 | →11,79 |
Telefon, Fax, Post- und Kurierdienstleistungen | 31,23 | →31,96 | 25,02 | →15,79 | 18,72 | →15,35 | 18,72 | →15,75 |
Freizeit, Unterhaltung, Kultur (darin auch Schreibwaren sowie Schulmaterial) | 38,17 | →39,96 | 30,58 | →31,41 | 22,88 | →41,33 | 22,88 | →35,93 |
Bildung | 0,00 | →1,39 | 0,00 | →0,29 | 0,00 | →1,16 | 0,00 | →0,98 |
Beherbergungs- und Gaststättenleistungen | 6,94 | →7,16 | 5,56 | →4,78 | 4,16 | →3,51 | 4,16 | →1,44 |
Sonstige Waren und Dienstleistungen | 27,76 | →26,50 | 22,24 | →10,88 | 16,64 | →7,31 | 16,64 | →9,18 |
Summe | 347 | →361,81 | 278 | →273,62 | 208 | →240,32 | 208 | →211,69 |
Regelbedarfsstufen | 364 | 287 | 251 | 215 |
--Ephraim33 11:16, 9. Feb. 2011 (CET)
- Könnte man die Daten nicht aktualisieren? Es könnte etwas verwirrend sein, dass unter Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz die aktualisierten, und daher nicht übereinstimmenden Werte, zu finden sind. --Lastwebpage (Diskussion) 18:01, 24. Jan. 2013 (CET)
Kalorienbedarf eines Arbeitslosen
Ohne grundlegende Daten wie z.B. täglicher Kalorienbedarf eines Arbeitslosen kann man die Werte nicht interpretieren. Bitte hinzufügen! Danke!
Falsche Aussage im Bereich Wohnen zur Warmwasserbereitung
Das Landessozialgericht Sachsen hat bereits mit Urteil v. 29.03.2007, AZ: L 3 AS 101/06 2007 nachgewiesen, dass in der Regelleistung nie Geld für die Warmwasserbereitung enthalten war. Bis 31.12.2009 waren alle Bezieher von Sozialleistungen in Deutschland sozusagen „Kaltduscher“. Ab 01.01.2011 kam es daher zur Einführung eines Mehrbedarfs für die dezentrale Warmwasserbereitung. Dieser gehört zu den Kosten der Unterkunft und Heizung(KdU). Angemessene Kosten für die Warmwasserbereitung sind daher nicht aus der Regelleistung zu zahlen. Das Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hat mit Urteil v. 22.05.2019 – L 13 AS 207/18 ZVW, einem jeden Erwachsenen einen Rechtsanspruch auf 700 kWh Strom im Jahr zugesichert. Zur Ermittlung dieses belastbaren Wertes wurden 110.000 Verbrauchsdaten herangezogen.
Daten für 2020
ANTEIL AM REGELBEDARF Gesamt* 100% 432,00 € Nahrung, alkoholfreie Getränke 34,86% 150,60 € Freizeit, Unterhaltung, Kultur 9,59% 41,43 € Nachrichtenübermittlung 8,94% 38,62 € Bekleidung, Schuhe 8,76% 37,84 € Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung 8,87% 38,32 € Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände 6,16% 26,61 € andere Waren und Dienstleistungen 7,93% 34,26 € Verkehr 8,33% 35,99 € Gesundheitspflege 3,80% 16,42 € Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 2,49% 10,76 € Bildung 0,26% 1,12 €
Die Kategorie „Alkoholische Getränke, Tabak und Drogen“ ist in der Tabelle nicht mit aufgenommen, da für diese kein Geld im Regelbedarf vorgesehen ist. (nicht signierter Beitrag von H.Parai (Diskussion | Beiträge) 16:17, 25. Aug. 2020 (CEST))