Diskussion:Rheinisches Industriebahn-Museum
Diskussion zum Thema URV:
Rheinisches Industriebahn-Museum (RIM) e.V.
Hi XPac,
wie ich sehe, hast Du kurzerhand meinen mühevoll erstellten RIM-Artikel gelöscht. Natürlich ist die Quelle die von Dir angegebene, dass habe ich bei der Artikelerstellung auch in den Kommentar geschrieben. Es wurden vom gesamten Text ungefähr drei Sätze wörtlich übernommen, weil ich sie treffend formuliert fand. Den kompletten Rest habe ich mit eigenen Worten wiedergegeben. Sind diese drei Sätze wirklich eine URV?? Dann werde ich sie umformulieren - bitte stelle den Text wieder ein. Kopfschüttelnde Grüße und Howdy! Deirdre 13:06, 20. Jun. 2007 (CEST)
- Halle Deirdre!
- Nach meiner Auffassung handelt es sich dabei um eine URV, weil mherere Sätze, teilweise Abschnitte im genauen Wortlaut übernommen wurden und es sich dabei nicht als Zitate oder als solche gekennzeichnete Passagen handelt. In der Versionsgeschichte ist deine Version immer noch vorhanden, weshalb es dir freisteht, diese Version in geänderter Form (ohne die besagten Passagen bzw. in deutlich veränderter Form) wieder einzustellen. Bitte vermerke dies dann am besten auf der Diskussionsseite, damit es nicht zu missverständnissen kommt.
- Meine Vorgehensweise entspricht einfach der gängigen Praxis der Wikipedia. Leider treten derartige Urheberrechtsverletzungen oftmals in noch krasserer Form bei Artikeln zu Vereinen sehr häufig auf, da oft einfach die Texte der Vereins-Webseiten kopiert werden. Aus diesem Grund herrscht bei Vereinsartikeln eine besondere Sensibilität bezüglich URV.
- Weitere Infos zu Urheberrechten und Vorgehen bei offenkundigen UR-Verletzungen findest du hier: WP:URV.
- Gruß // xPac (Sprich mit mir) 14:10, 20. Jun. 2007 (CEST)
Ok, dann werde ich die fraglichen Passagen umformulieren. Am Rande: auch wenn diese Vorgehensweise der "gängigen Praxis" entspricht, finde ich sie nicht gut. Im übrigen sagt Wikipedia:Textplagiat folgendes: Wenn sich Übernahmen im Bereich ganz weniger Sätze (in einem längeren Artikel nicht mehr als 5-10) bewegen, die nicht wortwörtlich übernommen werden und auch keine besondere individuelle Gestaltung oder kreative Eigenheit aufweisen, sondern lediglich nüchterne Fakten enthalten, kann dies aus urheberrechtlicher Sicht nicht beanstandet werden. Werden solche Anlehnungen festgestellt, kann man sie, wenn man sie mit Blick auf den oben angesprochenen Grundsatz nicht für wünschenswert hält, stillschweigend umformulieren. Anmerkung: In diesem Fall ist es nicht erforderlich, eine Versionslöschung durch einen Admin zu beantragen oder diese durchzuführen. Howdy! Deirdre 14:18, 20. Jun. 2007 (CEST)