Diskussion:Reskript

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Der zweite Absatz des Artikels ist zu knapp formuliert und für Laien (wie mich) vollkommen unverständlich -- vor allem, da es auch Leser gibt, die des Lateinischen nicht mächtig sind (auch wenn sie sich auf derartige Artikel verirren können). Ich habe die entsprechenden Links hinzugefügt, wäre aber noch für eine Übersetzung des Zitats und einer Erklärung dazu (falls nötig) dankbar.

Dubby 22:44, 4. Sep 2006 (CEST)

Fehler in der Grafik

Statt actus administrativos müsste es actus administrativus (Sg.) oder actus administrativi (Pl.) heißen. Ich kann den Fehler leider nicht korrigieren. --Malabon (Diskussion) 21:04, 14. Feb. 2017 (CET)

Ein Hispanizismus, danke. Commons-Nutzer Marlus hat das vor einiger Zeit in eine Vektorgrafik verwandelt und konnte dabei auch Textfehler korrigieren. Nehme an, über die Grafikseite bei Commons kann man ihn erreichen und bitten, eine neue Version hochzuladen. Die von mir ursprünglich erstellte Fassung ist nicht mehr in Gebrauch, darum kann ich das auch nicht verbessern.--Jordi (Diskussion) 00:12, 15. Feb. 2017 (CET)
Ist jetzt auf actus administrativus abgeändert. --Marlus Gancher (Diskussion) 18:47, 15. Feb. 2017 (CET)
Klasse, danke, allerdings ist der Numerus dann ja immer noch falsch (im Deutschen steht ja der Plural). Wenn es geht, daher bitte nochmal ändern und die Pluralform (actus administrativi) einsetzen, danke!! --Jordi (Diskussion) 23:57, 15. Feb. 2017 (CET)
Erledigt. --Marlus Gancher (Diskussion) 19:35, 16. Feb. 2017 (CET)
Merci, danke vielmals!! --Jordi (Diskussion) 21:57, 16. Feb. 2017 (CET)

Kanonisches Recht

Den zaghaften Hinweis im Artikel, daß das Reskript eine lange Tradition vor dem CIC hat, hat Weissbier 2006 mit dem Argument «falsche Sprache» entfernt, da ein lateinisches Zitat enthalten war. In der weiteren Entwicklung des Artikels wurde das nicht mehr aufgegriffen, obwohl es zu dem Thema Bücher und wissenschaftliche Kontroversen gibt: Ernst Pitz: Papstreskript und Kaiserreskript im Mittelalter, Tübingen 1971 und dazu vor allem Peter Herde: Zur Audientia litterarum contradictarum und zur "Reskripttechnik". In: Archivalische Zeitschrift Bd. 69 (1973) S. 54-90. --Enzian44 (Diskussion) 13:16, 17. Jan. 2018 (CET)

Sehe ich ehrlich gesagt jetzt nicht soo tragisch, da der Artikel durch die Zweiteilung in die Abschnitte Römisches Recht und Kanonisches Recht ja deutlich macht, dass die Form nicht vom Kirchenrecht und schon gar nicht vom CIC erfunden wurde.
Die von @Weissbier seinerzeit gelöschte Passage bezog sich im Übrigen ebenfalls nur auf das kanonische Recht, und das von ihm beanstandete lateinische Zitat stammte sogar aus dem CIC83 (hätte man also damals auch einfach gegen die dt. Übersetzung austauschen können, statt es zu löschen). Thematisch ist das in der aktuellen Formulierung alles mit drin.
Der mitgelöschte Satz
"In der weiteren Geschichte war das Reskript eine Form von Entscheidungen des Hl. Stuhls in Einzelfällen."
könnte man dennoch wieder reinnehmen, ich baue das mal ein.--Jordi (Diskussion)

Mitelalter

Es wäre vielleicht interessant im Zuge neuerer Forschungen auch die Relevanz der Reskriptpraxis im Mittelalter (siehe z.B. Semper ad fontes Festschrift für Christian Lackner zum 60. Geburtstag. Wien 2020) genauer und eigens abgesondert darzustellen. Besonders wäre dabei hervorzuheben, dass der Urkundeninhalt, signiert vom Kaiser, meist nicht unbedingt den tatsächlichen Interessen das Kaisers entsprach. Siehe etwa das Kapitel zu Frankfurter Judengasse (S. 85–99). --SancteMichaelArchangele (Diskussion) 22:01, 21. Sep. 2022 (CEST)