Diskussion:Reichsversicherungsordnung

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Warum wurde eigentlich die RVO nach dem Krieg nie in BVO (Bundes-) umbenannt? Neben dem Reichskraftwagentarif (bis 1994) und der Reichsbahn (bis 1993) war das nach meiner Erinnerung eigentlich der letzte nie geänderte Verweis auf das Reich, der ständig in ofiziellem, aktuellem, nicht historischem Zusammenhang benutzt wurde. --AndreasPraefcke ¿! 19:47, 25. Okt 2005 (CEST) PS: Vergessen: das Reichskonkordat - das gilt noch heute. Aber die katholischen Mühlen mahlen bekanntlich ja auch besonders langsam. --AndreasPraefcke ¿! 13:13, 27. Okt 2005 (CEST)

Nun ja, bis 2000 hatten wir auch noch das Reichs- und Staatsangehörigkeitsrecht, vgl. [[1]]. --Kobschaetzki 10:18, 4. Jul. 2008 (CEST)
Die alte BRDt hat meines Wissens zwar nicht bei der Bundesbahn (als einer Bundesbehörde), aber im Recht die deutsche Rechtseinheit weitestgehend behalten wollen, was bis in die 1960er hinein wohl auch einigermaßen gelungen ist (dann hat die DDR ihre FamGBs und AGBs eingeführt). Momentan wird der Name (sinngemäß) durch "Sozialgesetzbuch" ersetzt. Die RVO muß man dabei wohl nicht umbenennen, da sie als solche ohnehin gewissermaßen ausläuft, wenn auch die Details hierfür vielleicht noch nicht so klar sind.
Das Reichskonkordat ist noch einmal eine andere Geschichte. Ein "Bundeskonkordat" wäre nämlich gar nicht möglich mangels Bundeszuständigkeit. Insofern bleibt das Reichskonkordat als eine gewisse teilweise Rechtseinheit bestehen (mit Einschränkungen, in Thüringen gibt es zB keine staatliche Bischofsvereidigung), wenn es auch vermutlich für die konkreten Anwendungsfälle vmtl meistens hinter die Länderkonkordate zurücktritt (Bayern 1924, mit den anderen Ländern großenteils ab der Wiedervereinigung abgeschlossen). --84.154.45.237 13:21, 13. Dez. 2009 (CET)

Regelungen zu den Leistungen der Hebammen

Die Regelungen zu den Leistungen bei Schwangerschaft/Hebammenhilfe werden 2012 in das Sozialgesetzbuch überführt. 178.11.188.156 20:55, 29. Mai 2012 (CEST)