Diskussion:Rettungswagen

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Abkürzung R"T"W

Liebe Leute: Ich weiß ja, dass viele meinen, das "T" in der Abkürzung "RTW" steht -- wie beim KTW -- für das Wort "Transport". Aber: als die Abkürzungen für die KatS-Einheiten und -Fahrzeuge festgelegt wurden, war die eigentlich naheliegende Abkürzung "RW" für "RettungsWagen" bereits durch den Rüstwagen der Feuerwehr besetzt. Daher hat man den Buchstaben "T" (wie bei "ReTtung") eingefügt, um Verwechslungen zu vermeiden: RW = Rüstwagen, RTW = Rettungswagen.

Außerdem konnte man so nahtlos das System der dreibuchstabigen Kürzel für den Bereich SanD durchziehen (KTW, RTW, NAW, NEF, RTH). Das wird bei "NAW" und "NEF" deutlich: Entweder wird "Notarzt" immer mit "NA" abgekürzt, dann müsste es aber auch "NAEF" heißen, oder aber "Notarzt" wird mit "N" abgekürzt, dann würde es auch nur "NW" lauten. Also hat man es lieber beim dreibuchstabigen System belassen, dem Rettungswagen das Kürzel "RTW" spendiert, und nie daran gedacht, dass diese Entscheidung 40 Jahre später in (Halb-)Vergessenheit geraten könnte und daher Verwirrung auslöst.

Cpt. Jumbo 10:10, 2. Jul 2004 (CEST)

Ich muss allerdings sagen, dass, zumindest intern beim österreichischen RK, noch immer Rettungstransportwagen gebräuchlich ist. --Christoph.kueberl 22:49, 1. Mai 2007 (CEST)
Ich kann mich an ein früheres Lehrbuch aus Feuerwehr oder Rettungsdienst erinnern, in dem RTW als Rettungs-Transport-Wagen genannt wurde. Das würde so auch Sinn machen, da ja sowohl KTW wie RTW und GKTW einen Transport durchführen. Durchgängig ist die Logik allerdings nicht, da der NAW ebenfalls transportiert und damit "NTW" heißen müsste.
RW als "Rettungs-Wagen" geht definitiv nicht, da der RW ein Rüstwagen der Feuerwehr ist. Für die Bezeichnung Rettungs-Transport-Wagen würde aber auch sprechen, dass bei allen anderen Feuerwehr- und Sanitätsfahrzeugen JEDER Buchstabe eine Bedeutung hat und jeweils am Wortanfang steht. Auch dass der RTW als "Rettungswagen" beschriftet ist, wäre kein Grund, denn der KTW ist auch als "Krankenwagen" beschriftet.
Ich schlage vor, den Anfang so zu benennen: "Ein Rettungswagen (RTW - auch Rettungs-Transport-Wagen) ist ein Fahrzeug...."
Wie sehen Andere das? --CasaLevi 18:33, 11. Jul. 2011 (CEST)
Moin, RTW bedeutet Rettungs-TRANSPORT-Wagen. Der Selbe Fall gilt ja auch bei KTW, RTH und anderen. Zum Fall RTH: Es gibt einen Rettungshubschrauber (=Notarztzubringer) und einen Rettungstransporthubschrauber (=Transportiert auch Patienten). Das ein Rüstwagen RW heißen würde war klar, aber mit einem RTW TRANSPORTIERT man nun mal gewöhnlich auch Patienten. Um auf die KatSchutz-Begründung zurück zu kommen: Mit dem "T" in der Mitte kann leichter und schneller differenziert werden, ob jenes FZ transportieren kann oder nicht. Somit wurden die Abkürzungen übersichtlicher und es kann leichter zwischen "kann Transportieren" und "kann nicht Transportieren" differenziert werden. Das "NAW" eine besonderheit ist stimmt, da muss man allerdings auf die Prioritäten achten: Wenn ein Notarzt vor Ort ist kann man notfalls einen RTW bestellen der Transportiert (Z.B. beim Fall NEF, kann auch nicht Transportieren). Das ist auch der Grund warum in Berlin die NAWs abgeschafft wurden. Sie dienen, sofern noch vorhanden, höchstens als ersatz-NEF in Berlin, obwohl sie noch Transportieren könnten, eben weil leicht ein RTW hinzugezogen werden kann. Also ist beim NAW nicht die Priorität das Transportieren, sondern der Notarzt. [Bitte jetzt nicht über die Berliner-NAWs diskutieren, es gibt sie in anderen Bundesländern ja noch..] Außerdem mach RetTungsWagen überhaupt keinen Sinn! Von daher bitte ändern. (nicht signierter Beitrag von 79.247.182.8 (Diskussion) 14:50, 27. Nov. 2011 (CET))
RTW bedeutet NICHT Rettungstransportwagen, sondern nur Rettungswagen. So stehts auch auf dem Formular "Verordnung einer Krankenbeförderung". Da steht nämlich Krankentransportwagen und Rettungswagen. Dass ein NAW nicht zum Transport vorgesehen ist ebenfalls falsch. Man kann ja schließlich auch Notarztwagen bei dem Formular ankreuzen, was bayernweit übrigens der Fall ist, wenn ein Notarzt den Rettungswagen begleitet. Außerdem gibt es Rettungsdienstbereiche, in denen tatsächlich noch NAW vorgehalten werden. Btw: Das T wurde hinzugefügt, da die Abkürzung RW schon für den Rüstwagen der Feuerwehr vergeben ist.FriedrichWelz 11:37, 28. Nov. 2011 (CET)

NEUAUFLAGE: Können wir uns vielleicht darauf verständigen, die Einleitung

Ein Rettungswagen (RTW), unkorrekt auch Rettungstransportwagen ...

lauten zu lassen? Das würde den beiden, gleichermaßen sehr verbreiteten Bezeichnungen Rechnung tragen und zugleich auch noch den Fehler aufklären... --Grüße, LeoDEDiskussion 23:19, 7. Okt. 2015 (CEST)

Jahre später: Einen Rettungswagen RTW abzukürzen ist für interessierte Außenstehende nicht nachzuvollziehen. Also ist jetzt wirklich eine Erklärung fällt. Ich schlage folgenden Halbsatz vor: in Anlehnung an das als technischen Gründen eingefügte "T" unkorrekt auch Rettungstransportwagen --W.Hajek (Diskussion) 15:56, 18. Jul. 2021 (CEST)
Hallo, RW ist bei der Feuerwehr ein Rüstwagen und RTW ist ein Krankenwagen oder Rettungs(transport)wagen--Vielen Dank und Grüße Woelle ffm (Uwe) (Diskussion) 16:26, 18. Jul. 2021 (CEST)

Allgemeingültigkeit

Könnt ihr bitte aufhören, Euren eigenen RTW zu beschreiben, wenn es um diesen Artikel geht?

Nicht jeder RTW hat "von außen entnehmbare Notfallkoffer" usw. usw. Wenn überhaupt, dann schreibt bitte "häufig", "oft" oder "üblicherweise" davor oder lasst es besser ganz weg. Wen (außer uns Fachpublikum) interessiert denn die Entnahmemöglichkeit des EKG oder der O2-Versorgung?

Cpt. Jumbo 19:57, 22. Jul 2004 (CEST)

RD ist RD, Fw ist Fw

Ich werde jetzt die Bezüge zur Feuerwehr wieder entfernen. Begründung: Ein RTW ist ein Fahrzeug des Rettungsdienstes. Es ist dabei vollkommen unerheblich, welche Organisation den Rettungsdienst durchführt, ob es das Kreuz, der ASB, die Maltis, die Juhus oder die Patschen sind: ein RTW ist und bleibt ein Rettungsdienstfahrzeug und kein Feuerwehrfahrzeug.

Cpt. Jumbo 21:54, 5. Jan 2005 (CET)

Ausstattungsliste

Frage an die Allgemeinheit:

Ich habe zwar seinerzeit selber die Ausstattungsliste für den RTW eingeführt, bin aber inzwischen der Meinung, dass sie wieder raus soll.

Begründung:

  1. Jede HiOrg, jeder Kreis oder zumindest jedes Bundesland hat eine eigene Vorstellung davon, was jenseits der DIN mitzuführen ist. Da das nicht allgemeinverbindlich ist, kann eine solche Darstellung nur unvollständig sein.
  2. Die Wikipedia richtet sich an interessierte Laien, nicht an das zahlende Fachpublikum. Wollen Laien wirklich wissen, ob sechs Beutel à 500ml oder einfach nur "ausreichend" Infusionen an Bord sind?
  3. ein RTW hat -- überschlägig -- zwischen 500 und 1.000 Gegenstände an Bord. Selbst wenn wir nur die Kategorien zählen, sind es weit mehr als 100. Wo fangen wir an, wo hören wir auf? Der Wikipedia-Artikel soll ja einen RTW erklären und keinen Beladeplan abbilden.

Fazit:

wenn bis zum 2005-03-17 kein entschiedener Widerspruch von Euch kommt, werde ich die Beladeliste wieder rausnehmen.

Cpt. Jumbo 16:03, 3. Mär 2005 (CET)

Hi!
Ich wäre dafür, dass man das ganze nicht mehr als Tabelle macht (sondern als Fließtext) und dann Kategorien macht; zB Kreislauf: EKG, venöser Zugang und Infusionen, Medikamente; Atmung: Beatmung, Intubation.
Damit sollte man eigentlich auskommen.
--Flothi 17:26, 3. Mär 2005 (CET)
Done
--Cpt. Jumbo 13:15, 20. Mai 2005 (CEST)

BOS-Kennzeichnungen

Von der Artikel-Seite:

Die obere Erklärung erscheint mir nicht eindeutig, deshalb nocheinmal anders ausgedrückt.: Die BOS Funkkennung besteht im allgemeinen aus drei Zahlen. Die erste bezeichnet den Ort im Kreis, aus dem das Fahrzeug stammt. Die zweite bezeichnet den Fahrzeugtyp, in dem das Funkgerät eingebaut ist, und die dritte nummeriert die Funkwagen in der betreffenden Stadt. Z.B.: Florian Siegen 1/83/5. "1" steht für die Kreisstadt, in diesem Falle vom Kreis Siegen-Wittgenstein, "83" steht für den Rettungswagen. Die "5" zeigt an das es sich um den fünften RTW in Siegen handelt.

Andere Bundesländer, andere Sitten; im Saarland ist 1121 zum Beispiel ein NEF (1. NEF der Wache 1-1), 1131 der erste RTW der Wache 1-1.
In Hessen schauts auch wieder ganz anders aus.
--Flothi 14:51, 16. Aug 2005 (CEST)
Tja, in Niedersachsen ist 11-31 das erste NEF der Wache 11 und und 11-41 der erste RTW der Wache 11. Vielleicht lohnt sich da bald ein eigener Artiekl zu :| ... MarkusWedemeyer 17:24, 20. Aug 2005 (CEST)
Bin auch dafür, dass hier eine bundeseinheitliche Regelung nötig ist. Sehr viele Transporte sind über die Ländergrenzen hinweg und da kann man schon mal durcheinander kommen. Auch die dritte Stelle ist nicht immer eindeutig, da heisst es in Baden-Württemberg schon mal XX/83/53, und keine Wache hat 53 RTW... wenn doch möchte ich die mal sehen. ;-) Noch schlimmer ist es aber bei den Einsatzleitwagen, unterschiedlichste Kennungen für ELW1, ELW2 und KdoW... --Ulli Ziegenfuß 13:05, 31. Jul 2006 (CEST)

Also bei uns im KV Emmendingen is das mit den Funknamen unterschiedlich,wenn man im Auto is,oder den Handfunk dabei hat. Da wird dann der 1/83/1 zum 1/31,also die 8 weg,damit die Leitstelle bescheid weiß...Beim NEF dann anstatt 1/82/1 eben 1/21! Darum vll. das mit dem 11-41 oder 11-31 Zu den hohen Nummern hinten: In Freiburg gibts nen RTW/KTW der hat die Funkkennung 1-85-83... Joah!

Hallo zusammen; Eine "eindeutige" Aufschlüsselung der BOS-Rufzeichen wäre in der Tat wünschenswert; Alleine in NRW kenne ich zur Zeit zwei Funkverkehrskreise, die von der standardisierten dreiteiligen Aufschlüsselung abweicht. Zumindest in Essen (E) und Köln (K) wird eben nicht nach der "regulären" Aufteilung xx/yy/zz benannt. Wenn hier jemand Infos hat, wäre es sehr nett, wenn m,an das hier mal reinsetzen könnte.--DJohnny79 12:00, 30.Dec. 2008(MEZ)
Nachtrag, was die "sehr" hohe 3. Teilkennzahl angeht: In unserem Nachbarkreis ist die 3. TKZ quasi gleichzeitig eine (inoffizielle) 4. TKZ: d.h. Der 4/83/31 ist nicht der 31. RTW, sondern der erste RTW der Dritten Einsatzeinheit. Je nach Gliederung des Katastrophenschutzes kann sowas nun mal vorkommen... (nicht signierter Beitrag von DJohnny79 (Diskussion | Beiträge) 09:59, 6. Feb. 2010 (CET))

Lesenswert-Diskussion

  • Pro Artikel war im Review, Kleinigkeiten wurden ergänzt - Ich halt ihn jetzt für lesenswert. :) --Philipp Lensing 16:47, 29. Okt 2005 (CEST)
  • Pro Feiner Artikel, der nicht zu sehr in die Tiefe geht, aber mMn alle interessanten Aspekte beleuchtet. Ich finde ihn auch lesenswert.--Reallosh
  • Pro Netter Artikel, gut und verständlich geschrieben - absolut lesenswert. --Flothi 18:17, 30. Okt 2005 (CET)
  • Pro --schlendrian •λ• 13:04, 1. Nov 2005 (CET)

BTMs

In letzter Zeit sind viele Autoren der Meinung, auf einem RTW seien BTMs vorhanden. Allein aus rechtlicher Sicht ist dies überhaupt nicht möglich. Betäubungsmittel sind Arztsache - also entweder im NEF vorhanden oder, was am häufigsten ist, direkt am Mann.
Dass auf einem RTW Schmerzmittel sind - ja! Novalgin, Ketanest, Aspirin. Aber mit Sicherheit kein Morphin, Fentanyl oder ähnliche Späße. Bitte mal beachten - oder ggf. widerlegen. --Flothi 21:38, 15. Nov 2005 (CET)

Wir haben sowohl Fentanyl als auch Morphin in NEF und in den RTWs (eingesperrt, Schlüssel beim RA). Die Aufteilung bei den Geräten gefällt mir nicht so ganz, den Punkt Diagnose sollte man vielleicht durch andere ersetzen, weglassen kann man das EKG unter so einem Punkt meiner Meinung nach nicht.--G 14:41, 16. Nov 2005 (CET)
"weglassen kann man das EKG unter so einem Punkt meiner Meinung nach nicht" --> Dito --Philipp Lensing 17:50, 16. Nov 2005 (CET)


Meines Wissens nach ist in der Betäubungsmittelverordnung festgehalten, dass BTMs nur Ärzten zugänglich sein dürfen - ich möchte gar nicht wissen, was passiert, wenn ne Ampulle Fentanyl fehlt...
Wie auch immer, es ist definitiv nicht Standard, dass BTMs auf einem RTW sind, geschweige denn ist es nach DIN EN gefordert. Über den Aufbau der Listen kann man ja diskutieren bzw. direkt entsprechend ändern, wobei ich den Fließtext bevorzugen würde. --Flothi 17:55, 16. Nov 2005 (CET)
Eine Fehlende Ampulle soll in der Tat nicht angenehm sein. Ich weiß nicht, wie weit BTMs verbreitet sind, aber teilweise gibt es sie.--G 21:01, 16. Nov 2005 (CET)
Nee, nich wirklich angenehm. :-P Also BTMs gibt es bei uns (RLP) nur auf arztbesetzten Fahrzeugen. Da die BTMV ja bundeseinheitlich ist, müsste es eigentlich überall so sein - Ausnahmen können natürlichen Wachen sein, an denen ein NEF stationiert ist oder der RTW als NAW fährt - aber selbst da ist es wie gesagt rechtlich sehr sehr unsicher. --Flothi 21:39, 16. Nov 2005 (CET)
Unser gebrauchter RTW verfügt über einen seperat abschließbaren Ampullarien-Schrank; ich vermute, dass dort auch BTMs gelagert worden sind. --Philipp Lensing 11:05, 17. Nov 2005 (CET)
Wenn wir jetzt nur nach abschließbaren Schränken gehen, hat jeder RTW wahrscheinlich BTMs. Meines Wissens nach müssen Medikamentenschränke verschließbar sein - ein ausgeräumter RTW gehört nicht zu den schönsten Träumen eines Fahrdienstleiters.
"Meines Wissens nach müssen Medikamentenschränke verschließbar sein" --> Ein zusätzlich abschließbarer Ampullarien-Schrank im Medikamentenschrank ist aber ein starkes Indiz dafür, oder?! ;) --Philipp Lensing 21:39, 17. Nov 2005 (CET)
Aber um mal zum Ende zu kommen: BTMs auf NEF und NAW sowie NEH/RTH, sonst nur nicht-opiodide Analgetika. --Flothi 13:15, 17. Nov 2005 (CET)
Auf zwei RTWs in Graz ("Jumbos") werden definitiv Opiat-haltige Analgetika, sowohl Fentanyl als auch Vendal, mitgeführt. Beide Medis dürfen aber offiziell natürlich nur in Zusammenarbeit mit einem (Not)Arzt verabreicht werden. --Ernstl 13:46, 17. Nov 2005 (CET)
Das ist ja auch wieder ne andere Baustelle. In Graz kann man einem mit deutschen Gesetzten relativ wenig... --Flothi 16:31, 17. Nov 2005 (CET)
Unsere RTWs fahren auch mal mit dem Notarzt (muss dann da nicht sogar Fenta drauf sein), wenn das NEF unterwegs ist. Bin übrigens aus Bayern.--G 16:19, 18. Nov 2005 (CET)

Hallo!!! Die Aussage, das auf RTWs keine BTMs sind ist schlicht und einfach falsch!!! Also bitte ändern.--G 18:06, 1. Dez 2005 (CET)

Deine Aussage ist falsch - nur weil auf eurem RTW mal ein NA mitfährt, habt ihr BTMs drauf. Ansonsten haben die auf einem RTW gemäß DIN und BTM-Verordnung nichts zu suchen. --Flothi 18:47, 1. Dez 2005 (CET)

Dann muss es so in den Artikel. Weiterhin werden auch z.T. hochwirksame Schmerzmittel mitgeführt, die allerdings nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.: Nach dieser Aussage gibt es auf keinem RTW BTMs, was ja nicht stimmt.--G 20:23, 2. Dez 2005 (CET)

Also hat auch KEIN RTW nen Perfusor? Oder zwei anstatt einer 2l-O2-Flasche? Nochmal mit Hinweis auf oben (Beschreibung eigener RTW): ein Rettungswagen hat keine BTM, ein NAW (RTW+NA) schon. --Flothi 23:46, 2. Dez 2005 (CET)
Der Perfusor steht ja in der Liste drinnen.--G 14:50, 3. Dez 2005 (CET)
  • Weil gerade wieder das Thema BTMs bearbeitet wurde, eine kurze Zusammenfassung meinerseits (ich finde den momentanen Text wirklich gut, weil er alle Möglichkeiten offen lässt): In Graz beispielsweise werden auf den beiden Notfallwägen (die formalrechtlich RTWs sind - also prinzipiell ohne Arzt fahren) durchaus potente Schmerzmittel (Ketanest-S) mitgeführt, sowie (versperrrt) opioide Analgetika (Fentanyl, Vendal). Ergo: Eine prinzipielle Aussage kann man kaum machen - dazu sind die regionalen Richtlinien und Gesetzgebungen zu unterschiedlich. Gruß, --Ernstl 23:00, 18. Jun 2006 (CEST)
Hier in NRW werden bei vielen Komunen BTMS verschlossen auf dem RTW mitgeführt. (nicht signierter Beitrag von 85.119.208.10 (Diskussion) Ernstl)
Hier in Bayern weiß ich von 2 RTWs die BTMs in einem Safe mitführen. Einer davon nimmt ggf. den Hintergrund-NA mit. Die Regel ist das aber nicht. --84.145.187.247 17:57, 30. Jul 2006 (CEST)


Wir führen zweifelsfrei auf jedem RTW Betäubungsmittel in einem kleinen verschließbaren Fach mit (fenta usw.), der schlüßel ist beim fahrer. und es sind wie gesagt RTW und keine NAW, daher habe ich die gewählte formulierung geändert.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.158.239.242 (DiskussionBeiträge) 20:54, 5. Feb 2007 (CEST)) -- Flothi 21:56, 5. Feb. 2007 (CET)

Schön für euch, aber man sollte in dem Artikel die DIN beschreiben und keine lokalen Gegebenheiten. --Flothi 21:56, 5. Feb. 2007 (CET)
ACK zu Flothi, und: die DIN sagt nichts über BTM aus, sondern WIMRE nur über "Schmerzmittel". Auch BTM sind Schmerzmittel. Insofern sollte man hier endlich mal diese unselige Fokussierung auf und Streiterei um "BTM" bleiben lassen - "Schmerzmittel" alleine genügt schon. Das gilt dann auch für die RTW, die BTM mitführen, aufgrund welcher Regelung auch immer. Das mag im Artikel ändern wer will, mir ist das reichlich wurscht, solange keiner was falsches schreibt wie z.B. "auf RTW sind BTM verboten". Auch wir haben BTM legal (!) auf manchen Fahrzeugen drauf, auf anderen nicht. --Bernhard N. (Bnow) 10:39, 6. Feb. 2007 (CET)


so lange der artikel unter "Rettungswagen" und nicht unter "DIN EN 1789" geführt wird ist die momentan gewählte formulierung einfach FALSCH. (nicht signierter Beitrag von 84.158.207.141 (Diskussion) )

Bitte führe das doch ein bisschen genauer aus. --Schmiddtchen 20:45, 6. Feb. 2007 (CET)
da gibt es nicht viel was man genauer sagen könnte. fakt ist: auf vielen RTW werden betäubungsmittel mitgeführt. wohlgemerkt RTW und nicht (!!!) NAW. RTW und NAW sind zwei paar stiefel, daher ist die hier gewählte formulierung dass entsprechende fahrzeuge, welche BTMs mitführen auch als NAW eingesetzt werden einfach falsch. (nicht signierter Beitrag von 84.161.15.228 (Diskussion) )
Nein: Falsch ist sie nicht. Sie ist aber auch nicht richtig. Begründung: RTW und NAW unterscheiden sich prinzipiell mal nur durch den Notarzt - und das steht nichtmal in der DIN EN 1789 (WIMRE stand das in der alten Krankenkraftwagen-DIN 75080, aber das ist nun auch wurscht). Ein "Rettungswagen" ist ein Krankenkraftwagen gem. DIN EN 1789 Typ C (manche Bundesländer, z.B. Bayern, sehen das leicht anders, was aber auch völlig egal ist, da die DIN EN ja von sich aus nichts rechtsgültiges ist). Und der hat "Medikamente oder ein gleichwertiges Produkt zur Schmerzbekämpfung" mitzuführen (wie übrigens auch der Typ B "Notfallkrankenwagen", nicht jedoch die Typen A1 und A2). Das BTM macht aus einem Typ C/B keinen NAW, der Notarzt bzw. lokale Gesetze/Richtlinien/Verträge machen es... Folgerung: jegliche Formulierung zu BTMs in diesem Artikel ist einfach reichlich unrelevant. Eine Formulierung anders als "ein NAW ist was anderes" oder "ein RTW mit Notarzt ist ein NAW" ebenfalls. Empfehlung: Lasst diesen unrelevanten und unwichtigen Quatsch mit den BTMs am besten ganz raus, und vor allem, lasst diese kindische Streiterei. Ich jedenfalls lasse meine Finger von einem bisher lesenswerten Artikel. Jeder Edit-War führt nur näher zur Aberkennung dieses Status. Vielen Dank. (Mal ganz davon abgesehen: was ist ein "gleichwertiges Produkt zur Schmerzbekämpfung"? Ein Hammer?) --Bernhard N. (Bnow) 01:12, 7. Feb. 2007 (CET)
Ich war mal so frei und habs geändert. Ich hoffe, dass man sich auf diesen Kompromiss einigen kann. Wers nachlesen will: EN 1789:1999 + A1:2003, Tabelle 14 - 6.5.5 Medikamente. --Flothi 17:35, 7. Feb. 2007 (CET)

Es werden von einigen Rettungsdiensten auch ohne Notarzt vor Ort BTMs gegeben hierdurch müssen diese logischerweise auch auf dem RTW Transportiert werden (Quelle: http://www.skverlag.de/rettungsdienst/meldung/newsartikel/rkish-beginnt-mit-morphin-gabe-durch-den-rettungsdienst.html) -- Bittermint112

DIN EN Norm

Kann vielleicht irgendjemand die exakte DIN EN 1789 - Norm auftreiben? Via Google ist sie nicht zu finden und im Web gibts nur Zusammenfassungen.

Bin auch schon längere Zeit am suchen, habe leider nur ein alte (199x) zuhause; aber Mitte diesen Jahres kam eine neue Version raus, da sich einiges geändert hat. --Flothi 17:17, 1. Dez 2005 (CET)
Ich habe jetzt eine Zusammenfassung der neuen Norm gefunden - inklusive der Fahrzeugabmessungen u.a. Quelle: Landesrettungsschule Baden, Direktlink Normen.pdf. Gruß, --Ernstl 16:59, 26. Jun 2006 (CEST)
Oh, ich muss gleich dazusagen, dass die Angaben vielleicht doch nicht so verläßlich sind - siehe diesen Forenthread (Mitte). Liegt vielleicht bei irgendjemand die DIN in der Rettungswache rum? --Ernstl 17:04, 26. Jun 2006 (CEST)
Frage: wozu? Die DIN ist (C) by Beuth-Verlag und dürfte hier nicht eingestellt werden. Einzelne Punkte könnte ich schon nachschauen. Um was geht's denn? --Bernhard N. (Bnow) 11:26, 1. Jan. 2007 (CET)

Dazu fällt mir eine Frage ein:

Wer behauptet ein Rettungswagen müsse nach DIN EN 1789 Typ C: Mobile Intensive Care Unit ausgestattet sein?

Ein Rettungswagen dient der Rettung von Menschenleben (so stand's auch in der alten DIN 75080 Teil 3) und muss hierfür gewisse Grundvoraussetzungen (räumlich und sachlich) erfüllen, die hingegen bereits mit dem in der DIN EN 1789 Typ B beschriebenen Notfallkrankenwagen erfüllt sind. Fakt ist, dass unser "alter" RTW nach 75080 Teil 3 dem "neuen" Notfallkrankenwagen zumindest im Bereich Ausstattung viel ähnlicher ist, als der "Mobile Intensive Care Unit", obgleich diese tatsächlich häufiger als "RTW" eingesetzt wird... (Vermutlich, weil dort die Fahrzeugmaße eher "passen".)

Nur wenn es um Beschreibungen für Laien geht, sollte man tatsächlich die Sachverhalte nicht verkomplizieren!

Warum also nicht einfach die DIN EN Bezeichnung aus dem Artikel entfernen?

Bleiben wir doch einfach bei der guten alten Bezeichnung Rettungswagen (oder von mir aus auch Rettungstransportwagen).

Viele Grüße

--Frank Dunsche 01:32, 14. Mär. 2009 (CET)

Deutschland / Österreich / Schweiz

Die Liste der Besatzung ist für nicht-RDler wahrscheinlich nur mehr schwer bis gar nicht verständlich: "Rettungsassistent (Deutschland) bzw. Notfallsanitäter (Österreich) bzw. dipl. Rettungssanitäter (Schweiz), ein weiterer Mitarbeiter" - irgendwie sollten wir im gesamten Artikel die unterschiedliche Besetzung (und Ausstattung - Bsp. Österreich VS. Deutschland) mehr herausarbeiten. Vorschläge? --Ernstl 00:16, 13. Dez 2005 (CET)

Das stimmt. Wie wärs, wenn man erstmal den einen RTW darstellt, dann als Unterpunkte (z.B. Unterschiede in Ö) halt die Abwandlungen aufführt? Dann wäre es auf den ersten Blick ersichtlich. --Flothi 19:32, 13. Dez 2005 (CET)
Im Fließtext sollte man am Besten 3 Unterpunkte machen: In Deutschland, In Österreich und In der Schweiz. Ein Land zu bevorzugen ist, da deutschsprachige WP, eher POV.
In der Tabelle gestaltet sich das schon schwerer, da wären aber auch 3 solche Unterpunkte hilfreich. Grüße, ElRakı ?! 00:49, 14. Dez 2005 (CET)
  • Im Fließtext würde dass dann ungefähr so aussehen:
Vorschlag:

Besatzung

Deutschland

Die personelle Besetzung der Rettungswagen ist in den Landesrettungsdienstgesetzen der einzelnen Bundesländer festgelegt. In der Regel werden je ein Rettungsassistent und ein Rettungssanitäter eingesetzt (Rettungsfachpersonal).

Österreich

Ein Rettungswagen in Österreich muss mindestens von zwei Rettungssanitätern besetzt werden, wobei immer häufiger mindestens ein Besatzungsmitglied die erweiterte Ausbildung zum Notfallsanitäter abgeschlossen hat.

Schweiz

In der Schweiz besteht die Besatzung aus mindestens einem diplomierten Rettungssanitäter und einem weiteren Mitarbeiter mit einer Rettungsdienst-Zusatzausbildung.

Vorschlag Ende

Wobei ich ehrlich gesagt noch nicht zufrieden mit dieser Lösung bin... --Ernstl 14:35, 19. Dez 2005 (CET)

Review?

Der Artikel Rettungswagen wird noch immer im Review Naturwissenschaft und Technik aufgeführt... Kann das entfernt werden oder wollen wir den Review-Baustein wieder in den Artikel setzen? --Ernstl 14:23, 19. Dez 2005 (CET) Desweiteren steht RW bereits für RettungsWache

Bild Trage

Ist die "Ferno" Trage in dem Artikel mittlerweile nicht schon veraltet? Die meisten Rettungswagen führen meines Wissens die modernere "Stryker", auch bekannt als Tiger-enten-Trage, mit sich.

Vielleicht irre ich mich, aber ich fände es zeitgemäß das Bild auszutauschen. 21:01, 6. Mai 2006 Benutzer:Chilli G

Ferno und Stryker sind Substitutionsgüter konkurrierender Anbieter auf dem Markt. Es ist insofern nicht möglich, daon zu sprechen, dass die eine die andere ablöst weil sie moderner wäre. Man könnte höchstens sagen, dass mehr Kunden sich mittlerweile für Produkt x entscheiden wegen besserer Funktionalität oder dgl.; Gruß, --Hamburger 22:55, 6. Mai 2006 (CEST)
Im Übrigen ist auch noch die Firma Stollenwerk am Markt beteiligt und sollte nicht vergessen werden.--Shizr 18:09, 6. Jun. 2007 (CEST)

Abkürzung & Bilder

  • Ich hab´ in Rettungsmittel ´nen Absatz eingebaut, der den Sachverhalt RTW klären sollte.
  • Nachdem die textseitige Zurückhaltung klappt. Müssen wir noch an der bildseitigen arbeiten. s. anfänglichen Dikussionbeitrag von Cpt. Jumbo vom 22. Jul 2004
  • Wenn wir neutrale Bilder zur Verfügung haben sollten wir diese verwenden, besonders wenn es um das Hauptbild für einen Artikel geht.
  • Die Bilder sollen die Aussagen des Artikels unterstreichen oder verdeutlichen, der Standort eines Fahrzeuges ist dafür völlig unerheblich.

--Der_Chronist Der Weg zur Wahrheit 15:51, 12. Jun 2006 (CEST)

Was meinst du mit neutralen Bildern? Unabhändig von der HiOrg? --Flothi 18:51, 12. Jun 2006 (CEST)
Jupp, ohne Organisations-, Firmen- oder Standortkennzeichnungen. --Der_Chronist Der Weg zur Wahrheit 00:36, 15. Jun 2006 (CEST)
Solche Bilder wird man allerdings fast nur auf Rettungsfachmessen machen können... Gruß, --Ernstl 13:43, 15. Jun 2006 (CEST)
Also solche RTW sind mir auch noch nicht untergekommen. Es sei denn, jemand kommt zufällig mal bei Strobel in der Endmontage vorbei :-) Im Notfall müsste man halt nachbearbeiten. --Flothi 14:32, 15. Jun 2006 (CEST)
Also ich verstehe nicht ganz warum neutrale Bilder so wichtig sind? (Es werden ja auch nicht bei allen Feuerwehr- und Polizeifahrzeugen die Nummerntafel zwecks Standortanonymisierung wegretuschiert...) --Ernstl 16:09, 15. Jun 2006 (CEST)
Ich sprach von wenn vorhanden, oder sich jemand schon die Mühe der Retusche macht. Es sind nur immer wieder andere Bilder statt des retuschierten als Hauptartikelbilder aufgetaucht und Bildunterschriften wie FF Bocholt oder ÖRK Graz halte ich in diesem Zusammenhang für wenig Zielführend, desweiteren sehe ich einfach die Gefahr, dass, nachdem niemand „seinen“ RTW beschreiben darf, die Versuchung besteht wenigstens ein Bild des eigenen RTWs einzustellen. Grüße --Der_Chronist Der Weg zur Wahrheit 15:35, 16. Jun 2006 (CEST)
Ertappt ;-). Ich halte es für sinnvoll - wie du schon gesagt hast - die Bildunterschriften standortunabhängig und neutral zu gestalten (zusätzliche Informationen kann man dann sowieso auf der commons-Beschreibungsseite finden). Allerdings ich finde es trotzdem nicht sinnvoll Bilder zu retuschieren, natürlich wären exemplarische Bilder von Messen etc. das beste für das Hauptbild eines Artikels - allerdings werden auf diesen Fahrzeugen dann eben statt den Rettungsdienst-Organisationen die Firmennamen der Ausbauer zu finden sein. Insgesamt denke ich, wir sollten versuchen eine möglichst große Vielfalt an Bildern zu zeigen und gleichzeitig den Versuch der Werbung für einzelne Organisationen, Marke "Der XY-Verein ist der beste weil er die tollsten RTWs hat..." sofort zu unterbinden. Gruß, --Ernstl 15:55, 16. Jun 2006 (CEST)

MZF vs. NKTW

Hallo,

nur zum allgemeinen Hinweis, im Rettungsdienst gibt es keine Mehrzweckfahrzeuge! Offiziell (auch in der Norm) heißen die Dinger Notfallkrankenwagen und sind RTWs die nicht die innenmaße für RTWs in der Norm erfüllen. Intern werden oft Rettungswagen und Notfallkrankenwagen die im Mehrzweckfahrzeugsystem eingesetzt werden als "Mehrzweckfahrzeug" bezeichnet, das sind aber trotzdem RTWs oder NKTWs! --88.134.128.122 17:23, 30. Dez. 2006 (CET)

Geschichte

Der neu eungestellte Geschichts-Teil ist schön formuliert (und hoffentlich keine URV!), gehört m.E. aber direkt in den Artikel Rettungsdienst oder ggf. sogar in einen eigenen Artikel Rettungsdienst (Geschichte). Wie seht ihr das? --Bernhard N. (Bnow) 11:25, 1. Jan. 2007 (CET)

Links

Hi Leute,

was ist denn eigentlich an dem Link, den ich eingebaut hatte (http://www.lehrrettungswache-kiel.de) schlechter als an den Anderen? Auch hier werden diverse Bilder eines RTW von Innen gezeigt; liegt´s daran, dass der Link nicht zum DRK sondern zur JUH führt, oder wie soll ich das verstehen? Ausserdem wäre es nett, wenn die Autoren der Änderungen sich nicht nur mit ihrer IP einloggen würden. Uwe 12:24, 5. Jan. 2007 (CET)

Hallo. Ich war's zwar nicht, finde die Entfernung des Links aber gerechtfertigt: 1. Der Artikel hat "Lesenswert-Status", alles was nicht zu "Exzellent" führt oder fachlich falsch ist, sollte man nicht mehr korrigieren (IMHO, natürlich darf man - aber die Gefahr besteht, den Lesenswert-Status zu verlieren, da steckt ja schon viel Arbeit drin). 2. Eine RTW-Innenansicht reicht ("Wikipedia ist keine Linksammlung"). 3. Der Link auf die Lehrrettungswache führt nicht unmittelbar zu den versprochenen Infos, man muss sich erst durchklicken und die Seite hat noch einige Baustellen. 4. Die DRK-Seite ist relativ neutral gehalten und repräsentiert nicht eine lokale Gliederung/Einrichtung, auch die Wortwahl stellt nicht das DRK irgendwie besonders heraus. 5.a) Die Seite der Lehrrettungswache ist eine pure Bildersammlung, die könnte man bei entsprechender Lizenz auch direkt ins Wikipedia einbinden (z.T. sind solche Bilder aber bereits im Artikel). 5.b) Die DRK-Seite ist dagegen durch die Gestaltung als "interaktive Show" schon was Besonderes, das deutlichen Mehrwert bietet. Insofern ist der DRK-Seite IMHO eindeutig der Vorzug zu geben (siehe Argument #2). 5c) Der zweite "Innenansicht"-Link führt zu einem österreichischen RTW, also auch eher was "Besonderes" (weil sonst im deutschsprachigen Wikipedia gerne übersehen). Schöner wäre natürlich eine völlig organisations-neutrale Seite, aber wo gibt's sowas? --Bernhard N. (Bnow) 14:41, 5. Jan. 2007 (CET)

VW Transporter

"Der VW Transporter kann wegen seiner - der Norm nicht mehr entsprechenden - Innenmaße nicht mehr als RTW verwendet werden."

Stimmt so nicht. Beim österr. RK sind so gut wie alle RTWs VW Transporter, ebenso gibt es diese beim Grünen Kreuz, Samariterbund und nach meinen Informationen auch bei den Maltesern. --Christoph.kueberl 21:29, 2. Mai 2007 (CEST)

Wegen: MB Vario

Die Aussage bzgl. MB Vario überrascht mich ein wenig. Soweit ich nicht ganz falsch liege, werden die Varios mehr und mehr ausser Dienst genommen. Das hat imho in Deutschland den Hintergund, dass viele (junge) RD-Mitarbeiter keinen entsprechenden Führerschein für den 6-Tonner mehr haben. Wenn Fahrzeuge auf LKW-Basis angeschafft werden, dann -soweit ich den Überblick habe- als "Echter" MICU (Also ITW) und dann auch keine Varios mehr, sondern wenn Benz, dann ATEGO ;-) (nicht signierter Beitrag von 109.91.185.171 (Diskussion) 18:36, 7. Jun. 2010 (CEST))

Das ist falsch. Ein MB Sprinter wiegt ja schließlich auch 4,6t und kann nur mit Klasse C1 gefahren werden. Genauso wie der Vario. Der Führerschein ist also kein Grund, weshalb die Varios ausgemustert werden. --FriedrichWelz 13:54, 5. Mär. 2011 (CET)

Dass ein MB Sprinter über die mit Führerscheinklasse B erlaubten 3,5t überschreitet, wäre mir neu. System Strobel Aalen wirbt ja auch unter anderem damit, dass deren RTW mit Führerschein der Klasse B zu fahren sind. -- 217.233.84.137 11:32, 6. Apr. 2012 (CEST)

Den Sprinter gibt es, sowohl bei Koffer- als auch bei Kastenaufbau in der Version mit 3,5t oder mehr als 3,5t. Meines Erachtens sind bei Kofferfahrzeugen die schwereren Fahrzeuge weiter verbreitet, obowhl das ein subjektiver Eindruck ist. So wiegt z.B. der standartisierte Schleswig- Holstein- RTW oder auch der Bayern- RTW 4,6t, und auch der im Artikel abgebildete RTW ist ein 4,6- Tonner. Die neuen Bund- NKTW (ohne Koffer) auf Sprinterbasis wiegen 3,8t und sind damit mit der FE Klasse B nicht zu fahren.

-- Gegenrichtung (Diskussion) 21:47, 29. Apr. 2012 (CEST)

Deutschlandlastig?

Meiner Meinung anch ist der Artikel sehr deutschlandlastig.

Das ganze beginnt mit der Aussage "In Österreich sind Notfallkrankenwagen (NKTW) weit verbreitet[...]". Ist meiner Meinung nicht ganz korrekt da alle diese (zumindest RK Intern?) als RTW bezeichnet werden...

Dann: "Rettungswagen nehmen in Deutschland, wenn es der Zustand des Patienten verlangt, für ihre Einsätze häufig Sonderrechte und Wegerechte nach Paragraph §35 und §38 Straßenverkehrsordnung in Anspruch und sind entsprechend mit Sondersignalen (blaue Rundumkennleuchte und Folgetonhorn) ausgestattet." Beschreibt nur die Situation in Deutschland.

Weiters ist der ganze Abschnitt verwendete Fahezugtypen imho nicht auf Österreich zutreffend, da in Österreich zu einem großen Tail VW Transporter zum Einsatz kommen. (s. oben)

Bitte mich zu entschuldigen sollte da jetzt was nicht so ganz stimmen. Das ist allerdings das was ich bei meinem (zugegebenermaßen noch recht kurzen RK-Dienst, bis jetzt nur als Voluntär) so mitbekommen und gelernt habe. lg Christoph.kueberl 21:45, 2. Mai 2007 (CEST)

Hallo Christoph,
die ganze Sache steht und fällt mit dem Begriff "RTW". Die Norm EN 1789 definiert verschiedene Fahrzeugtypen. Die gilt grundsätzlch auch für Österreich, nur mit der Umsetzung sieht es halt nicht so toll aus. Dass man hierzulande mit einem T5 Rettungsdienst betreibt, ist eine Sache. Dass man ein solches Fahrzeug als RTW bezeichnet, ist aber schlicht und ergreifend nicht korrekt. Es mag üblich sein (und nicht nur beim RK), aber ein Wikipedia-Artikel sollte sich an die korrekten Bezeichnungen halten.
Bei Sonder- bzw. Wegerechten könnte man einen Hinweis auf die Situation in Österreich anfügen, aber in den jeweiligen Artikeln wird ohnehin drauf eingegangen.
--DerSchim 11:32, 3. Mai 2007 (CEST)
ACK. Der Artikel ist in puncto Begriffsdefinition keineswegs deutschlandlastig. Die europaweite Norm für Krankenkraftwagen hat eben mehr Gewicht als RK-interner Sprachgebrauch in manchen, nicht einmal in allen, österreichischen Bundesländern. Bzgl. Wege-/Sonderrechte: Da kann man vielleicht eine Spur nachbessern. Ansonsten wünsche ich noch frohes Schaffen im RD. --Contributor 15:20, 3. Mai 2007 (CEST)


Vielen Dank für die Infos. Bin mir ziemlich sicher dass sich nicht einmal die meisten RK-Mitarbeiter darüber im Klaren sind, dass sie ::auf NKTWs, und nicht auf RTWs dienen....
Wenn ich das jetzt also richtig verstehe ist das, was wir in Österreich bzw. der Stmk als "Jumbo" bezeichnen, eig. ein richtiger RTW? :: lg Christoph.kueberl 19:06, 3. Mai 2007 (CEST)
Ja, das könnte man so sehen. Wobei die "Jumbos" wieder ein eigenes Thema sind, denn einen "Rettungsmediziner" gibt's ja auch nur im RK-Sprachgebrauch und nicht im SanG. -- DerSchim 20:00, 3. Mai 2007 (CEST)

Neues Bild eingefügt

Ich habe nun ein neues Bild eines neutralen RTW eingefügt

--Sven0705 23:10, 18. Dez. 2007 (CET)

Sanka

Wieso hieß es früher SANKA?? Woher kommt denn der Name und wieso heißt er heute RTW bzw KTW? Dick Tracy 19:25, 29. Mär. 2009 (CEST)

Sanitätskraftwagen Okay hat sich also erledigt! Dick Tracy 23:33, 10. Apr. 2009 (CEST)

Der Begriff Sanka wurde meines Wissens in der DDR geprägt und benutzt. Somit dürfte er bei den Bewohnern der "Neuen Bundesländern" noch verbreitet sein. Auch spricht dort von der SMH = schnelle medizinische Hilfe -LeseBrille-

Wiener Spezifika in RTW-Besatzung?

Ist es wirklich sinnvoll die Wiener Spezifika in der RTW-Besatzun zu erwähnen? Noch dazu betrifft das rein den Rettungsdienst des Magistrats, die anderen Hilfsorganisationen (RK, ASB...) haben meines Wissens nach solche Regelungen nicht. Nachdem die Mindestbesatzung pro RTW zwei Rettungssanitäter sind würde ich das auch so schreiben. Notfallsanitäter könnte man dazu erwähnen, z.B.: "2 Rettungssanitäter, meistens mind. 1 Notfallsanitäter." Bitte um Rückmeldungen! --Ernstl 07:35, 27. Nov. 2009 (CET)

Jetzt musste ich erst mal suchen, im Text steht nämlich kein Wort von Wien. Dass diese Details ausgerechnet in der Übersichtsbox stehen, macht natürlich gar keinen Sinn. Sowas kann man, wenn überhaupt, in das entsprechende Kapitel im Fließtext einarbeiten. Ich hab's mal entfernt.
-- DerSchim 12:29, 27. Nov. 2009 (CET)

Großraum-Rettungswagen

Großraum-Rettungswagen (GRTW) der Feuerwehr München (Mercedes-Benz Citaro-Bus)

... müßte noch Erwähnung finden. --Matt1971 14:29, 19. Nov. 2011 (CET)

Führerschein

Diesen Satz: "Vorausgesetzt wird ein Führerschein der Klasse C1. Dieser erlaubt das Führen von Fahrzeugen bis 7,5 t." nehme ich mal weg. Abgesehen davon, dass es "Fahrerlaubnis" statt "Führerschein" heißen müsste, ist der Satz an sich Quatsch: für das Führen eines RTWs ist keine spezielle Fahrerlaubnis erforderlich. Man benötigt die natürlich Fahrerlaubnis, die zum Führen des entsprechenden Fahrzeuges berechtigt. Im Übrigen gibt es in Deutschland viele RTWs, die mit der Fahrerlaubnis Kl. B gefahren werden dürfen. -- Gegenrichtung 01:46, 22. Nov. 2011 (CET)

Hab gerade gesehen, dass das revertiert wurde, der Kommentar siehe Diskussion wäre eine Möglichkeit.--Diwas 13:31, 22. Nov. 2011 (CET)
Meines Wissens liegt das zulässige Gesamtgewicht von RTWs meist oberhalb von 3,5 Tonnen (auch wenn das Basisfahrzeug an sich ein 3,49-Tonner ist; verstärkte Fahrwerke werden häufig eingebaut). Da Rettungsassistenten nicht immer auf demselben Fahrzeug eingesetzt werden, ist somit die Fahrerlaubnis Klasse C1 sinnvoll. Ob ihr Erwerb bei allen Rettungsdiensten Pflicht ist, kann ich nicht beurteilen. Gruß --Thomas, der Bader (TH?WZRM-Wau!!) 19:08, 24. Nov. 2011 (CET) der schon so steinalt ist, dass er noch mit dem alten Lappen bis 7,49t + Anhänger alles fahren darf!
Es gibt auch viele RTW, die beim zulässigen Gesamtgewicht auf nicht mehr als 3,5t kommen (z.B. die meisten Kastenmodelle); der im Artikel abgebildete Delfis- Crafter beispielsweise. Es gibt aber auch Koffermodelle, die unter 3,5 Tonnen landen. Einige Rettungsdienste bauen ihre gesamte Fahrzeugflotte auf Leichtfahrzeugen auf, sodass für das Personal die FE Kl. B ausreicht. Aber selbst wenn: Der Satz suggeriert, als ob die Eigenschaft als RTW eine bestimmte Fahrerlaubnis erfordern würde, und das ist nicht der Fall. Für die benötigte Fahrerlaubnis gibt es im Rettungsdienst keine Sonderregeln, es gilt allgemeines Fahrerlaubnisrecht. Viele Grüße, Gegenrichtung -- Gegenrichtung 12:28, 25. Nov. 2011 (CET)
Ganz richtig ist das nicht. Eine jährliche Fahrerbelehrung (§1 §35 §38 StVO) ist Pflicht für alle, die auf einem Blaulichtfahrzeug eingesetzt werden. Das ist aber nur eine Spitzfindigkeit und diese Belehrung dauert ja auch nicht mehr als 3 Stunden...FriedrichWelz 11:46, 28. Nov. 2011 (CET)
Na ja, wenn es schon um Spitzfindigkeiten geht: Zunächst gibt es keine gesetzliche (!) Pflicht für solche Schulungen, und selbst wenn, dann hätte diese auch keine Bedeutung für die Fahrerlaubnis. Aber sinnvoll ist es natürlich schon, wenn Organisationen, die Sondersignalfahrzeuge einsetzen, solche Schulungen anbieten oder für die Fahrer sogar zur Pflicht machen. -- Gegenrichtung 18:32, 4. Dez. 2011 (CET)

Die ausufernden Aufzählungen von Personenmerkmalen zur "Besatzung" in der Infobox scheinen mir eine ziemliche Themen-Abirrung, sie sind zudem intern redundant zu dem Unterabschnitt "Besatzung" im Text. --DIAS 11:24, 5. Dez. 2011 (CET)

Fabrgebung

Im Saarland werden alles Rettungswagen und Krankenwagen von dem Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar beschafft. Daher haben sie auch alle ein einheitliches Aussehen, der einzige Unterschied sind die Organisationsnamen. Ich habe 14 Monate im saarländischen Rettungsdienst gearbeitet. (nicht signierter Beitrag von 95.91.88.169 (Diskussion) 14:10, 10. Jul 2013 (CEST)) Anlässlich eines Aufenthalts in der Notaufnahme hatte ich vor Kurzem die Gelegenheit, die verschiedenen Frankfurter Fahrzeuge zu begutachten. Wenn ich das richtig gesehen habe, waren die auch abgesehen vom Betreibernamen gleich. Ist das auch anderswo weiter vereinheitlicht worden? Die Aufzählung ist so schon länglich, wenn Frankfurt und ggf. noch mehr dazukommt, wird es unübersichtlich - ggf. sollte man das allgemeiner formulieren.5.147.64.85 21:40, 14. Sep. 2015 (CEST)

Besatzung RTW-Deutschland

"=== Deutschland === Die personelle Besetzung der Rettungswagen ist im Landesrettungsdienstgesetz des jeweiligen Bundeslandes festgelegt. Sie besteht immer aus zwei Personen, davon ein Rettungsassistent und in der Regel ein Rettungssanitäter oder Rettungshelfer. Häufig befindet sich noch zusätzlich ein Praktikant in der Ausbildung zum RS/RA als drittes Besatzungsmitglied auf dem Fahrzeug.

so meines wissens (selber RH) nicht richtig!

"=== Deutschland === Die personelle Besetzung der Rettungswagen ist im Landesrettungsdienstgesetz des jeweiligen Bundeslandes festgelegt. Sie besteht immer aus zwei Personen, davon ein Rettungsassistent (in zukunft Notfallsanitäter) und in der Regel ein Rettungssanitäter. Gegebenfalls befindet sich noch zusätzlich ein Praktikant in der Ausbildung zur Rettungsdienstlichen Personal (RA/RS/RH) mit an Bord."

das währe mein Vorschlag. (nicht signierter Beitrag von SörenW95 (Diskussion | Beiträge) 18:01, 23. Feb. 2014 (CET))

Hallo, für die meisten Bundesländern stimmt der Vorschlag. Vgl. aber: Notfallrettung#Besetzung. Viele Grüße --Bahrmatt (Diskussion) 11:03, 25. Feb. 2014 (CET)

Abkürzung ist keine Abkürzung

Die Abkürzung ist nur Fachjargon, um sich von anderen Berufsgruppen abzusetzen. Zeit spart sie in Notfällen durch Isochronie auf keinen Fall. --2.245.156.198 14:29, 8. Sep. 2016 (CEST)

Hallo, leider verstehe ich Dein Anliegen nicht. Falls Du auf "RTW" rekurrierst, so wird dies gemeinhin als Abkürzung bezeichnet. Beste Grüße --Bahrmatt (Diskussion) 09:40, 10. Sep. 2016 (CEST)

Gepanzerte Rettungswägen

Rettungswagen der ZAKA für den Einsatz in der West Bank

fehlen noch (nicht nur beim Militär [siehe Abb.]). --Mattes (Diskussion) 11:05, 11. Sep. 2016 (CEST)

Hallo, besten Dank. Sei mutig und ergänze relevante, belegte Infos gerne. Ein Hinweis zur Sache: Man kann darüber zweifeln, ob das wirklich Rettungswagen sind oder nicht irgendwelche anderen Krankenwagen (die Begriffe werden ja oft landläufig synonym verwendet). Außerdem dürften unsere Normen für einen RTW in Israel gar keine Beachtung finden, wenn ich mich nicht irre. Mir persönlich ist kein ziviler RTW bekannt, der wirklich gepanzert ist. Besten Dank. --Bahrmatt (Diskussion) 15:03, 12. Sep. 2016 (CEST)

Sanka/Sankra

Sanka/Sankra sind Begriffe, die allgemein Krankentransport beschreiben und umgangssprachlichem, insbesondere militärischem Sprachgebrauch zuzuordnen sind. Im Alltag insbesondere ziviler Rettungsdienste oder der normalen Bevölkerung wird ein RTW nie Sanka oder Sankra genannt. Die Abkürzungen sind veraltet und höchstens beim Miltär noch gebräuchlich. https://de.wiktionary.org/wiki/Sanka Suche mit DuckDuckGo findet diesen Begriff auch nur noch für ein Unternehmen. Daher sollte der zweite Satz in die Geschichte der Fahrzeuge verschoben werden. --Lapp (Diskussion) 07:34, 18. Mai 2017 (CEST)

Der Begriff Sanka wurde meines Wissens in der DDR geprägt und benutzt. Somit dürfte er bei den Bewohnern der "Neuen Bundesländern" noch verbreitet sein. Auch spricht dort von der SMH = schnelle medizinische Hilfe -LeseBrille-

Begriffe der DDR sind ja in der Historie besser aufgehoben als im doch recht prominenten ersten Absatz. --Lapp (Diskussion) 20:45, 18. Mai 2017 (CEST)

Österreichische Rettungsmittel

Hallo zusammen,

ich habe gestern den Abschnitt über die medizinische Ausstattung in Österreich aktualisiert und versucht, die Verteilung verschiedener Rettungsmittel zu differenzieren. Dabei ist mir aufgefallen, dass im Artikel Notfallkrankenwagen ebenfalls die Situation in Österreich geschildert wird.

Meine Frage dazu: Behandelt der Artikel "Rettungswagen" nun nur der Norm entsprechende Typ C-Fahrzeuge, oder alle in der Notfallrettung eingesetzten Einsatzfahrzeuge unabhängig von Fahrzeugtyp und medizinischer Ausstattung?

Sollte ersteres zutreffen, wäre es nur logisch, hier nur die Fahrzeuge der Wiener Berufsrettung, des Medizinercorps, die RTW-Cs in NÖ und ähnliche zu erwähnen, und alle anderen Erläuterungen zu SEWs, "Typ B-RTWs" etc. in den Artikel Notfallkrankenwagen verschoben werden.

Man muss an dieser Stelle aber auch anmerken, dass die Fahrzeuge vom Typ B sogar vom Gesetzgeber zum Beispiel in Salzburg als "Rettungstransportwagen (RTW, Typ B- Notfallkrankenwagen gemäß ÖNORM EN 1789:2007 )" bezeichnet werden (Zitat: Gesamte Rechtsvorschrift für Verordnung Allgemeiner Rettungsdienst), also das mitnichten organisationsinterne Bezeichnungen sind.


--A2dfle (Diskussion) 09:20, 25. Apr. 2018 (CEST)

Desinfektion im Sterbefall

Hier finde ich das Thema nicht ... anderswo? --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 23:27, 12. Aug. 2020 (CEST)

Redundanz

Besteht eine Redundanz mit Krankenkraftwagen? --ManuelNeuerFan1 (Diskussion) 20:18, 25. Mär. 2021 (CET)

Nein, Krankenkraftwagen ist ein Oberbegriff. Darum ist dort auch auf Rettungswagen verlinkt. Man könnte aber überlegen, ob nicht auch von hier ein Link zurück führen sollte. Was meinen die anderen? --Docbritzel (Diskussion) 15:43, 16. Apr. 2021 (CEST)