Diskussion:Rubrum

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Bedeutung des Begriffs?

Hallo, also meiner Meinung ist der Begriff "Rubrum" nicht richtig erklärt. Ein Rubrum ist doch nicht lediglich eine Bezeichnung für den Kopf der Urteilsschrift. Es ist doch genauso z.B. auf einem Aktendeckel zu finden, denn das sogenannte "Lange Rubrum" besteht aus den vollständigen Namen und Adressen des Klägers, des Beklagten, sowie ihrer Rechtsvertreter und der genauen Bezeichnung der Rechtsangelegenheit um die es geht. 14:31, 25. Aug. 2005 195.145.160.194 - Signatur nachgetragen von --presse03 16:53, 10. Sep. 2009 (CEST)

Richtig. Und noch mehr: Rubrum ist z.B. auch die Zusammenfassung der Rechtsgrundlagen eines amtlichen Gebührenbescheides, also die vorangestellte Erklärung, wodurch die Rechnung begründet ist. Eigentlich ist jede Betreffzeile in einem Schreiben, auch nicht-amtlicher Art, bereits ein Rubrum. Ein Rubrum dient ganz allgemein dazu, den nach ihm folgenden Inhalt schon am Anfang richtig einordnen zu können (in die richtige Rubrik). Der Duden bezeichnet den Begriff bereits in der 21. Auflage 1996, S. 631, als veraltet für "[Akten]aufschrift, kurze Inhaltsangabe". --presse03 16:40, 10. Sep. 2009 (CEST)

Rubrum bedeutet für mich, der Titel, welcher einem Aktendeckel aufliegt.ASS500 19:41, 11. Okt. 2009 (CEST)

Bild

Nur weil UHT einen Begriff nicht kennt, sollte er nicht gleich Bilder löschen. Gruss, --Tuttist waswotsch? 21:27, 27. Dez. 2012 (CET)

(BK) Wie ich mich grade durch nochmalige Recherche überzeugt habe, ist sind die Worte "Rubrum" und "Tenor" nur im deutschsprachigen Raum überhaupt bekannt. In der englischsprachigen und französischsprachigen Literatur werden die Wörter vergleichsweise ausführlich und mit gewisser Verwunderung dem fremdsprachigen Leser erklärt. Ausgerechnet mit einem Auszug aus einem US-amerikanischen law report das Wort "Rubrum" zu bebildern ist imho deshalb ausgesprochen unglücklich. Ich bitte Benutzer:Tuttist deshalb seine Änderung rückgängig zu machen. Beste Dank! --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 21:32, 27. Dez. 2012 (CET)
Hallo UHT
So rum wird natürlich ein Schuh draus. Danke für die zusätzlichen Infos. Es macht tatsächlich keinen Sinn, ein 'Rubrum' aus einem Kulturraum zu verwenden, in dem Rubren eben genau nicht bekannt sind. Ganz rauslöschen möchte ich das Bild aber noch nicht, sondern est, wenn wir ein Bild eines Rubrum aus dem deutschen Sprachbereich reinstellen können? Bist Du damit einverstanden? Ich hatte bis in die Neunzigerjahre intensiv mit solchen Dingern zu tun, aber seither nicht mehr. Und extra eines mitgenommen habe ich damals auch nicht ^^. Gruss, --Tuttist waswotsch? 21:55, 27. Dez. 2012 (CET)
Ein aktuelles Bild aus dem deutschsprachigen Raum dürfte schwierig werden. Das Rubrum hat ja vor allem Bedeutung für die Gerichtspraxis und dürfte der Öffentlichkeit nur sehr eingeschränkt zugängig machbar sein: Parteinamen und Anschriften gehen die Öffentlichkeit nunmal regelmäßig nichts an. Die ideale Bebilderung wäre eine rechtshistorische Urkunde, die tatsächlich in rot geschrieben ist. Meine bisherige Suche ist erfolglos. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 22:04, 27. Dez. 2012 (CET)