Diskussion:Reservist (Begriffsklärung)

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Freiwillige Wehrübungen? (2006–2009)

  • "...(meist freiwillige) Wehrübungen (WÜ) ..."

Woher kommt die Erkenntnis, dass Wehrübungen meist freiwillig seien? Gibt es dazu eine Statistik? Würde mich interessieren, da ich selbst betroffener bin. (Hatte einige Jahre nach meinem Grundwehrdienst einen Einberufungsbescheid zu eine Wehrübung erhalten, von freiwillig kann zumindest bei mir keine Rede sein.) --(nicht signierter Beitrag von 217.80.185.217 (Diskussion) 01:44, 16. Jun. 2006‎)

Das ist sicher schon länger her! --Kan900 11:49, 8. Okt 2006 (CEST)
mittlerweile ist es tatsächlich so, dass sofür reserve-übungen nur noch freiwillige herangezogen werden, da die bundeswehr genug soldaten auf FWDL-basis hat. allerdings bin ich mir nicht sicher, ob dies ein geschriebenes gesetz ist! wurde uns ausscheidern zumindest anfang 2006 so erzählt. --(nicht signierter Beitrag von 85.178.248.44 (Diskussion) 19:23, 06. Aug. 2007)
Jein! Es wird zum Teil nur "Freiwilligkeit der Vorzug gegeben", siehe § 1101 und 1104 Reservistenkonzept! --Matysik 20:22, 4. Jan. 2009 (CET)

Links (2006)

Soll in dem Artikel jede RK verlinkt werden? Wenn das mit dem Eintragen der Links so weitergeht, wird es nämlich damit enden ;-) --SirPrize 09:22, 13. Jul 2006 (CEST)

Reservist in der DDR (2007–2009)

Hallo, ist mir nicht bekannt, daß es in der DDR gediente und ungediente Reservisten gab. Meines Wissens waren alle männlichen Personen Wehrpflichtige. Soweit Sie Ihren aktiven Wehrdienst abgeleistet hatten wurden Sie in die Reserve versetzt (gab es ein Reservistenabzeichen) und konnten mehrmals, ich glaube bis zu drei mal, zu Wehrübungen herangezogen werden. Außerdem waren Reservisten, die in Feuerwehren, Sanitätszügen des DRK und auch in der Kampfgruppe mitarbeiteten, meist von Reserveübungen frei gestellt. Paul666 --(nicht signierter Beitrag von Paul666 (Diskussion | Beiträge) 23:59, 7. Aug. 2007‎)

Jeder war wehrpflichtig, aber nicht jeder in der NVA. Seiner Wehrpflicht Genüge tun konnte man z.B. auch in den sog. Kampftruppen der SED, beim MfS etc. Insofern würde eine Unterscheidung zumindest theoretisch einen gewissen Sinn ergeben.-- Matysik 20:11, 4. Jan. 2009 (CET)

Gefallen? (2008–2009)

Soldaten "fallen" während Kampfhandlungen bzw. in kriegerischen Auseinandersetzungen und nicht durch eine Anschlag…
Eine Frage: ist es nicht unpassend, die vollständigen Namen der Betroffenen hier zu veröffentlichen? Wäre es nicht pietätvoller, es zu anonymisieren? Stellt euch vor, Bekannte/Verwandte von euch stünden auf so einer Seite als Opfer eines Unfalls. Ein angenehmes Gefühl? -- Benutzer:Apunahasapimapetilon 23:05, 14. Jun. 2008

Berechtigte Frage. Da aber die Namen der Gefallenen wohl aus öffentlich zugänglich Quellen stammen, kann vermutlich die Zustimmung der Angehörigen unterstellt werden - bin mir da aber auch nicht sicher.-- Matysik 20:26, 4. Jan. 2009 (CET)

Rechtliche Grundlagen des Begriffs "Reservist" (2008–2009)

Dem Artikel fehlen bisher die rechtlichen Grundlagen. Gibt es überhaupt irgendwo gesetzliche Bestimmungen dazu? Das Wort "Reservist" taucht weder im Wehpflicht- noch Soldatengesetz auf, den Begriff gibt es also m.E. nur im allgemeinen Sprachgebrauch, worauf man in der Einleitung deutlich hinweisen sollte. Prinzipiell ist jeder volljährige, nicht vom Wehrdienst ausgeschlossene Deutsche bis 45 bzw. 60 Jahren "Reservist", d.h. freiwillig oder unfreiwillig, gedient oder ungedient, zu Wehrdienstleistungen heranziehbar. In diesem Sinne würde ich die Begriffsdefinition auch umformulieren wollen. Einwände? Bessere Vorschläge? Ergänzungen? --Matysik 20:42, 14. Sep. 2008 (CEST)

Da keine Einwände erfolgten, habe ich den Abschnitt "Reservist der Bundeswehr" entsprechend umformuliert. Bitte ggf. abweichende Meinungen hier zur Diskussion stellen. --Matysik 20:28, 4. Jan. 2009 (CET)

Reservistendienst für nicht Bundeswehrwehrpflichtige (2009)

Hallo, mich würde mal interessieren wie die heutige rechtliche Lage ist hinsichtlich der bei der NVA der DDR gedienten Bundesbürger. Ich meine man hat da 18 Monate seines Lebens geopfert und das unter Bedingungen, die in der Bundeswehr völlig undenkbar wären. Ist es heute möglich, das die Bundeswehr Reservisten 'zieht', die Ihre Wehrpflicht in der NVA abgeleistet haben ????? Ich würde mich für meinen Teil ja köstlich amüsieren falls das mal der Fall sein sollte - aber mit Sicherheit nicht hingehen.... --(nicht signierter Beitrag von 88.72.178.182 (Diskussion) 16:05, 3. Jan. 2009‎)

NVA-Reservisten gelten seit der Wiedervereinigung im Bw-Sprachgebrauch als "ungedient", was aber keinerlei Einfluss auf die Wehrpflicht hat, welche grundsätzlich von Vordienstzeiten unabhängig für jeden (männlichen) Deutschen gemäß Wehrpflichtgesetz innerhalb der Altersgrenzen gilt. In der Praxis werden jedoch unbeorderte Reservisten der Bw oder NVA ausschließlich auf Basis der Freiwilligkeit eingezogen. -- Matysik 17:07, 3. Jan. 2009 (CET)
NVA Reservisten als 'ungedient' einzustufen halte ich gelinde gesagt für sehr vermessen. Mir ist es aber letztenendes egal als was mich der Staat sieht da ich definitiv keine Uniform mehr tragen werde.......--88.73.194.139 12:21, 4. Jan. 2009 (CET)
Stimmt, finde ich auch sehr "merkwürdig", entspricht aber den Regelungungen des Einigungsvertrages von 1990. Bis Vollendung des 45. Lebensjahres kann es dir trotzdem theoretisch passieren, auch als "Ungedienter" bzw. NVA-Reservist zu einer Wehrübung eingezogen zu werden, was in der Praxis aber nie vorkommt.-- Matysik 20:08, 4. Jan. 2009 (CET)

Kennzeichnung der Reservisten (2011)

Die zurzeit dagestellte Aufschiebeschlaufe ist nicht schwarz-rot-gold sondern umgedreht. Bei Blick auf die Schulterklappe (die Litze läge dann unten) müsste die Reihenfolge von links nach rechts eingehalten werden, da man es sonst für die Farben Belgiens oder Ugandas halten könnte, oder?-- 194.25.108.80 10:52, 3. Jan. 2011 (CET)

Es gibt keine vorgeschriebene "Tragerichtung" für die Kordel, sie ist egal, auch weil gleichzeitig stets das "Nationalitätsabzeichen Bundesrepublik Deutschland" (schwarz-rot-goldene Flagge oder Kokarde) an Ärmel und/oder Kopfbedeckung getragen wird und somit jede Verwechselung ausgeschlossen ist.-- Matysik 16:20, 3. Jan. 2011 (CET)
Abgesehen davon, dass es Anzüge und Abwandlungen gibt, an deren Jacken oder Blusen keine Nationalitätsabzeichen, an deren Kopfbedeckungen weder ein Nationalitätskennzeichen (an Truppengattungsabzeichen, wobei die Truppengattungsabzeichen von Eurokorps, 1. Deutsch-Niederländischem Korps und Deutsch-Französischer Brigade kein Nationalitätskennzeichen enthalten) noch eine Kokarde angebracht sind und auch Tragweisen ohne Kopfbedeckung möglich sind, so wäre ich für die UNIformierten Bundeswehr davon ausgegangen, dass auch die Reihenfolge der Farben meiner Vorstellung entsprochen hätte, dies vielleicht sogar einer Reglementierung unterlegen wäre. Sonst trüge man die Litze genauso falsch wie man es bei Sportereignissen leider vielerorts sieht: die Deutsche Flagge als Banner mit vertauschten Farben. Das Gruppenzugehörigkeitsabzeichen der Reservisten der Marine wird ja auch nicht kopfüber getragen :-) -- 194.25.108.80 11:22, 5. Jan. 2011 (CET)
Wie auch immer: Es ist egal, denn einfach nicht geregelt. Wir können also im Artikel nichts anderes schreiben.-- Matysik 14:33, 12. Jan. 2011 (CET)

Ausbildung von ROA's in der Bundeswehr (2011)

Zitat: "Die Ausbildung zum Reserveoffizier führt im ersten Schritt, analog zu den aktiven Soldaten, zur Qualifikation als Reserveoffizier des Heeres. Die dazu erforderlichen Lehrgänge, wie die Laufbahnprüfung, werden an der Offizierschule des Heeres durchgeführt."
Als ROA bei der Heeresfliegertruppe habe ich insgesamt 4 Lehrgänge besucht. 3 davon hatten die Dauer von 3 Monaten (OAL1, OAL2 beide an der Heeresfliegerwaffenschule in Bückeburg; ROAL Infanterieschule Hammelburg). Allein den 4. Lehrgang (Menschenführung im Einsatz) mit der Dauer von 5 Tagen(!) habe ich an der Offizierschule des Heeres absolviert. Wie passt dieser Werdegang zu dem oben genannten Zitat, wie es derzeit im Artikel geschrieben steht? Ich weiß, dass die HFlgTrp hier eine Besonderheit ist, da die ROA's zusammmen mit den LFFA's (Piloten) ausgebildet werden, die hier ihren "grünen" militärischen Teil der Ausbildung erfahren. Dass es an anderen Standorten (Munster) auch Lehrgänge gibt, die von ROA's besucht werden kann ich derzeit nicht nachweisen.
Ich bitte darum, diesen Satz zu überarbeiten. Ingosson --95.119.181.59 03:31, 27. Feb. 2011 (CET)

Klingt logisch. Bitte im Artikel direkt verbessern, Ingosson! --Matysik 15:21, 27. Feb. 2011 (CET)