Diskussion:Reichshofrat
welcher Kaiser? Wikipedia ist kein Rätselbuch--217 10:05, 10. Jan 2005 (CET)
Reichshofrat vs. Reichskammergericht
"Das Gericht Reichshofrat wurde im Laufe der Zeit bedeutender als das Reichskammergericht."
Wie kommt der Autor auf diesen Satz? Bei Wesel (Geschichte des Rechts) hört sich das anders an. --Mogelzahn 14:30, 23. Okt 2005 (CEST)
Welche Forderungen?
Weil der Reichshofrat anfänglich mehr auf Streitschlichtung bedacht war, hat er auch nicht so strikt das für das Reichskammergericht geltende Prozessrecht und die damaligen prozessrechtlichen Regeln angewandt. Von einflussreichen Zeitgenossen wurde das teils beklagt. Man wusste nicht genau, wie der Reichshofrat in einem konkreten Streitfall verfahren und entscheiden würde - und konnte sich demnach auch nicht darauf einstellen und das Verfahrensrisiko kalkulieren. Doch der Kaiser kam eher nur zögerlich den Forderungen nach.
Welche Forderungen sind denn hier gemeint? Ich nehme mal an, Forderungen, die Prozessführung und Entscheidungsfindung durchsichtiger zu machen?--Q'Alex 20:59, 24. Okt 2005 (CEST)
Lesenswert-Diskussion
Der Reichshofrat war das höchste Gericht im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Er teilte sich diese Aufgabe zusammen mit dem Reichskammergericht.
- Heiliges Römisches Reich über diesen Artikel gestolpert, der hauptsächlich durch einen anonymen Autor geschrieben wurde und habe keine Fehler gefunden und finde den einfach gut geschrieben und sehr informativ. --Finanzer 23:24, 21. Okt 2005 (CEST) Pro bin gerade bei meinen Arbeiten zum Thema
- Historiograf 01:28, 22. Okt 2005 (CEST) Pro --
- Heiligen Römischen Reiches auf den Artikel gestoßen. Ist wirklich gut! Einzige Anmerkung: Man sollte die Behauptung "war das höchtse Gericht im HRR" vielleicht ein wenig entschärfen, denn Kammergericht und Hofrat gemeinsam waren doch gleichberechtigte höchste Instanzen, oder? --Thomas Kossert 08:07, 22. Okt 2005 (CEST) Pro Bin auch über die Seite des
- Ja stimmt, darüber bin ich auch gestolpert und dachte schon was kommt jetzt für ein Artikel, war aber dann sehr überrascht.Da ich heute eh den Abschnitt zum Hofrat im HRR-Artikel schrieben möchte, mache ich in dem Zuge auch die Einleitung gleich mit. Gruß --Finanzer 11:31, 22. Okt 2005 (CEST)
contraDie Bewertung, daß der Reichshofrat dauerhaft bedeutender als das Reichskammergericht gewesen sei, hätte ich gerne belegt. Zumindest bei Wesel (Geschichte des Rechts, Rz. 242) läßt sich dazu nichts finden. Ansonsten noch die Einleitung, aber dazu macht Finanzer ja was. --Mogelzahn 14:36, 23. Okt 2005 (CEST)
- Hallo Mogelzahn, in der Absolutheit konnte ich in drei Büchern auch nichts finden. Es wird nur erwähnt, dass im allgemeinen die Verfahren kürzer waren und die Urteile durch die Autorität des Kaisers oft besser durchsetzbar waren. Zusammen mit der Einleitung, ändere ich das gleich mal ab. Gruß --Finanzer 15:30, 23. Okt 2005 (CEST)
- So ist beides etwas umformuliert. Gruß --Finanzer 16:11, 23. Okt 2005 (CEST)
- Hallo Mogelzahn, in der Absolutheit konnte ich in drei Büchern auch nichts finden. Es wird nur erwähnt, dass im allgemeinen die Verfahren kürzer waren und die Urteile durch die Autorität des Kaisers oft besser durchsetzbar waren. Zusammen mit der Einleitung, ändere ich das gleich mal ab. Gruß --Finanzer 15:30, 23. Okt 2005 (CEST)
- nun pro, so macht die Formulierung Sinn, danke an den Reichsfinanzer vom --Mogelzahn 16:25, 23. Okt 2005 (CEST)
- Q'Alex 19:26, 24. Okt 2005 (CEST) (ich hab noch etwas an den Formulierungen gearbeitet...) Pro --
Beginn der Tätigkeit des RKG
Im Jahr 1495 nahm das Reichskammergericht seine Tätigkeit auf.
M. E. nach wurde das RKG zwar 1495 beschlossen, nahm seine Tätigkeit jedoch erst im Jahre 1527 auf. Ich denke, dass hier ggfs. präzisiert werden sollte.
Kaiser Maximilian
Bei der Gründung des Reichshofrats 1497/98 ist Maximilian doch noch gar nicht Kaiser (erst 1508). Der Kaisertitel wurde erst bei Ferdinand I. vererbt, zuvor mussten die Könige sich noch vom Papst krönen lassen, auch wenn Karl V. sich direkt nach seiner Königskrönung "erwählter Kaiser" nannte, so doch nur erwählter.
Wien
Ich dachte immer, der Sitz des Reichshofrates sei Wien gewesen, auch wenn er manchmal mit dem Kaiser unterwegs gewesen sein sollte. Muss das nicht ganz vorne in der Einleitung stehen?? --Dkaestle 18:25, 12. Mär. 2010 (CET)
Laut Reichshofratsordnung ist das Gericht dort, wo der Kaiser ist. Bei kurzen Aufenthalten außerhalb Wiens blieb das Gericht aber in der Stadt. Quelle: Zedler Sebastiano Mugnaio 09:14, 24. Feb. 2012 (CET)
Widersprüche
Ganz am Anfang des Artikels lesen wir, dass Reichshofrat und Reichskammergericht in gewisser Konkurrenz zueinander standen. Einige Abschnitte weiter unten steht das genaue Gegenteil, dass sie nicht in Konkurrenz zueinander standen. Das sollte geklärt werden. Und dann: selbst wenn die Orte wechselten, so lässt sich doch unschwer angeben, wo der Rat zum ersten mal tagte. Zeit und Ort sind für die Rechtsprechung immer von elementarer Bedeutung gewesen. Auch auf den ersten erlassenen Urkunden findet sich immer eine Ortsangabe. Warum fehlt die hier ? Der Artikel ist insgesamt mittelmäßig bis mängelbehaftet.--Rogald 00:13, 24. Feb. 2012 (CET)
Kein Bild?
Gibt es wirklich keine Bilder zu diesem Artikel? Sieht hier nach Bleiwüste aus. --ALE! ¿…? 09:51, 24. Feb. 2012 (CET)
Konfessionelles Element und Tagungsweise
Die Fragen der Konfession der Beisitzer ist bisher nur rudimentär behandelt, obwohl es für Zeitgenossen sicher eine elementare Frage darstellte. Außerdem fehlen noch grundsätzliche Informationen zur Tagungsweise, Prozessordnung, Urteilsfindung/-begründung. Btw. Entschuldigung für die Reihe von Änderungen, der Aufbau sollte jetzt etwas klarer sein, vor allem mit Bezug auf IPW/IPO, da hier die Grundlage der Reichsverfassung lag. Sebastiano Mugnaio 10:04, 24. Feb. 2012 (CET)