Diskussion:Rotationsprinzip

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@Malteser & southpark, alle Welt kennt Joschka Fischer nur unter diesem Namen, den er selbst gewählt bzw. akzeptiert hat. Den "richtigen" Namen, d.h. derjenige auf seiner Geburtsurkunde, findet schließlich jeder Purist im dazu gehörenden Artikel. Lasst die arme Seele ruhn'...;-) Grüsse --Herrick 10:18, 7. Mai 2004 (CEST)

Weitere Anwendung?

Hier wird ja fast nur von den Grünen im Bundestag berichtet. Gibt es auch weitere Erfahrungen mit dem Rotationsprinzip (Räterepublik, Antifa...), über die sich noch mehr sagen ließe als ein Satz? Vielleicht funktioniert das Prinzip nur unter gewissen Umständen, die hier dargestellt werden sollten --Deadlinejunkie 11:57, 30. Okt 2005 (CET)

Ja, das sollte m. E. kein Grünen-Artikel sein, sondern ein allgemeiner Artikel zum Rotationsprinzip. So hat z. B. die Europäische Zentralbank ebenfalls ein Rotationsprinzip beschlossen. Ich werde das demnächst mal einzubauen versuchen. Grüße Kai. Geisslr 16:41, 10. Apr 2006 (CEST)
Die PARTEI wollte das auch mal im EU-Parlament machen. DIE aNDERE (Wählergruppe in Potsdam) setzen das konsequent um. Könnte beides umseitig ergänzt werden.--Fan (Diskussion) 12:36, 28. Jan. 2022 (CET)

Bundesratspräsident

Ist der Bundesratspräsident nicht das vierthöchste Amt (nach Bundespräsident, Bundesratspräsident, Bundeskanzler und vor dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts)? 212.202.73.89 22:02, 5. Dez. 2006 (CET)


Verfassungsrechtliche Zulässigkeit

Ich habe hier gerade in Rolf Schmidt, Staatsorganisationsrecht, 7. Aufl. 2007, Rn. 508 deutliche Bedenken gg. die vrfassungsrechtliche Zulässigkeit des Rotationsprinzips der Grünen hinsichtlich des Bundestages wegen der Art. 38, 39 GG gefunden. Keine Ahnung, inwieweit ein Hinweis hier nach den Wikipedia-Gewohnheiten angebracht ist, aber ich dachte, ich weise mal drauf hin... (nicht signierter Beitrag von 131.173.17.161 (Diskussion | Beiträge) 13:53, 9. Sep. 2009 (CEST))