Diskussion:Rheinprovinz/Archiv/1
Widerspruch "Einleitung" und "Geschichte"
Die zweite Exklave wäre Sigmaringen. --ErzPoet 18:35, 10. Mai 2007 (CEST)
Nachtrag: Dem Artikel Regierungsbezirk Sigmaringen ist zu entnehmen, dass die "Hohenzollernschen Lande" nur in Militärangelegenheiten dem Oberpräsidenten in Koblenz unterstand und faktisch selbst Provinz-Status hatten. Vielleicht sollte man das in der Einleitung ändern. --ErzPoet 22:57, 10. Mai 2007 (CEST)
Rheinpreussen
Ich bin von Rheinpreussen zur Rheinprovinz weitergeleitet worden, finde hier aber nichts über die Firma. Wohin nun mit dem Bild? --Norbert Schnitzler 02:52, 19. Jun. 2007 (CEST)
- Hier ist die Rheinprovinz !!
- Scherz beiseite. Was du meinst, ist eine Zeche namens Rheinpreussen. Ab 1936 begann eine Tochterfirma dieser Zeche, die Rheinpreußen GmbH, in Meerbeck mit der Produktion von synthetischem Benzin, das über ein eigenes Tankstellennetz vertrieben wurde - bis 1959 (auch mit konventionellem Benzin). Wir bräuchten also ein neues Lemma für die Zeche und deren Aktivitäten. --ErzPoet 11:00, 19. Jun. 2007 (CEST)
- Schaut mal hier. --91.42.90.34 22:14, 15. Jan. 2009 (CET)
Umbenennung von Rheinprovinz in Provinz Rheinland
Warum wurde so ein einschneidender Schritt hier nicht VORHER diskutiert? Auf den ersten Blick kann ich nur feststellen, dass die Provinz nur als Rheinprovinz bekannt ist. Dazu kommt, dass die Verschiebung nicht vollständig durchgeführt wurde. Nicht alle Begriffe wurden im Text abgeändert, der Hinweis auf Rheinprovinz fehlt in der Einleitung und vor allem, wie in den Regeln gefordert, es wurden die Links nicht abgeändert. Ich bin für ein Belassen des Lemmas unter dem alten Namen Rheinprovinz. --Schaengel (Diskussion) 14:28, 26. Jan. 2013 (CET)
Ohne nähere Nachforschungen angestellt zu haben: In Google Books gibt es für Preußische Provinz Rheinland gerade mal 142 Treffer, für Rheinprovinz 1,24 Millionen. Irgendetwas kann an der Behauptung, ersterer Name sei einzig offiziell gewesen, nicht stimmen – denn in Büchern und zumal Fachveröffentlichungen sollte dieser erheblich häufiger erwähnt sein als er es ist.--Leit (Diskussion) 14:53, 26. Jan. 2013 (CET)
- Umgangssprachlich wurde die Provinz Rheinland "Rheinprovinz" genannt. Daher gibt es bei Google Books mehr Treffer für das Letztere. Trotzdem plädiere ich dafür, daß die Seite nach "Provinz Rheinland" verschoben wird, denn zum Vergleich: Die Bundesrepublik Deutschland wird in den Nachrichten und im Volksmund Deutschland genannt. Trotzdem steht Deutschland unter dem offiziellem Namen.--Bergisch Neukirchen (Diskussion) 12:43, 31. Jan. 2013 (CET)
- Das ist keine Antwort, die auf die von mir genannten Argumente eingeht. Ich habe bewusst nicht Google als Häufigkeitsbeleg gewählt, sondern Google Books (dort sind eben auch Fachveröffentlichungen enthalten). Im Übrigen haben sich bislang zwei Benutzer gegen eine Verschiebung ausgesprochen, einer dafür. Hinzu kommt das Vorrecht des Status Quo – alles in allem gibt es für eine Verschiebung keine Berechtigung. Die Bezeichnung Rheinprovinz wird in zahlreichen amtlichen Statistiken verwendet. Gerade Deutschland ist übrigens das beste Gegenbeispiel: Bundesrepublik Deutschland ist die amtliche Langform, Deutschland die amtliche Kurzform. Das Lemma heißt Deutschland. Nur wenn Rheinprovinz rein umgangssprachlich wäre, könnte man über eine Verschiebung nachdenken.--Leit (Diskussion) 16:59, 1. Feb. 2013 (CET) Für Dilibri gilt gleiches: 304 zu 21 Treffer.--Leit (Diskussion) 17:42, 1. Feb. 2013 (CET)
- Die vom preußischen statistischen Landesamt herausgegebenen Gemeindelexika von 1909 und 1930 verwenden die Bezeichnung Rheinprovinz. Insofern kann m.E. die Bezeichnung Rheinprovinz keine rein umgangssprachliche Bezeichnung gewesen sein. Wenn es denn eine amtliche Bezeichnung Provinz Rheinland gegeben haben soll, dann müsste diese hier zumindest, um eine Verschiebung überhaupt ernsthaft diskutieren zu wollen, durch eine zuverlässige Quellenangabe belegt werden.--Fallkner (Diskussion) 17:35, 1. Feb. 2013 (CET)
- In der Tat ist der Begriff Rheinprovinz dominant. Selbst der LVR gewissermaßen als Rechtsnachfolger verwendet den Begriff völlig selbstverständlich. Als Alternativbegriff kann Provinz Rheinland sicher erwähnt werden, aber das Lemma Rheinprovinz sollte bleiben wie es ist. Machahn (Diskussion) 17:59, 1. Feb. 2013 (CET)
- Eine Recherche mit Provinz Rheinland im Landeshauptarchiv Koblenz (dort werden die Verwaltungsakten der vormaligen Rheinprovinz aufbewahrt) ergibt Null (!) Treffer, eine Recherche mit Rheinprovinz hingegen ergibt mehr als 100 Treffer. Es ist daher m.E. fraglich, ob es überhaupt die amtliche Bezeichnung Provinz Rheinland gegeben hatte. Es hatte wohl eine Provinz Rheinland-Hessen-Nassau gegeben - aber erst in 1946/47.--Fallkner (Diskussion) 19:56, 1. Feb. 2013 (CET)
- Eine Quelle wäre zum Beispiel:
http://www.deutsche-schutzgebiete.de/
--Bergisch Neukirchen (Diskussion) 21:38, 1. Feb. 2013 (CET)- Eine private Webseite ist wohl kaum geeignet zu einer Lösung beizutragen. Machahn (Diskussion) 22:16, 1. Feb. 2013 (CET)
- Unabhängig davon, dass ich die Verschiebeaktionen des Benutzers:Bergisch Neukirchen mit "Deutschem Nationalgefühl" (was auch immer das sein mag) für ein "No go" (hierzulande: "Esu jeht ett nitt, Jung") halte, gab es durchaus auch Amtliche Gemeindeverzeichnisse, wo der "Verlag des königlich statistischen Bureaus" 1888 die "Rheinprovinz" als "Provinz Rheinland" bezeichnete. Die augenblickliche Hektik, jetzt im Artikel überall undiffernziert die "Provinz Rheinland" zu ersetzen ist dann auch nicht OK. --Update (Diskussion) 00:53, 2. Feb. 2013 (CET)
- Falls Provinz Rheinland eine Art zweite amtliche Bezeichnung war, würde die Verwendung dieses Begriffs im Artikel aber nur der Abwechslung/Variation dienen. Variation kann gut, aber auch verwirrend sein. Ein Leser, der nicht mehr von der Einleitung her im Kopf hat, dass Rheinprovinz und Provinz Rheinland das selbe sind, könnte denken, dass etwas verschiedenes gemeint ist, wenn man den einen Satz so und den anderen Satz anders beginnt.--Leit (Diskussion) 01:00, 2. Feb. 2013 (CET)
- Habe nicht undifferenziert "Provinz Rheinland" durch "Rheinprovinz" ersetzt - ich habe lediglich die diesbzgl. Änderungen von Benutzer "Bergisch Neukirchen" vom 1. Februar 2013, 16:50 Uhr rückgängig gemacht.--Fallkner (Diskussion) 01:12, 2. Feb. 2013 (CET)
- Falls Provinz Rheinland eine Art zweite amtliche Bezeichnung war, würde die Verwendung dieses Begriffs im Artikel aber nur der Abwechslung/Variation dienen. Variation kann gut, aber auch verwirrend sein. Ein Leser, der nicht mehr von der Einleitung her im Kopf hat, dass Rheinprovinz und Provinz Rheinland das selbe sind, könnte denken, dass etwas verschiedenes gemeint ist, wenn man den einen Satz so und den anderen Satz anders beginnt.--Leit (Diskussion) 01:00, 2. Feb. 2013 (CET)
- Unabhängig davon, dass ich die Verschiebeaktionen des Benutzers:Bergisch Neukirchen mit "Deutschem Nationalgefühl" (was auch immer das sein mag) für ein "No go" (hierzulande: "Esu jeht ett nitt, Jung") halte, gab es durchaus auch Amtliche Gemeindeverzeichnisse, wo der "Verlag des königlich statistischen Bureaus" 1888 die "Rheinprovinz" als "Provinz Rheinland" bezeichnete. Die augenblickliche Hektik, jetzt im Artikel überall undiffernziert die "Provinz Rheinland" zu ersetzen ist dann auch nicht OK. --Update (Diskussion) 00:53, 2. Feb. 2013 (CET)
- Eine private Webseite ist wohl kaum geeignet zu einer Lösung beizutragen. Machahn (Diskussion) 22:16, 1. Feb. 2013 (CET)
- In der Tat ist der Begriff Rheinprovinz dominant. Selbst der LVR gewissermaßen als Rechtsnachfolger verwendet den Begriff völlig selbstverständlich. Als Alternativbegriff kann Provinz Rheinland sicher erwähnt werden, aber das Lemma Rheinprovinz sollte bleiben wie es ist. Machahn (Diskussion) 17:59, 1. Feb. 2013 (CET)
- Die vom preußischen statistischen Landesamt herausgegebenen Gemeindelexika von 1909 und 1930 verwenden die Bezeichnung Rheinprovinz. Insofern kann m.E. die Bezeichnung Rheinprovinz keine rein umgangssprachliche Bezeichnung gewesen sein. Wenn es denn eine amtliche Bezeichnung Provinz Rheinland gegeben haben soll, dann müsste diese hier zumindest, um eine Verschiebung überhaupt ernsthaft diskutieren zu wollen, durch eine zuverlässige Quellenangabe belegt werden.--Fallkner (Diskussion) 17:35, 1. Feb. 2013 (CET)
- Das ist keine Antwort, die auf die von mir genannten Argumente eingeht. Ich habe bewusst nicht Google als Häufigkeitsbeleg gewählt, sondern Google Books (dort sind eben auch Fachveröffentlichungen enthalten). Im Übrigen haben sich bislang zwei Benutzer gegen eine Verschiebung ausgesprochen, einer dafür. Hinzu kommt das Vorrecht des Status Quo – alles in allem gibt es für eine Verschiebung keine Berechtigung. Die Bezeichnung Rheinprovinz wird in zahlreichen amtlichen Statistiken verwendet. Gerade Deutschland ist übrigens das beste Gegenbeispiel: Bundesrepublik Deutschland ist die amtliche Langform, Deutschland die amtliche Kurzform. Das Lemma heißt Deutschland. Nur wenn Rheinprovinz rein umgangssprachlich wäre, könnte man über eine Verschiebung nachdenken.--Leit (Diskussion) 16:59, 1. Feb. 2013 (CET) Für Dilibri gilt gleiches: 304 zu 21 Treffer.--Leit (Diskussion) 17:42, 1. Feb. 2013 (CET)
Müsste man nicht anhand der ehemaligen offiziellen Anschrift ([1]) des Oberpräsidiums der Rheinprovinz in Koblenz erkennen, welcher Name offiziell war? Sicher passt Provinz Rheinland besser ins Schema der anderen Provinzen (Provinz XY, nicht XYprovinz). Das könnte auch ein Grund sein, warum dieser Begriff evtl. fälschlicherweise verwendet wurde, weil man von den anderen Provinzbezeichnungen auf die der Rheinprovinz schloss.--Leit (Diskussion) 01:24, 2. Feb. 2013 (CET)
- Werde einmal eine Anfrage an das Landeshauptarchiv Koblenz bzgl. der amtlichen Bezeichnung der vormaligen Rheinprovinz (Provinz Rheinland) stellen.--Fallkner (Diskussion) 01:37, 2. Feb. 2013 (CET)
- Soweit ich die hier anhängige Frage übersehen kann, scheint es bis zum Tod Friedrichs zu Solms-Laubach, des Oberpräsidenten der Provinz Jülich-Kleve-Berg, zwei rheinische Provinzen Preußens gegeben zu haben: die Provinz Jülich-Kleve-Berg und die Provinz Großherzogtum Niederrhein. Am 27. Juni 1822 wurden diese beiden Rheinprovinzen durch Erlass (Kabinettsorder) zusammengelegt. Bis etwa 1830 spricht man noch von „Rheinprovinzen“, danach nur noch von der Rheinprovinz. Siehe hierzu: Artikel Rheinprovinz in GenWiki. Um einen zitierfähigen Beleg zu erhalten, könnte jemand (der entsprechenden Zugriff hat) mal in folgender Quelle nachschauen: Max Bär: Die Behördenverfassung der Rheinprovinz seit 1815..., Bonn 1919, Nachdruck Düsseldorf 1998. Gruß--Tfjt (Diskussion) 21:52, 3. Feb. 2013 (CET)
- Auch das Landeshauptarchiv Koblenz weist diesbzgl. (amtliche Bezeichnung der vormaligen Rheinprovinz/Provinz Rheinland) in Beantwortung meiner Kurz-Anfrage auf das Buch von Max Bär aus 1919 Die Behördenverfassung der Rheinprovinz seit 1815 hin. Was die oben angesprochene Kabinettsorder vom 27. Juni 1822 betrifft, kann ich noch ergänzen (Bär S. 144): ... Es wurde dabei genehmigt, die beiden Oberpräsidentenstellen der Provinz Jülich-Kleve-Berg und Großherzogtum Niederrhein zu einem rheinischen Oberpräsidium in Koblenz zusammenzuziehen ... . Desweiteren: Bär, S. 145: "... Die getrennten Benennungen blieben vorerst in Gebrauch. Erst seit der Vereinigung der beiden Oberpräsidenten und der einige Zeit später stattgehabten Vereinigung der beiden Konsistorien und der beiden Medizinalkollegien fand die Bezeichnung „die Rheinprovinzen“ und seit 1830 die Bezeichnung „Rheinprovinz“ Eingang. ... In den ersten beiden Landtagsabschieden vom 13. Juli 1927 und 15. Juli 1829 ist vom Landtage „der Rheinprovinzen“ die Rede. Die Kreisordnung vom 13. Juli 1827 braucht denselben Ausdruck. Er blieb bis in den Mai 1830 in Gebrauch. Erst in einem Königlichen Erlass an das Staatsministerium vom 25. Mai 1830 betreffend das Armenrecht habe ich zum erstenmal die Bezeichnung „Rheinprovinz“ gefunden. Ludwig von Rönne erwähnt 1863 in Das Staats-Recht der preußischen Monarchie, Bd. 2 Das Verwaltungsrecht auf S. 14 als Grundlage der Vereinigung eine Kabinettsorder vom 3. Dezember 1829, die ich nicht habe ermitteln können ... ". So weit Max Bär.--Fallkner (Diskussion) 14:30, 15. Feb. 2013 (CET)
- Das LHAK (Landeshauptarchiv Koblenz → ich empfehle den Besuch oder zumindest die Sichtung des Repertoriums (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz, Band 71 und 72) führt ebenso die Akten unter (Oberpräsidium) “Rheinprovinz”, wie diese in der einschlägigen älteren wie jüngeren wissenschaftlichen Literatur (Beispiele: Diesterweg, 1829, Joseph Hansen, 1917, Max Bär, 1919, Horion, 1925, Romeyk, 1996 etc.) benannt wird. Aus dienstlicher Nutzung ist mir die Begrifflichkeit “Provinz Rheinland” ebenso nicht geläufig. Beste Grüsse --HOPflaume (Diskussion) 18:07, 16. Feb. 2013 (CET)
- Vielen Dank für die Hinweise! Werde bei nächster Gelegenheit die genannten Veröffentlichungen einsehen. --Fallkner (Diskussion) 18:45, 16. Feb. 2013 (CET)
- Nachtrag: Rüdiger Schütz – allerdings innerhalb einer Reihe zu allen Provinzen – verwendete 1978 im Titel den Begriff “Rheinland” [:::::Nachtrag: Rüdiger Schütz – allerdings innerhalb einer Reihe zu allen Provinzen – verwendete 1978 im Titel den Begriff “Rheinland” [2]. Im Gegensatz zu den anderen liegt mir dieser Titel jedoch nicht vor. Grüsse --HOPflaume (Diskussion) 19:19, 16. Feb. 2013 (CET)].
- Der Titel von Rüdiger Schütz ist mir bekannt. Er ist in der Schriftenreihe "Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe A: Preußen" als "Band 7: Rheinland" erschienen. Im Titel steht aber nichts von "Provinz Rheinland". Mir liegen Kopien aus diesem Buch vor - die Bezeichnung "Provinz Rheinland" wird darin aber nicht verwendet - auch hier: "Rheinprovinz".--Fallkner (Diskussion) 19:46, 16. Feb. 2013 (CET)
- Das meinte ich nicht. Auf dem Einband steht "Rheinland" (so setzte ich es ja auch in Anführungszeichen) - nur als Hinweis, falls mich einer der unreflektierten Literaturrecherche schelten sollte:-) Kennen tue ich ihn auch, im Gegensatz zu den anderen von mir genannten besitze ich ihn aber nicht. --HOPflaume (Diskussion) 19:51, 16. Feb. 2013 (CET)
- Man hätte ja vielleicht beim Titel "Rheinland" vermuten können, dass im Buch selbst die Bezeichnung "Provinz Rheinland" verwendet worden ist. Nochmals danke! --Fallkner (Diskussion) 22:43, 16. Feb. 2013 (CET)
- Bei dieser Publikationsreihe wurde glaube ich Provinz nie im Titel vorgesetzt. Sondern immer nur der Name, wie Niederschlesien etc. Einen Grund für eine Lemmaverschiebung nach “Provinz Rheinland” kann ich weit und breit nicht erkennen. --HOPflaume (Diskussion) 22:47, 16. Feb. 2013 (CET)
- Auch das Landeshauptarchiv Koblenz weist diesbzgl. (amtliche Bezeichnung der vormaligen Rheinprovinz/Provinz Rheinland) in Beantwortung meiner Kurz-Anfrage auf das Buch von Max Bär aus 1919 Die Behördenverfassung der Rheinprovinz seit 1815 hin. Was die oben angesprochene Kabinettsorder vom 27. Juni 1822 betrifft, kann ich noch ergänzen (Bär S. 144): ... Es wurde dabei genehmigt, die beiden Oberpräsidentenstellen der Provinz Jülich-Kleve-Berg und Großherzogtum Niederrhein zu einem rheinischen Oberpräsidium in Koblenz zusammenzuziehen ... . Desweiteren: Bär, S. 145: "... Die getrennten Benennungen blieben vorerst in Gebrauch. Erst seit der Vereinigung der beiden Oberpräsidenten und der einige Zeit später stattgehabten Vereinigung der beiden Konsistorien und der beiden Medizinalkollegien fand die Bezeichnung „die Rheinprovinzen“ und seit 1830 die Bezeichnung „Rheinprovinz“ Eingang. ... In den ersten beiden Landtagsabschieden vom 13. Juli 1927 und 15. Juli 1829 ist vom Landtage „der Rheinprovinzen“ die Rede. Die Kreisordnung vom 13. Juli 1827 braucht denselben Ausdruck. Er blieb bis in den Mai 1830 in Gebrauch. Erst in einem Königlichen Erlass an das Staatsministerium vom 25. Mai 1830 betreffend das Armenrecht habe ich zum erstenmal die Bezeichnung „Rheinprovinz“ gefunden. Ludwig von Rönne erwähnt 1863 in Das Staats-Recht der preußischen Monarchie, Bd. 2 Das Verwaltungsrecht auf S. 14 als Grundlage der Vereinigung eine Kabinettsorder vom 3. Dezember 1829, die ich nicht habe ermitteln können ... ". So weit Max Bär.--Fallkner (Diskussion) 14:30, 15. Feb. 2013 (CET)
- Soweit ich die hier anhängige Frage übersehen kann, scheint es bis zum Tod Friedrichs zu Solms-Laubach, des Oberpräsidenten der Provinz Jülich-Kleve-Berg, zwei rheinische Provinzen Preußens gegeben zu haben: die Provinz Jülich-Kleve-Berg und die Provinz Großherzogtum Niederrhein. Am 27. Juni 1822 wurden diese beiden Rheinprovinzen durch Erlass (Kabinettsorder) zusammengelegt. Bis etwa 1830 spricht man noch von „Rheinprovinzen“, danach nur noch von der Rheinprovinz. Siehe hierzu: Artikel Rheinprovinz in GenWiki. Um einen zitierfähigen Beleg zu erhalten, könnte jemand (der entsprechenden Zugriff hat) mal in folgender Quelle nachschauen: Max Bär: Die Behördenverfassung der Rheinprovinz seit 1815..., Bonn 1919, Nachdruck Düsseldorf 1998. Gruß--Tfjt (Diskussion) 21:52, 3. Feb. 2013 (CET)
Ich glaube, dass die Mehrheit der Diskutierenden gegen eine Verschiebung ist. Daher sehe ich den Punkt für abgeschlossen! --78.35.190.127 15:51, 19. Feb. 2013 (CET)
Hohenzollernsche Lande
In der Einleitung heißt es zu den Hohenzollernschen Landen, dass diese nur in Militärangelegenheiten der Rheinprovinz unterstanden hätten - hingegen im Abschnitt Geschichte: "... gehörten als preußischer Regierungsbezirk zur Rheinprovinz... ". Wie waren denn nun die Verwaltungszuständigkeiten in den Hohenzollernschen Landen? Eine ähnliche Frage (mit dem Ergebnis meiner bisherigen Recherchen dazu) habe ich auch auf der Diskussionsseite Hohenzollernsche Lande gestellt.--Fallkner (Diskussion) 20:38, 20. Feb. 2013 (CET)
- Horst Romeyk: Verwaltungs- und Behördengeschichte der Rheinprovinz 1914–1945; Düsseldorf 1985: S. 23ff
- "Die Hohenzollernschen Lande
- Die Hohenzollernschen Lande (Regierungsbezirk Sigmaringen) gehörten zwar nicht zur Rheinprovinz, waren aber mit dieser durch zahlreiche Verwaltungsbeziehungen verbunden. Als Regierungsbezirk war eine gewisse formelle Unterstellung unter den Oberpräsidenten der Rheinprovinz gegeben.
- Traditionell war die Verbindung bei dem Höheren Schulwesen (bzw. früheren Provinzialschulkollegium) udn dem Medizinalwesen (Medizinalkollegium bzw. Gerichtsärztlicher Ausschuß für die Rheinlande und Hohenzollern). - Kraft Amtes gehörte u.a. der Sigmaringer Regierungspräsident dem rheinischen Provinzialerat in der ab 1934 bestehenden Form dieses Gremiums an."
- Desweiteren geht Romeyk auf Sonderverwaltungen ein (angesiedelt beim Oberpräsidium in Koblenz): Landeskulturverwaltung, Bergverwaltung, Eichamt. Über die Provinzialverwaltung bestand eine weitere Verbindung (Ruhegeldkasse, Witwen- und Waisenkasse, ZVK, Landesversicherungsanstalt, Gemeindeunfallversicherungsverband der Rheinprovinz).
- Militärisch ist mir nicht ganz klar, das ist doch eine ganz andere Frage. Welchem Armee-Korps unterstanden denn die Hohenzollernschen Lande? Münster war VII, Koblenz das VIII. Grüsse --HOPflaume (Diskussion) 21:02, 20. Feb. 2013 (CET)
- Vielen Dank für die Angaben! Bei Ludwig von Rönne Das Staats-Recht der Preußischen Monarchie, Bd. 2 Das Verwaltungsrecht 2.Aufl. 1864, S. 225 heißt es: "...In militärischer Beziehung ist dieser Verwaltungs-Bezirk dem Verbande des achten Armee-Korps, und in diesem der 16. Landwehr-Brigade zugeteilt...".--Fallkner (Diskussion) 21:33, 20. Feb. 2013 (CET)
- Ja denn, wobei das ja dann eigentlich nichts mit der Zivilverwaltung zu tun hat. Sondern eher eine Frage der Einteilung in die Armee-Korps ist. Diese hielt sich ja eh nicht stringent an die Provinzgrenzen. Mitten durch den Kölner Raum ging schließlich die Grenze des VII. und des VIII. Armee-Korps. Grüsse --HOPflaume (Diskussion) 21:38, 20. Feb. 2013 (CET)
- Gut! Sollte man denn nun die diesbzgl. Stellen im Lemma bzw. auch im Lemma Hohenzollernsche Lande korrigieren oder gibt es da Bedenken?--Fallkner (Diskussion) 21:45, 20. Feb. 2013 (CET)
- Da ich den Artikel jetzt nochmal überflogen habe, ergänze ich:
- Romeyk, S. 24: „Seit 1931 gehörten die hohenzollerischen Gemeinden außerdem dem Preußischen Landgemeindetag West an. Nach der Neuordnung der kommunalen Spitzenverände 1933 blieben die Gemeinden Hohenzollerns in der „Provinzialdienststelle Rheinland und Hohenzollern“ des Deutschen Gemeindetages vertreten. Ungeachtet der räumlichen Trennung hielt die rheinische Provinzialdienststelle diese Regelung für zweckmäßig und sah keine Schwierigkeiten, den Informationsaustausch durchzuführen.“ Hoffe mich nicht zu oft vertippt zu haben:-) Eine Änderung wäre wohl angeraten. Grüsse --HOPflaume (Diskussion) 21:52, 20. Feb. 2013 (CET)
- Danke! Werde dann die entsprechenden Änderungen vornehmen. Schönen Gruß --Fallkner (Diskussion) 22:10, 20. Feb. 2013 (CET)
- Gut! Sollte man denn nun die diesbzgl. Stellen im Lemma bzw. auch im Lemma Hohenzollernsche Lande korrigieren oder gibt es da Bedenken?--Fallkner (Diskussion) 21:45, 20. Feb. 2013 (CET)
- Ja denn, wobei das ja dann eigentlich nichts mit der Zivilverwaltung zu tun hat. Sondern eher eine Frage der Einteilung in die Armee-Korps ist. Diese hielt sich ja eh nicht stringent an die Provinzgrenzen. Mitten durch den Kölner Raum ging schließlich die Grenze des VII. und des VIII. Armee-Korps. Grüsse --HOPflaume (Diskussion) 21:38, 20. Feb. 2013 (CET)
- Vielen Dank für die Angaben! Bei Ludwig von Rönne Das Staats-Recht der Preußischen Monarchie, Bd. 2 Das Verwaltungsrecht 2.Aufl. 1864, S. 225 heißt es: "...In militärischer Beziehung ist dieser Verwaltungs-Bezirk dem Verbande des achten Armee-Korps, und in diesem der 16. Landwehr-Brigade zugeteilt...".--Fallkner (Diskussion) 21:33, 20. Feb. 2013 (CET)
Rheinprovinz – Rheinland – Westfalen
Die Rheinprovinz bestand nur bis zur Aufteilung auf 2 Besatzungszonen 1945, nicht bis 1946 (anders als Westfalen) - ist geändert.
Warum zählen manche die vier Rheinischen Städte des Ruhrgebiets Duisburg, Oberhausen, Mülheim an der Ruhr und Essen nicht zum Rheinland, sondern nur zum Ruhrgebiet. Das Ruhrgebiet ist mehr als Stadt zu verstehen, das zum großen Teil in Westfalen, zum kleineren Teil aber im Rheinland liegt. Sprachlich, Geschichtlich und Kulturell fühlt man sich immer noch als Rheinländer. Komisch nur, der Fehler zieht sich durch viele Seiten, z.b. Oberhausen gehört zum Niederrhein.
Wie kommt es denn zur Bezeichnung Rheinland? die Rheinländer haben den Rhein ja nicht für sich gepachtet.
Die Bezeichnung Rheinland bezieht sich auf Preußens Rheinprovinz. Entsprechen sind die diese Einwohner Rheinländer. Preußen hat sich an die dabei alten Grenzen zwischen Franken und Sachen gehalten. Mit den der Eingemeindungen von Ortschaften gab es kleinere Verschiebung. Das Westfälische Oberhausen Osterfeld, zum Beispiel, kam zum Rheinischen Oberhausen. Heute ist das Rheinland aufgeteilt auf zwei Bundesländer.
- Vielleicht kommt es von der "Rheinprovinz", jenem Stück der Länder am Rhein, das Preußen sich im 19. Jh. einverleibte!!! LG Claus G aus E 23:35 MEZ Do 24 Feb 2005
- Ich habe vom Artikel Rheinland eine Umleitung auf den Artikel Rheinprovinz vorgenommen, nachdem ich die wesentlichen Informationen des Artikels Rheinland in den Artikel Rheinprovinz übernommen hatte. Boris Kaiser Fourth of July 2005
- Die Bezeichnung Rheinprovinz für diese Region kommt übrigens auch heute noch vor, zum Beispiel bei der "LVA Rheinprovinz". --Daniel Beyer ✉ 17:26, 25. Aug 2005 (CEST)
Regierungsbezirke Trier und Koblenz
Die Regierungsbezirke, als Verwaltungseinheit, gibt es in Rheinland-Pfalz nicht mehr. Diese wurden in den 1990er Jahren abgeschafft. Den ehemaligen Regierungsbezirk Trier bezeichnet man heute als Region Trier, den ehemaligen Regierungsbezirk Koblenz als Region Mittelrhein. Die Aufgaben die von den einstigen Bezirksregierungen übernommen wurden, hat man deren Nachfolgebehörden, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (Trier), der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Koblenz) und der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (Neustad a. d. Weinstraße) übertragen. (nicht signierter Beitrag von 91.42.90.34 (Diskussion) 10:23, 4. Jan. 2006 (CET))
Rheinprovinzen 1815
Bereits am 8. April 1815 wird General Leopold Wilhelm von Dobschütz Generalgouverneur der Rheinprovinzen in Aachen. Also muss wohl schon vor Ende des Wiener Kongresses eine solche Regelung gültig gewesen sein? --Dobschütz 08:53, 8. Jan 2006 (CET)
Kreis Rheinbach
Hier stimmt was nicht: Rheinbach gehört heute zum Rhein-Sieg-Kreis. Laut Artikel Kreis Rheinbach ist er aufgeteilt und Bonn bzw. Badmünstereifel zugeordnet worden (kein Wort abei vom Rhein-Sieg-Kreis). Hier im Artikel steht, der Kreis Rheinbach sei Oberberg zugeschlagen worden, was aber doch ein paar Meter entfernt im Rechtsrheinischen liegt ... --81.173.228.153 21:43, 11. Jun 2006 (CEST) (Ford prefect)
Baden_Württemberg
Laut Infobox heute Teil von Baden-Württemberg. Das ist doch ein Fehler, oder?--Tresckow 01:03, 30. Apr. 2007 (CEST)
Merzig
Rheinprovinz#Regierungsbezirk Trier behauptet über den Landkreis Merzig, er wäre "ab 1935 mit dem aus dem Saargebiet/Saarland ausgegliederten Stammkreis Merzig wieder als Landkreis Merzig neu gebildet". Laut den Kreis-Artikeln blieben die beiden Kreise bis 1946 getrennt. Was denn nun? --glglgl ✉ 22:38, 10. Aug. 2010 (CEST)
Krefeld-Ürdingen
Müsste es nicht korrekterweise Krefeld-Uerdingen heissen? (nicht signierter Beitrag von 194.77.253.245 (Diskussion) 14:43, 24. Sep. 2010 (CEST))
40 Prozent?
Aktuell wurde in den Artikel eingetragen "Im Jahr 1926 standen bei einem schweren Rheinhochwasser 40 Prozent der Provinzfläche unter Wasser"; als Einzelnachweis wird auf diese private Seite verlinkt. 40 Prozent erklingt unwahrscheinlich. Selbst für den Niederrhein bzw. den Regierungsbezirk Düsseldorf dürfte der Prozentsatz deutlich zu hoch sein. Ansonsten umfasste die Rheinprovinz erhebliche Teile des Hunsrücks, der Eifel, des Westerwalds und des Bergischen Lands. --Update (Diskussion) 19:42, 9. Jun. 2013 (CEST)
- aus dem Bauch heraus scheint mir das auch eine deutlich zu hohe Angabe zu sein Machahn (Diskussion) 23:07, 9. Jun. 2013 (CEST)
Stände im Provinziallandtag
Die Angaben zur Verteilung der Sitze auf die Stände im Provinziallandtag widersprechen der Regelung im Gesetz wegen Anordnung der Provinzial-Stände für die Rheinprovinzen vom 27.3.1824. Dort ist in § 4 vorgesehen, dass es vier Virilstimmen von Fürsten gibt und die übrigen drei Stände jeweils 25 Mitglieder stellen. Ist das nachträglich noch geändert worden, oder liegt hier ein Fehler vor? Mark (Diskussion) 10:07, 30. Mai 2013 (CEST)
Abschnitt Geschichte - Römisches Reich
Ist hier vielleicht das HRR gemeint? Gruss --Orik (Diskussion) 01:48, 18. Apr. 2014 (CEST)
- Nein !! Das Rhld. ist geprägt z.B. durch die römischen Stadtgründungen Trier, Kön Mainz und die vielen Städte dazwischen bis zum Limes. Der Einfluss des HRR ging über das Rhld. hinaus bis zur Elbe z.B.--G-Michel-Hürth (Diskussion) 12:16, 18. Apr. 2014 (CEST)
Zahl der Regierungsbezirke
Sind es 5 oder 6 Regierungsbezirke, wozu gehört Wetzlar? Gruß! GS63 (Diskussion) 00:18, 27. Sep. 2014 (CEST)
- Steht im Artikel: gehörte als Exklave zum RegBez KO. Zu den RegBezirken: Es sind 5 , Sigmaringen wurde nur in kleinen Teilbereichen von Koblenz verwaltet, hatte auch einen eigenen Prov.-Landtag etc. Siehe die verlinkten Artikel.--G-Michel-Hürth (Diskussion) 16:58, 30. Sep. 2014 (CEST)
- Und zu welchem Regierungsbezirk gehört Wetzlar und Umgebung? Gruß! GS63 (Diskussion) 17:04, 30. Sep. 2014 (CEST)
- BK:Die Rheinprovinz als solches bildete sich nach der Aufhebung von Kleve zum 1. Januar 1822 aus fünf Regierungsbezirken, mit dem Oberpräsidium in Koblenz (Wetzlar richtigerweise zu Koblenz). Das Intro des Artikels, in dem auf des Reg.-Bez. Sigmaringen abgehoben wird und hiermit in Verbindung die Box, aus der ein Schnellleser entnehmen dürfte, das die Provinz teils heute in Baden-Württemberg liegt, ist dahingehend dann aber widersprüchlich. Dieser Kontext ist erklärlich wenn Sigmaringenm als sechster Reg.-Bez. gezählt wird. Ggfs. also Intro und Box anpassen, oder? --HOP盒 17:09, 30. Sep. 2014 (CEST)
- Wetzlar und Braunfels gehörten zum Reg.-Bez. Koblenz.--HOP盒 17:09, 30. Sep. 2014 (CEST)
- Und zu welchem Regierungsbezirk gehört Wetzlar und Umgebung? Gruß! GS63 (Diskussion) 17:04, 30. Sep. 2014 (CEST)
- OK, damit sind es dann tatsächlich 5 Regierungsbezirke, nur noch das Intro wäre bezüglich Sigmaringen anzupassen!? Gruß! GS63 (Diskussion) 18:17, 30. Sep. 2014 (CEST)
- Intro und Box. Sonst kann durchaus ein anderer Eindruck entstehen. Im weiteren Artikel wird der Reg.-Bez. Sigmaringen ja nochmals eingebunden. Hieraus dürfte auch die Angabe sechs und der Eintrag in der Box resultieren. --HOP盒 18:33, 30. Sep. 2014 (CEST)
- Ich sehe überhauptnichts, was für die Zahl sechs Regierungsbezirke spricht. Auch diese Diskussion gibt keinen Hinweis, außer, dass man den Zusammenhang mit Hohenzollern Sigmaringen irgendwie herstellen kann. Die Zahl sechs ist also irreführend und sollte geändert werden. So verstehe ich auch den Beitrag von GS63. Stephan Hense (Diskussion) 00:22, 4. Okt. 2014 (CEST)
- Intro und Box. Sonst kann durchaus ein anderer Eindruck entstehen. Im weiteren Artikel wird der Reg.-Bez. Sigmaringen ja nochmals eingebunden. Hieraus dürfte auch die Angabe sechs und der Eintrag in der Box resultieren. --HOP盒 18:33, 30. Sep. 2014 (CEST)
- OK, damit sind es dann tatsächlich 5 Regierungsbezirke, nur noch das Intro wäre bezüglich Sigmaringen anzupassen!? Gruß! GS63 (Diskussion) 18:17, 30. Sep. 2014 (CEST)
Die Information:
Der ehemalige Regierungsbezirk Sigmaringen, Hohenzollernsche Lande, heute Baden-Württemberg, unterstand in zahlreichen Verwaltungsangelegenheiten der Rheinprovinz
gehört nicht in die Einleitung. Grund der Mitverwaltung war, dass damit für die Zwergprovinz vernünftigerweise auf die sonst übliche mittlere Verwaltungsebene verzichtet werden konnte. Für die Rheinprovinz spielte die Mitverwaltung (nicht: Unterstellung!) keine Rolle. Das wird nun unten erwähnt.
Übrigens ist Regierungsbezirk Sigmaringen eine Weiterleitung auf Hohenzollernsche Lande.
Die Information:
die „Exklave Sigmaringen“ [gehörte] zum Wahlkreis 31 Württemberg
war fehlerhaft, hatte keinen Bezug zur Rheinprovinz und wurde entfernt.
Im Kaiserreich bildete Hohenzollern den Wahlkreis 236 (Sigmaringen), in der Weimarer Republik als Regierungsbezirk Sigmaringen zusammen mit dem Volksstaat Württemberg den Wahlkreis 31.
Quelle sind zeitgenössische Nachschlagewerke, wie Meyers, 6. Auflage und Brockhaus, 15. Auflage.--Gloser (Diskussion) 00:02, 6. Okt. 2014 (CEST)
Hohenzollernsche Lande
Mittlerweile sind, bis auf eine kurze Erwähnung im Abschnitt Geschichte, alle Angaben zum Hohenzollernschen Lande aus dem Lemma herausgenommen worden! Dort heißt es: Als die beiden Fürstentümer Sigmaringen und Hechingen 1850 an Preußen kamen, erhielten sie vereinigt als Hohenzollernsche Lande den Status einer preußischen Provinz. Sie bildeten den Regierungsbezirk Sigmaringen, der von der Rheinprovinz verwaltet wurde ... das ist ja wohl nicht ganz korrekt. Man sollte m.E. hier schon Angaben zum Hohenzollernschen Lande machen, denn schließlich wurden dort u.a. das höhere Schulwesen und das Medizinalwesen von der Rheinprovinz verwaltet. --Fallkner (Diskussion) 12:24, 7. Okt. 2014 (CEST)
- Wenn es keine Einwände gibt, nehme ich in der Einleitung die Angaben zu den Hohenzollernschen Landen wieder herein.--Fallkner (Diskussion) 10:12, 8. Okt. 2014 (CEST)
- Warum soll das in die Einleitung?
Preußen hatte 14 Provinzen, verwaltungsmäßig eingeteilt in 37 Regierungsbezirke. Die Zwergprovinz Hohenzollernsche Lande hatte keinen Provinzialverband, keinen Oberpräsidenten und keinen Provinzialrat, sondern die jeweiligen Ressortminister der Staatsregierung nahmen deren Funktionen wahr. Warum, wird aus den Größenverhältnissen klar. Von der Zahl der Einwohner (um 1900) verhielt sich der Gesamtstaat Preußen zu den Hohenzollernschen Landen wie 600 zu 1. Um herauszubekommen, wie die Minister ihre Amtsausführung verwaltungstechnisch in Gestalt eines Regierungsbezirks, der „von der Rheinprovinz verwaltet“ wurde, organisiert hatten, sollte das nahezu jährlich erschiene Handbuch über den königlich preußischen Hof und Staat für das Jahr [...]. Decker, Berlin, [z.B.] 1911 zu Rate gezogen werden. In der Weimarer Republik erschien es in Teilen. Hier interessiert dieser: Handbuch über den Preußischen Staat für das Jahr 1931. Teilausgabe V. Provinzen Westfalen, Hessen-Nassau, Rheinprovinz und die Hohenzollerischen Lande. Decker, Berlin, 1931.
In den zeitgenössischen lexikalischen Darstellungen (s.o.) zur preußischen Provinz Rheinland wird die „Verwaltung“ Hohenzollerns durch die Rheinprovinz nicht erwähnt, bei Hohenzollern nur ohne Erläuterung mitgeteilt.--Gloser (Diskussion) 10:45, 10. Okt. 2014 (CEST)- Nun - was die Quellenangaben angeht, so reichen da nun wirkilich nicht Meyers oder Brockhaus aus - das ist einfach zu dünn. Ich möchte hier auf die Bestandsübersicht des Staatsarchivs Sigmaringen hinweisen : [[3]]. Weitere Nachweise in der Literatur dafür, dass die Hohenzollernschen Lande in Militär-, Schul-, Medizinal- und Bergbauangelegenheiten von der Rheinprovinz verwaltet worden waren, findet man in der "Google-Buchsuche".--Fallkner (Diskussion) 11:38, 10. Okt. 2014 (CEST)
- Die Passage des Staatsarchivs Sigmaringen bestätigt doch, mit genaueren Informationen, was im Meyers steht:
Das Aufgabengebiet der Regierung [im Regierungsbezirk Sigmaringen] umfasste die Bereiche Landeshoheit, allgemeine Verwaltung, Militärwesen, Gemeindewesen, Armenwesen, Bauwesen, Verkehrsanstalten, Handel und Gewerbe, Landeskultursachen, Polizei- und Landjägerverwaltung, Medizinalwesen, Kirchensachen, Katastersachen sowie Steuer- und Kassenwesen. Die Regierung war mit Ausnahme einiger Bereiche den Ministerien in Berlin direkt unterstellt.
Die Ausnahmen waren Bergbau, Kirchen- und Schulwesen. Hier soll der Sigmaringer Regierungsbezirk dem Oberpräsidium der Rheinprovinz „unterstanden“ haben.
Welche Ergänzung möchtest Du in der Einleitung haben?--Gloser (Diskussion) 13:04, 10. Okt. 2014 (CEST)- Zuerst habe ich einmal den Fehler im Abschnitt Geschichte bzgl. des Regierungsbezirks Sigmaringen berichtigt. Was die Verwaltungsbeziehungen der Hohenzollernschen Lande bzw. des Regierungsbezirks Sigmaringen angeht, so möchte diesbzgl. auf das Handbuch der baden-württembergischen Geschichte, Bd. 4 Die Länder seit 1918, Stuttgart 2003, S. 321 ff verweisen (über Google-books online greifbar). Dort findet man auch die entsprechende Literatur. Es heißt dort (S. 323/324): ..."Der Regierungspräsident in Sigmaringen unterstand nicht dem Oberpräsidenten einer Provinz, sondern unmittelbar den preußischen Zentralbehörden. Allerdings bestanden für den kleinen Regierungsbezirk zahlreiche Verwaltungsbeziehungen zu der preußischen Rheinprovinz ...". Es werden dann dort u.a. aufgeführt das höhere Schulwesen (zuständig das Provinzialschulkollegium in Koblenz), die Lehramtsbewerber (Lehrerseminar der Rheinprovinz in Boppard), Medizinalkollegium in Koblenz, Invalidenversicherung (zuständig die Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz in Düsseldorf), evangelischer Kirchenkreis der Hohenzollern (evangel. Kirche der Rheinprovinz). Bzgl. der Militärangelegenheiten zitiere ich aus der Bestandsübersicht des Staatsarchivs Sigmaringen: "...Militärisch gehörte Hohenzollern zunächst dem VIII., ab 1910 dem XIV. Armeekorps an. Die Angelegenheiten der Zivilbehörde in militärischen Angelegenheiten fielen in den Zuständigkeitsbereich des Oberpräsidenten der Rheinprovinz. Erst 1910 wurde diese dem Regierungspräsidenten in Sigmaringen übertragen ...". Wie man nun in der Einleitung des Lemmas die Sachverhalte bzgl. der Hohenzollernschen Lande kurz ansprechen sollte, so möchte ich da auf die Version vom 30. September 2014 verweisen - an diesem Tag hatte der Benutzer "GS63" die Angaben bgzl. Hohenzollern dort herausgenommen. Ich persönlich würde diese so wieder hereinnehmen, vielleicht anstatt "zahlreiche" Verwaltungsangelegenheiten "einige" oder "verschiedene" Verwaltungsangelegenheiten.--Fallkner (Diskussion) 19:41, 10. Okt. 2014 (CEST)
- Die Passage des Staatsarchivs Sigmaringen bestätigt doch, mit genaueren Informationen, was im Meyers steht:
- Nun - was die Quellenangaben angeht, so reichen da nun wirkilich nicht Meyers oder Brockhaus aus - das ist einfach zu dünn. Ich möchte hier auf die Bestandsübersicht des Staatsarchivs Sigmaringen hinweisen : [[3]]. Weitere Nachweise in der Literatur dafür, dass die Hohenzollernschen Lande in Militär-, Schul-, Medizinal- und Bergbauangelegenheiten von der Rheinprovinz verwaltet worden waren, findet man in der "Google-Buchsuche".--Fallkner (Diskussion) 11:38, 10. Okt. 2014 (CEST)
- Warum soll das in die Einleitung?
Du möchtest, dass die Information:
Der ehemalige Regierungsbezirk Sigmaringen, Hohenzollernsche Lande, heute Baden-Württemberg, unterstand in zahlreichen Verwaltungsangelegenheiten der Rheinprovinz
wieder in die Einleitung des Lemmas Rheinprovinz kommt?
Nach allem, was heute festgestellt wurde, erwies sich doch die Formulierung, es wurden Verwaltungsaufgaben des Regierungsbezirks Sigmaringen von der Rheinprovinz „übernommen“ oder sie wurden „von dort“ ausgeführt, als zutreffend. Nicht von „Unterstellung“ des Regierungsbezirks ist die Rede, sondern von „Verwaltungsbeziehungen“ zur Rheinprovinz.
Es trifft ferner nicht zu , dass der Regierungsbezirk Sigmaringen ein „ehemaliger“ war.
Oben hatte ich darauf aufmerksam gemacht, dass die Verlinkung zu Regierungsbezirk Sigmaringen eine Weiterleitung auf Hohenzollernsche Lande und damit eine redaktionelle Unsauberkeit war.
Die Information „heute Baden-Württemberg“ macht die Einleitung zur Rheinprovinz dann hoffnungslos überladen.
Der jetzt verbesserte Hinweis im Fließtext reicht meiner Ansicht nach aus.--Gloser (Diskussion) 21:09, 10. Okt. 2014 (CEST)
- OK! "... „unterstand“ in zahlreichen Verwaltungsangelegenheiten der Rheinprovinz..." ist natürlich nicht richtig bzw. unsauber. Mir kam es darauf an, die "Beziehung" Rheinprovinz-Hohenzollernsche Lande anzusprechen. Aber gut - wir können es m.E. natürlich durchaus so belassen wie es jetzt ist. Ich habe ja bei der Bearbeitungs-Zusammenfassung auf diese Diskussion hier verwiesen - das dürfte dann ausreichend sein ...--Fallkner (Diskussion) 22:42, 10. Okt. 2014 (CEST)