Diskussion:Religionsgemeinschaft

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Wieso ist Religionsgemeinschaft eine Verniedlichung von Sekte?

Bei Sekte klingt m.E. mehr "Splittergruppe" als "gefaehrlich" mit ...

--zeno 02:20, 24. Jan 2003 (CET)

Naja... zumindest wehren sich so gut wie alle Religionsgemeinschaften und religöse Minderheiten dagegen Sekte genannt zu werden. Werden wohl einen Grund dafür sehen. --OderWat?

Woher stammt die Definition von Religionsgemeinschaft in diesem Artikel? Das ganze liest sich wie ein rein deutsches Paragrafenwerk, nicht wie ein universell etablierter Begriff. Die islamische Umma würde ich beispielsweise eindeutig als Religionsgemeinschaft sehen, allerdings matcht sie die in diesem Artikel aufgestellten Kriterien nicht. Wer oder was dagegen die "Islamische Religionsgemeinschaft" sein soll, bleibt mir schleierhaft. --elian 23:28, 19. Feb 2004 (CET)

Mir kommts vor wie ein Anforderungskatalog zur Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts ("so definiert und schriftlich darlegt, dass sie vom weltanschaulich neutralen Staat verstanden und nachvollzogen werden kann.") Was hat eine Religionsgemeinschaft mit dem weltanschaulich neutralen Staat zu schaffen? Und was heißt, genießt Religionsfreiheit "in besonderem Maße"? Ebenso erschließt sich der mir Unterschied zu Glaubens- bzw. Weltanschauungsgemeinschaft nicht ... --Caballito


Staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften genießen in den meisten demokratischen Gesellschaften besondere Rechte.

Es gehört nicht zum Wesen einer Demokratie, dass Religionsgemeinschaften Sonderrechte haben müssen. Dass es solche Sonderrechte teilweise gibt, ist richtig, aber diese gelten dann entweder auch für nichtreligiöse Weltanschauungsgemeinschaften, und es gehört dorthin, oder sie gelten für diese nicht, dann liegt Diskriminierung vor. Caballito 15:33, 20. Jul 2004 (CEST)


Die Religionsfreiheit überlässt es dem einzelnen seine Religion frei zu wählen in den meisten Demokratien ist sie ein verfassungsmäßiges Recht.

Die Weltanschauungsfreiheit erlaubt nicht nur, eine Religion zu wählen, sondern auch, keine zu wählen. Wenn, dann gehört das unter Weltanschauungsgemeinschaft Caballito 15:36, 20. Jul 2004 (CEST)


Eine Religionsgemeinschaft

  • besteht aus Personen, die einer gleichen Religion angehören und gemeinsam rein religiöse Ziele verfolgen.
Dass eine Religionsgemeinschaft aus Personen besteht, die der gleichen Religion angehören, steht bereits in der Definition. Dass sie rein religiöse Ziele verfolgen müsse, mag eine Voraussetzung für staatliche Anerkennung sein, aber es ist kein Wesensmerkmal einer Religionsgemeinschaft.
  • unterscheidet sich in ihren religiösen Grundsätzen von anderen Gemeinschaften, indem sie ihre gemeinsame religiöse Überzeugung so definiert und im allgemeinen schriftlich darlegt, dass sie vom weltanschaulich neutralen Staat verstanden und nachvollzogen werden kann.
Auch das kasnn doch nur von Bedeutung sein, wenn es um staatliche Anerkennung geht.
  • hat meist eine verfasste Struktur mit geregelter Organisationsform und Gremien, wie Vorstand, Mitgliederversammlung usw.
Wie es Vereinigungen jedweder Art halt so an sich haben ...
  • hat eine religiöse Instanz, Priester, etc.
Ist bei den meisten der Fall, aber auch nicht zwingend.

Überarbeiten

Die Unterscheidung nach Größe bei der Entscheidung, ob eine christliche Religionsgemeinschaft eine Kirche ist oder nicht, mag im 19. Jahrhundert für manche noch gegolten haben. Heutzutage ist das lange Vergangenheit. Außerdem ist die Größe doch recht relativ: Global groß oder in einem Staat oder in einem Ort oder ...? Was ist in diesem Zusammenhang groß und was ist klein? Deshalb habe ich das mal geändert in Manche christliche Religionsgemeinschaften werden als Kirche bezeichnet. Das ist zwar nichtssagend, macht aber darauf aufmerksam, dass hier ein Präzisierungsbedarf besteht. Mein Vorschlag: Man orientiere sich am ÖRK, an der ACK und der VEF. -- Mathetes 22:07, 10. Jul 2006 (CEST)

Sektenbegriff und Definitionsseite

Streng genommen ist diese Seite eine Definitionsseite, weil Religionsgemeinschaft oder Glaubensgemeinschaft sich gleichen (siehe Definition des BGB und des GG).

Auch der Sektenbegriff sollte nicht mehr verwendet werden, auch ist er per Urteil des BGH nicht negativ belegbar, weil er streng genommen (christliche) Splittergruppen und kleinere Gemeinschaften umfasst und negativ (aus Sicht der Amtskirchen) abwertet.

Bestes Beispiel ist die evangelische Kirche, die ja ehemals als "Lutheraner Sekte" bezeichnet wurde.

Als Quellenangaben -> BGH Beschluss gegen die Osho Sekte, BGB, GG

Ich schau mal drüber und würde vorschlagen, die Seite als reine Definitionsseite im Netz zu lassen und mit den Begriffen zu verlinken.

Lugsciath

Seite abgeändert, Quelle hinzugefügt und etwas bereinigt

Aus der ganzen Seite habe ich eine Definitionsseite gemacht, da dies der Sache gerecht wird - der Begriff dient zur Kennzeichnung von religiösen Gruppen, Kirchen oder Sekten.

Zu den Quellen hab ich rechtliches hervorgekramt, da mir die christlichen Infoseiten zu einseitig geprägt waren und die REMID leider nicht alle Gruppen erfasst. Wer möchte kann dies ja auch noch hinzufügen, ich würds -aus Neutralität- gerne weglassen.

Ist diese Version so okay?

Gruss

Lugsciath 29.3.2007 9:31 MEST