Diskussion:Ronen Steinke

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Kontroverse um Bauer-Buch von Steinke

Lieber 92.229.139.172,

ich habe Ihre Änderung rückgängig gemacht, weil ich durchaus meine, dass auf die Kritik an Ronen Steinkes Buch über Bauer, die Erardo Rautenberg, immerhin ausgewiesener Bürgerrechts-Experte und brandenburgischer Generalstaatsanwalt, sowohl in DIE ZEIT als auch in juristischen Fachblättern geäußert hat, wegen der Prominenz und der ausgewiesenen Kompetenz des Rezensenten durchaus eingegangen werden sollte. In dem von Ihnen gestrichenen Passus wurde ja nicht nur die Kritik von Rautenberg und anderen erwähnt, sondern auch positiv darauf hingewiesen, dass Steinkes Buch den Kuratoren der zur Zeit in Deutschland gezeigten Fritz-Bauer-Ausstellung als Arbeitsgrundlage gedient hat. Mir ist schleierhaft, warum Sie diesen Passus ebenfalls gestrichen haben. Wenn Ihnen der Rautenberg-Artikel zu negativ ist, können Sie da gerne positive Rezensionen des Buches ergänzend referieren. Gemäss dem Heinemann'schen Bonmot von den drei Fingern, die auf denjenigen zurückweisen, der mit dem Zeigefinger auf andere deutet, kann man auch Ihnen vorsätzliche Verzerrung unterstellen, weil Sie einen ganzen Passus einfach streichen, weil er Ihnen inhaltlich nicht passt.

Im Übrigen danke ich Ihnen dafür, dass Sie die Änderungen unter Ihrer IP-Adresse vorgenommen haben, Dadurch ist reproduzierbar, wer Sie sind, woher Sie kommen, und was vermutlich Ihren Eingriff motiviert hat.

Herzliche Grüße und vielen Dank,

--Ischtiraki (Diskussion) 15:39, 4. Mär. 2015 (CET)

@Ischtiraki:Der Abschnitt ist jedoch gegenüber dem Gesamtartikel deutlich zu dominant. Ein Wikipedia-Artikel soll einen Gesamtüberblick über eine dargestellte Person geben und nicht einzelne Teilaspekte überproportional auswalzen. Es handelt sich um eine Kritik zu einem Werk der Person, die hier die Hälfte des gesamten Fließtextes in Anspruch nimmt. Da man da kaum etwas sinnvoll kürzen kann, schlage ich vor, einen der Zeit-Texte als Weblink aufzuführen. Siehe auch Richtlinie für Artikel zu lebenden Personen. --Superbass (Diskussion) 21:12, 1. Apr. 2015 (CEST)
Erg.: Ich habe mich nun doch für eine Kürzung entschieden. --Superbass (Diskussion) 19:31, 2. Apr. 2015 (CEST)

Verfassungsfeindliche Äußerungen

Steinke scheint unserer Verfassung ablehnend gegenüber zu stehen. In einem Kommentar in der Süddeutschen Zeitung schreibt er über NS-Täter: "Kaum einer von ihnen wollte nach dem Krieg reden. Kaum einer wurde auch zum Reden gezwungen durch die deutsche Justiz." [1] Dass keiner zum Reden gezwungen wurde, findet Steinke nicht nur bemerkenswert, sondern auch bedauerlich (" dieser ungute Pakt"). Nun ist ein Staat, in dem Täter (einzelne oder alle) "zum Reden gezwungen" werden, eindeutig kein Rechtsstaat (nemo-tenetur-Prinzip, vgl. Internationaler Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte, Art. 14 Abs. 3 lit. g). Wer also damit hadert, dass (einzelne oder alle) Täter nicht zum Reden gezwungen werden, der hadert mit dem Rechtsstaat selbst. Als promovierter Jurist muss Steinke das wissen. Wenn er es öffentlich als "ungut" bezeichnet, dann erklärt er damit seine Ablehnung des Rechtsstaates. Dazu (oder zu überhaupt irgendeiner Kritik an ihm) finde ich aber nichts, nirgends. --Jochim Schiller (Diskussion) 14:38, 16. Nov. 2019 (CET)