Diskussion:Rundfunkentscheidung
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Entscheidung statt Urteil
Ich halte es für besser, von "Rundfunkentscheidung" zu sprechen. Entscheidung dient als Oberbegriff für Urteile und Beschlüsse; die uniforme, aber teils inkorrekte Bezeichnung als Urteil verwischt diesen Unterscheid, der durchaus von Interesse ist (hat das BVerfG eine mündliche Verhandlung für geboten angesehen, dann Urteil, ansonsten Beschluss). --Fl.schmitt 17:48, 1. Sep. 2011 (CEST)
- Die Rundfunkurteile des BVerfG sind aber alle als Urteile ergangen. Grüße --h-stt !? 12:55, 2. Sep. 2011 (CEST)
- Falsch. Für 5, 7 und 11 geht das sogar schon aus dem Artikeltext hervor... --Fl.schmitt 09:44, 3. Sep. 2011 (CEST)
- Verschoben nach "Rundfunkentscheidung". Belegt mit Gröpl (s. Weblinks).--Hvd69 (Diskussion) 00:45, 6. Jan. 2013 (CET)
Defekter Weblink
Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.bverfg.de/entscheidungen/fs19971111_1bvf000191.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Artikel mit gleicher URL: 10. Rundfunk-Urteil (aktuell)
– GiftBot (Diskussion) 15:29, 21. Dez. 2015 (CET)
Lemma
Ich finde das Lemma nicht gelungen. Der Artikel ist eine Liste. Vielleicht wäre "Liste von Rundfunkentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts" treffender. --Bcoh (Diskussion) 12:19, 22. Mai 2019 (CEST)