Diskussion:Ronald Möbus
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– GiftBot (Diskussion) 03:02, 6. Feb. 2016 (CET)
Ausbildung
Hier geht es nur um Musik und Absurd, es fehlt völlig, was er eigentlich beruflich machte. Ich fand im Netz die Erwähnung, dass er kurzzeitig als Anwalt tätig gewesen sein soll. Kann das jemand bestätigen? Hat jemand das Buch Satanskinder zur Hand? Ich dachte, als ich das vor Jahren las, da wurde irgendwo erwähnt, dass er 1993/94 in Jena (Jura?) studiert hat. Vindolicus (Diskussion) 09:46, 23. Mär. 2022 (CET)
- Satanskinder kann ich nachgucken. --Gripweed (Diskussion) 09:54, 23. Mär. 2022 (CET)
Das wäre super. Ich weiß leider nicht mehr, wo genau da etwas war, zu lange her. Vielleicht kannst du bei der Gelegenheit auch so kleinere Angaben reinmachen, es wird, glaube ich, auch erwähnt, wie viele Kinder die Familie Möbus hat. Es entsteht sonst immer der Eindruck, es gäbe nur Hendrik und Ronald. Vindolicus (Diskussion) 10:00, 23. Mär. 2022 (CET)
- Seite 268: „Er studierte Jura in Leipzig und war damals nicht oft in Sondershausen.“. Möbus-Kinder: sechs (Seite 18). Ronald ist der älteste und Hendrik der zweitälteste. (Ausgabe: [1]) --Gripweed (Diskussion) 21:53, 23. Mär. 2022 (CET)
Ah, danke dir! Dann stimmt es, er hat Jura studiert. Kommt man irgendwie an Informationen ran, was daraus wurde? Bei Imago ist folgendes Bild von 2003 zu sehen (https://www.imago-images.de/st/0051333529), wo Ronald Möbus als Anwalt seines Bruders bezeichnet wird. Als Anwalt braucht man doch eine Zulassung, oder? Leider ist ein Imago-Bild mit Bildunterschrift als Quelle nicht verwertbar. Über die Google-Suche fand ich leider gar nichts dazu. Soviel Aufmerksamkeit das Treiben der Absurd-Leute erregte, müsste doch etwas dazu bekannt sein? Bei Hendrik Möbus weiß man sogar, wann er wo welche Nazi-CDs verscherbelte ... Vindolicus (Diskussion) 11:43, 24. Mär. 2022 (CET)
- Siehe Diskussion:Absurd (Band), das ist vermutlich eine Falschzuschreibung von Imago. Das Foto dürfte aus dem Verfahren stammen, in dem beide Möbus-Brüder verurteilt wurden, auf anderen Fotos aus der Serie sitzt ein Anwalt auf dem Stuhl zwischen beiden, analog zu den Fotos aus dem Verfahren 1994. —viciarg414 12:00, 24. Mär. 2022 (CET)
Oh, tut mir leid, ich habe die weitere Diskussion dort gar nicht mitbekommen. Vindolicus (Diskussion) 12:21, 24. Mär. 2022 (CET)
- Zwecks Dokumentation: Gut, wenn 2003 beide Brüder eine Strafe bekamen, kann Ronald Möbus da nicht als Anwalt tätig gewesen sein. Dann wissen wir erst mal nur, dass er (mit oder ohne Abschluss) Jura studiert hat. Vindolicus (Diskussion) 12:26, 24. Mär. 2022 (CET)
Informationen zu Familie und Studium sind drin. Vindolicus (Diskussion) 18:21, 24. Mär. 2022 (CET)
Vargavinter-Verriss im Ablaze
Benutzer Benutzer: Azbycx (seit Jahren nicht mehr aktiv hier) hatte 2008 gemeint, dass sich im Ablaze Nr. 10, S.44. eine Besprechung (Verriss) des Projekts Vargavinter von Ronald Möbus befindet. Hat jemand zufällig Zugang zu den alten Ausgaben? Ich denke, das würde den Artikel sinnvoll ergänzen, wenn man beschreibt, dass seine musikalischen Projekten vielleicht nicht so erfolgreich waren. Bisher liest es sich im Artikel ja so, als ob musikalisch sehr viel gemacht hat – ich kenne diese Projekte nicht genauer, es hatte für mich aber immer den Eindruck, dass das bis auf Heldentum alles qualitativ schlechte Wohnzimmer-Aufnahmen waren. Vindolicus (Diskussion) 12:39, 24. Mär. 2022 (CET)
- Müste ich mal nachschauen, ob ich das noch habe. --Gripweed (Diskussion) 12:55, 24. Mär. 2022 (CET)
Bewährung
Die IP hat recht. Es können nur Freiheitsstrafen mit einer Dauer von bis zu zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Offensichtlich liegt hier ein Fehler der FAZ vor. Nur wie dann belegen? --Gripweed (Diskussion) 21:49, 26. Jul. 2022 (CEST)
- Es handelt sich hier nicht um die Länge der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe, sondern um die Dauer der Bewährungszeit, die zwischen zwei und fünf Jahren liegt (§ 56a (1) StGB), ansonsten hätte die FAZ „Freiheitsstrafe von X, ausgesetzt zur Bewährung“ oder ähnliches geschrieben. —viciarg414 10:20, 27. Jul. 2022 (CEST)
- Habs dementsprechend angepasst. --Gripweed (Diskussion) 11:30, 27. Jul. 2022 (CEST)
- Okay. Ich seh zwar den Bedeutungsunterschied nicht, aber ich bin auch nicht Zielgruppe. Vielleicht trägt es ja bei, die Verwirrung zu beseitigen. Dank Dir. :) —viciarg414 12:15, 27. Jul. 2022 (CEST)
- Die Formulierung ist m.E. immer noch missverständlich bis falsch. "Bewährungsstrafe mit einer Dauer von drei Jahren" wird im Allgemeinen so verstanden, dass die Freiheitsstrafe drei Jahre beträgt, nicht die Bewährungszeit. Schlage "eine Freiheitsstrafe, die für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde" als Formulierung vor (falls das wirklich so war, vielleicht hat der FAZ-Autor auch schlicht irgendetwas falsches berichtet, kommt bei leider fast immer laiemhaftem Gerichtsjournalismus andauernd vor). --2A02:8071:187:C900:D828:4901:B39D:2C3F 19:41, 28. Jul. 2022 (CEST)
- Habs dementsprechend angepasst. --Gripweed (Diskussion) 11:30, 27. Jul. 2022 (CEST)