Diskussion:Roßfeldhöhenringstraße

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Höchster Punkt

Wie hoch ist nun eigentlich der Scheitelpunkt? 1538 m ? 1537 m ? 1540 m? Die Karten sind da unterschiedlich. 1560 m scheint mir nicht zu stimmen, 1600 m schon gar nicht, da der nahebei liegende Bergrücken zwar 1605 m hoch sein mag, aber das ist ja nicht der Scheitelpunkt der Straße, um die es hier explizit geht. Bei einem Pass gibt man ja auch die Scheitelhöhe bekannt und nicht den Gipfelpunkt eines nahe liegenden Berges oder Hügels. Wer weiß da Genaueres? Sollte man wissen, wenn es die "höchstgelegene deutsche Straße" ist, selbst wenn sie auf österreichischem Grund liegt. (nicht signierter Beitrag von 79.219.247.184 (Diskussion) 18:41, 2. Aug. 2015 (CEST))


Das für Wartung, Erhalt und Pflege der Straße zuständige und verantwortliche Staatliche Bauamt Traunstein gibt deren Scheitelhöhe mit 1.570m an. Ernsthafte Zweifel an dieser Angabe sind nicht ersichtlich--Caprimulgus Vociferus (Diskussion) 15:16, 15. Nov. 2017 (CET)

Steigung

Meines Wissens bietet die Roßfeldhöhenringstraße nicht 13, sondern 16 % Steigung. Siehe auch: http://home.vrweb.de/gheppeler/rossfeld.htm oder http://www.fen-net.de/olaf.reichelt/Olli/Archiv/Alpentouren/SalzburgerLand/Rossfeld/rossfeld.htm Viele Grüße, R. N.

Die eigentliche Panoramastraße (B 999, also ohne Zufahrten) hat maximal 13 %, vgl.:
http://www.rossfeldpanoramastrasse.de/index.php?technische-daten
(Hinweis: Der zweite genannte Link ist nicht mehr verfügbar)
--FkMohr 18:39, 19. Aug. 2011 (CEST)


Staatsvertrag

Hallo! Bitte höflich um eine Sichtung meines kurzen Einwurfes bezüglich des Staatsvertrages BRD - Ö, hinsichtlich Roßfeldhöhenstraße. Geschichtlich gesehen ist das durchaus bedeutend, da es ohne diesen Vertrag keine Fertigstellung und somit auch keine Höhenringstraße gegeben hätte. Der Hinweis auf das Haftpflichtrecht ist auch nicht ohne Sinn. Außerdem befinden sich diese 1,5 km am Scheitel, sprich dem höchsten Punkt, der Strecke. Danke G.H. PS: Im Übrigen ist diese Aussichtsstraße, per Definition, kein Pass, oder führen Pässe neuerdings im Kreis, anstatt Berge zu überwinden...

Danke für diesen Interessanten Beitrag. Ist die Quelle online verfügbar? Da es sich ja nicht um ein Zitat aus dem Staatsvertrag handelt sollte sie aber nicht wörtlich übernommen werden. Ich formuliere es mal um. Sollte es so nicht passen bitte nachbearbeiten. --Nixx 17:01, 14. Jun. 2008 (CEST)

--FkMohr 18:39, 19. Aug. 2011 (CEST)

Wem gehört die Straße denn?

Wem gehört die Straße denn? --91.52.153.187 02:45, 4. Okt. 2011 (CEST)

Verantwortlich für die offizielle Internetseite ist das Staatliche Bauamt Traunstein.--Salino01 06:34, 4. Okt. 2011 (CEST)

Bundesprivatstraße

Das erwähnte Wort verlinkt zu Privatstraße, wo allerdings Bundesprivatstraße nicht erwähnt wird. Auch erscheint diese nicht in der Liste von privaten Mautstraßen. Das ist unverständlich; ich denke als Bundesstraße wird sie wohl nicht privat sein. Das sollte näher erklärt werden. --Friedo (Diskussion) 12:08, 8. Jul. 2021 (CEST)