Diskussion:Reichskommissar für Überwachung der öffentlichen Ordnung

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Keine Belege

Hallo - ich schreibe gerade meine Masterarbeit zur Politischen Polizei in Württemberg und bin hoffnungsvoll bei diesem Eintrag gelandet. Leider muss ich feststellen, dass keine einzige der hier enthaltenen Aussagen mit einem Beleg versehen wurde! So kann ich leider nicht aus diesem Text zitieren, da mein Betreuer Wikipedia nach wie vor als "Quelle" ablehnt.

Schade.

Meine Bitte an den Autor dieses Eintrages für nachfolgende Generationen: Bitte den sicherlich profund recherchierten Artikel mit Belegen / Nachweisen versehen - das wäre prima!

--91.22.188.222 22:15, 12. Feb. 2015 (CET)

Für eine Masterarbeit sollten Grundlagen der historischen Forschung vorhanden sein, und die sollten sich nicht auf das Zurückgreifen auf Wikipedia-Artikel beschränken. Literatur ist angegeben, Archivquellen sind angegeben - der Rest ist die Arbeit des angehenden Historikers. - Abgesehen davon sollte man, wenn man Wikipedia nutzt, deren Funktionsweise kennen. Der Artikel hat natürlich nicht einen Autor, sondern viele. -- Sebastian Panwitz (Diskussion) 06:42, 13. Feb. 2015 (CET)
Die "Belege" ist die Literatur da unten. Denn 2009 als der Artikel entstand war es noch nicht überall bekannt dass man auch Einzelnachweise Einfügen kann.--Sanandros (Diskussion) 08:42, 14. Feb. 2015 (CET)