Diskussion:Rundfunkentscheidung

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Entscheidung statt Urteil

Ich halte es für besser, von "Rundfunkentscheidung" zu sprechen. Entscheidung dient als Oberbegriff für Urteile und Beschlüsse; die uniforme, aber teils inkorrekte Bezeichnung als Urteil verwischt diesen Unterscheid, der durchaus von Interesse ist (hat das BVerfG eine mündliche Verhandlung für geboten angesehen, dann Urteil, ansonsten Beschluss). --Fl.schmitt 17:48, 1. Sep. 2011 (CEST)

Die Rundfunkurteile des BVerfG sind aber alle als Urteile ergangen. Grüße --h-stt !? 12:55, 2. Sep. 2011 (CEST)
Falsch. Für 5, 7 und 11 geht das sogar schon aus dem Artikeltext hervor... --Fl.schmitt 09:44, 3. Sep. 2011 (CEST)
Verschoben nach "Rundfunkentscheidung". Belegt mit Gröpl (s. Weblinks).--Hvd69 (Diskussion) 00:45, 6. Jan. 2013 (CET)

Defekter Weblink

GiftBot (Diskussion) 15:29, 21. Dez. 2015 (CET)

Lemma

Ich finde das Lemma nicht gelungen. Der Artikel ist eine Liste. Vielleicht wäre "Liste von Rundfunkentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts" treffender. --Bcoh (Diskussion) 12:19, 22. Mai 2019 (CEST)

"Liste" ist nicht angebracht, weil es sich gerade nicht um eine Liste handelt. Der Text ist das entscheidende an diesem Artikel. Aber ich könnte mir das Plurallemma vorstellen. Und natürlich wäre ein Ausbau des Textes wünschenswert. Grüße --h-stt !? 17:03, 31. Mai 2019 (CEST)