Diskussion:Rettungsweg
und wo ist der rettungswegeplan, der eigentlich in allen gwerblich genutzten oder der öffentlichkeit zugänglichen Gebäuden aushänmgen muss?---217.225.69.37 11:25, 10. Sep 2004 (CEST)
Artikel neu anlegen
Die Begriffe Rettungs- und Fluchtweg sind zwar eng verwand, aber keineswegs gleichzusetzen. Rettungswege sind für jedes Gebäude zwingend vorgeschrieben und nur in Sonderbauten als Fluchtwege beschildert. Der Fluchtweg ist also nur ein "Sonderfall" bzw. ein Teilaspekt der Rettungswege. Ich halte daher einen eigenen Artikel für gerechtfertigt.--Goosi 00:33, 12. Apr 2006 (CEST)
Also wird ein Rettungsweg, wenn er entsprechend ausgeschildert ist, zu einem Fluchtweg? Oder wie???
Die Begrifflichkeit würde ich nicht trennen. Eine Überarbeitung und Neugliederung des Artikels wäre hilfreicher.
Unter einem Fluchtweg versteht man allgemein eine ständig vorhandene, feste bauliche Einrichtung, die ohne Fremde Hilfe begangen werden kann. Der Rettungsweg ist ebenfalls eine ständig vorhandene, feste bauliche Einrichtung, die ohne fremde Hilfe begangen werden kann. Weiterhin kann der Rettungsweg eine Möglichkeit sein, über den Rettungsweg zu den in Not befindlichen Personen vordringen kann. Somit kann der Flucht- und Rettungsweg zusammenliegen. Der Rettungsweg ist baulich deshalb vorgeschrieben, da er beide Möglichkeiten (Flucht ohne Hilfe Dritter und die Rettung durch Dritte) zulässt. Daher ist in der Bauordnung (MBO) der Rettungsweg vorgeschrieben und nicht allein der Fluchtweg. Einsätzekräfte müssen auch Menschen retten und die Gefahr bekämpfen können (siehe Schutzziele).
Daher würde ich den letzten Satz (Ähnliche Einrichtungen sind Fluchtwege und Feuerwehranfahrtszonen) streichen und den Artikel neu gliedern. Damit könnte der Unterschied besser herausgestellt werden.
Gregor 15:48, 8. Aug. 2007 (CEST)