Diskussion:Rolf Clemens Wagner
Und heute ?
Was macht Wagner heute? Weis jemand was Näheres? Eckermann 01:57, 30. Jan. 2007 (CET)
In welches Land reiste man aus Jugoslawien aus? -- Simplicius ☺ 11:50, 14. Feb. 2007 (CET)
Schleyer-Mörder?
Im Text stand: Er gilt als derjenige, der Schleyer erschossen hat. Dies braucht einen Beleg. Ich bin mir recht sicher, dass die Information, wer die tödlichen Kopfschüsse abgab, bis heute nicht klar ist. Die beteiligten RAF-Mitglieder haben jedenfalls nie vor Gericht dazu ausgesagt und werden ja auch aktuell dafür kritisiert. Habe das geändert. Es gibt Quellen, die Peter-Jürgen Book zitieren, der Wagner belastet. Erstens bestreitet Book (jedenfallls zurzeit), Angaben zum Schützen gemacht zu haben. Zweitens hat Book während seiner Verfahren häufig seine Aussagen widerrufen, bzw. erheblich abgeändert. Drittens ist er ein verurteilter Mörder und scheidet somit als einzige Quelle für einen Mordvorwurf aus. --Smoking Joe 20:14, 2. Mär. 2007 (CET)
letzter Absatz, Interview vom Oktober 2007
Dieser Absatz bleibt m.E. unverständlich, solange die Teile fehlen, die Licht auf die Beweggründe Wagners werfen, nämlich, daß Schleyer aufgrund seiner Leitungsfunktion in der SS als Entführungsopfer ausgewählt wurde. Wenn man das alles allerdings auch noch wörtlich zitiert, wird der Absatz gleich 3x so lang. Mit einem Inhaltszitat bekäme man mehr Information bei weniger Platz. 141.53.95.190 12:47, 23. Jan. 2012 (CET)
Urteil
"[...] Am 13. März 1985 wurde er zu einer zwei Mal lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt"
Ja und nein. Am 13. März 1985 wurden zunächst Wagner und Adelheid Schulz vom OLG Düsseldorf zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil gegen Wagner wurde jedoch nicht rechtskräftig, das gegen Schulz hatte Bestand. Die Revision im Fall Wagner hatte Erfolg, weil ein Beweisstück, auf das sich das Urteil stützte, rechtswidrig erlangt wurde. Er wurde damals wegen Beteiligung an der Schleyer-Entführung durch ein Tonband überführt. Er soll derjenige gewesen sein, der für die RAF unter anderem mit Schleyers Sohn telefonisch verhandelt hatte. Da sich Wagner (und auch Schulz) weigerte, an der Verhandlung teilzunehmen und sich ausschließen ließ, wurde heimlich ein Tonband mit seiner Stimme in der JVA aufgenommen. Schließlich wurde er am 16. März 1987 wieder vom OLG Düsseldorf erneut zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Wenn jemand eine Quelle dafür hat und das ändern möchte, gerne. Ansonsten suche ich bei Gelegenheit eine raus. Gruß Durchstöberer (Diskussion) 10:06, 20. Nov. 2017 (CET)
PS: Der Satz davor, "Die Tat (Schleyer, Anm.) schrieb man ihm aufgrund der Aussagen Peter-Jürgen Boocks zu", kann nicht stimmen. Zum einen hatte Boock damals noch überhaupt keine belastenden Aussagen gegen andere gemacht, zum anderen hatte er damals ja selbst alle Anschuldigungen gegen ihn selbst immer bestritten. Überführt wurde Boock nur als Mittäter, was unbestreitbar war, es gab ja in seinem Fall im Gegensatz zu Wagner harte Fakten, nicht aber wegen seiner direkten Beteiligung und den Morden bei der Entführung Schleyers. Bis zu den Aussagen der sogenannten Kronzeugen und seiner sogenannten Lebensbeichte 1992 hat Boock immer bestritten, dass er an irgendeinem Kommando unmittelbar beteiligt gewesen sei. Und auch dann hatte er zunächst keine Namen von Mittätern genannt, sondern mit Buchstaben gearbeitet!
Strafmaß
"Durch einen weiteren Prozess 1993, der durch umfassende Aussagen des unter der Kronzeugenregelung stehenden Werner Lotze möglich wurde, erhöhte sich das Strafmaß Wagners um weitere zwölf Jahre."
Auch diese Aussage ist nicht ganz richtig. Lebenslang plus 12 Jahre waren als Urteil 1993 nicht mehr möglich. Er wurde wegen des Anschlags auf Haig am 24. November 1993 vom OLG Frankfurt zu 12 Jahren verurteilt, es wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet. Und die hieß natürlich nach wie vor lebenslang. (Die Bundesanwaltschaft hatte auf das Verfahren bestanden, um die besondere Schwere der Schuld feststellen zu können (was auch gelang), obwohl das Gericht die Einstellung angeregt hatte. Der Grund war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass zu lebenslang Verurteilte in der Regel nach 15 Jahren eine Chance auf Freiheit bekommen sollten, es sein denn, die besondere Schwere der Schuld spreche dagegen.)
Den Satz werde ich deshalb demnächst umschreiben, wenn es keine Einwände dagegen gibt. Gruß Durchstöberer (Diskussion) 10:45, 20. Nov. 2017 (CET)