Diskussion:Residenzpflicht (Begriffsklärung)
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Es fehlen Aussagen über die Residenzpflicht zum Beispiel der Domherren im Mittelalter oder der Mitglieder von gewissen Akademien z.b. der Bayerischen Akademie der Wissenschaften.
R. Springholz
Residenzpflicht
Meiner Meinung nach gehört hier keine Begriffsklärungsseite hin, sondern der Artikel, der im Moment unter Residenzpflicht (Ausländer) geparkt ist. Eine kurze Abfrage des Begriffs bei Google bestätigt diese Ansicht. Der Begriff wird in der Alltagssprache fast ausschließlich für die im Asylverfahren und im Aufenthaltsgesetz geregelte Residenzpflicht verwendet, die berufliche und kirchliche Bezeichnung sind Spezialfälle, auf die dann im Kopf des Artikels verlinkt werden kann. Gruß Hao Xi (对话页 贡献) 13:34, 13. Jan. 2013 (CET)