Diskussion:Rundfunkgebührenbeauftragter/Archiv/1

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Abmeldung (zur Löschung vom 24.2.06, 22:15)

Die Angabe über den Verbleib der Empfangsgeräte wurde bei mir von der GEZ ausdrücklich verlangt. Der alleinige Hinweis, dass ich keines mehr habe, hat dem Sachbearbeiter nicht ausgereicht.--84.191.43.33 14:06, 26. Feb 2006 (CET)

Die GEZ verlangt Auskünfte über den Verbleib der Geräte, wenn in der Abmeldung nicht angegeben worden ist, dass man nun keine Geräte mehr zum Empfang bereit hält. Man muss die Frage der GEZ nicht beantworten, es genügt die Angabe des Grunds für die Abmeldung "es werden keine Empfangsgeräte mehr zum Empfang bereit gehalten". 84.138.115.177 18:52, 27. Feb 2006 (CET)
Wie kann man denn ein Empfangsgerät zum Empfang bereithalten, wenn man gar keines hat? Die GEZ hat sich geweigert, meine Abmeldung anzuerkennen, bis ich eine Aussage über den Verbleib des Gerätes gemacht habe. Was nützt mir dann Dein Hinweis, dass ich die Frage der GEZ nicht beantworten muss?--84.191.67.38 19:06, 27. Feb 2006 (CET)
Du musst der GEZ mitteilen, dass du keine Geräte mehr hast. Ohne so eine Mitteilung geht die GEZ davon aus, dass die Geräte, für die du dich angemeldet hast, noch immer in deinem Verfügungsbereich sind, und deshalb akzeptiert die GEZ die Abmeldung nicht. Wenn du dich korrekt abmeldest, dann klappt es auch. Falls die GEZ wider Erwarten auf Erteilung der gewünschten Auskunft besteht, dann schreibst du einfach, dass es die GEZ nichts angeht, wo die Geräte jetzt sind, dass du sie aber auf jeden Fall nicht mehr hast und dass du deshalb mit dem Datum der ersten Abmeldung keine Geräte mehr zum Empfang bereit hältst und nicht mehr gebührenpflichtiger Rundfunkteilnehmer bist. 84.138.115.177 20:53, 27. Feb 2006 (CET)
Ich kann das bestätigen. Die GEZ interessiert sich für den Verbleib. Ich habe im Abmeldeformular geschrieben: "ein Fernsehgerät wird nicht bereitgehalten". Dazu habe ich an zwei Stellen im Formular angekreuzt, dass nur Radios vorhanden sind (mit Angabe der Anzahl). Meines Erachtens ist das eine eindeutige Aussage, die mich zur Abmeldung berechtigt. Es kam ein Brief mit einer Aufzählung, was ich mit meinem Fersehgerät angestellt haben könnte, das mich nicht zum Abmelden berechtigen würde. Weiterhin wurde in einem beigefügten Antwortformular gefragt: "Verbleib des Gerätes (bitte unbedingt angeben)". Meine Meinung: Ich finde dieses Vorgehen unverschämt. Gruß W.

Bitte Navigationsleiste ÖRR-D im Artikel einsetzen

--84.191.9.186 13:03, 2. Mär 2006 (CET)

gemacht --NB > + 13:20, 2. Mär 2006 (CET)
Danke--84.191.9.186 13:43, 2. Mär 2006 (CET)

Artikelüberschriften "Probleme"/"Image der Rundfunkgebührenbeauftragten"

Naja, die Werbung der GEZ könnte vielleicht schon ausreichen, unangenehme Gefühle auszulösen. ;)-- 84.191.38.228 12:22, 9. Mär 2006 (CET)

@Programm: Keine Antwort auf den Hinweis von 84.191.38.228, sondern auf das Einbringen Deines sehr POV-Zitats aus dem Münchner Merkur: willst Du das wirklich im WP-Artikel stehen haben? Erstens wird hier nicht über Rechtsverstöße durch die Kontrolleure berichtet, zweitens aber ist dieser Satz ja schon fast im Stürmer-Stil geschrieben. Obwohl der Autor sicher nicht mit anwesend war, ordnet er den Kontrolleur doch gleich stellvertretend für den Leser ein, indem er von dessen "verzerrter Fratze" berichtet. Dass der Merkur solchen Meinungsjournalismus betreibt und dass Du den Merkur dennoch für ein seriöses Blatt hältst, ist ja eine Sache. Eien andere Sache ist, dass das hier auf WP ganz bestimmt nix verloren hat. Tom.berger 12:42, 9. Mär 2006 (CET)

@Prgramm: Sorry, den Vorwurf der Löschung eines Satzes durch Dich habe ich zu unrecht erhoben - ich hatte nur übersehen, dass Du meinen Satz in einen anderen Absatz gepackt hast, wo er ein wenig aus dem Kontext gerissen war. Und noch was: wir kennen den Kontext nicht, in dem der Merkur dieses Satz schreibt. Ich vermute fast, dass es sich hierbei um eine Kritik an einer Anzeigenkampagne der GEZ handelt, und nicht um die Beschreibung eines realen Besuchs eines realen Kontrolleurs. Tom.berger 12:47, 9. Mär 2006 (CET)
Nachdem im bewußten Absatz einseitig auf die Boulevardpresse Bezug genommen wird, fand ich es passend auch darzulegen, dass ebenso die renomierte Presse über Rundfunkgebührenbeauftragte auf unsägliche Art und Weise berichtet. Mein Beitrag knüpft unmittelbar an die im vorangegangen Satz genannte "Einschüchterungstaktik" an, die in der Boulevardpresse anscheinend publiziert wird. Mein Beispiel illustriert und belegt den Sachverhalt, für den ich in der Boulevardpresse auf die Schnelle kein passendes Beispiel finden konnte. Ärgerlich, ja, da dadurch in der Bevölkerung ein schlechter Eindruck vom Rundfunkgebührenbeauftragten entsteht. Anstelle des Bayerischen Rundfunks würde ich mir den Redakteur vorknöpfen, der die eigenen Mitarbeiter in ein derart dubioses Licht rückt.
Meine eingeschobe Leerzeile ermöglicht es dem geneigten Leser m.E. leichter zu erkennen, dass die verantwortlichen Rundfunkanstalten Wert auf eine rechtlich einwandfreie Ausübung der Tätigkeit ihrer Rundfunkgebührenbeauftragten legen. IMHO dürfte eine strenge Sanktionierung in der Praxis eher selten sein, da nahezu alle Rundfunkgebührenbeauftragen nach Recht und Gesetz ihren Beruf wohl ausüben.
Natürlich ist der Münchner Merkur eine renomierte Zeitung wie die meisten Tageszeitungen in Deutschland. Was anders wäre es, wenn sich das Zitat in der Abendzeitung oder in der TZ gefunden hätte. Um so erstaunlicher ist jedoch, dass ein Blatt wie der Münchner Merkur im einleitenden Artikeltext nichts besseres zu tun hat, als dem Rundfunkgebührenbeauftragen unberechtigterweise ein bedrohliches Image zu verpassen, das sich letztlich auf die GEZ und die Rundfunkanstalten überträgt. Ob POV oder nicht POV oder gar "Stürmer-Stil"-Qualitäten kann hier klar dahingestellt bleiben. Fakt ist, das in der Presse ein Bild geschaffen wird von einem Rundfunkgebührenbeauftragten, der sich vor seiner Kundschaft bedrohlich aufbaut und im zweiten Schritt vor einem Betrug oder Straftat folglich sicherlich nicht zurückschrecken wird. Die Gerüchteküche (Hausfriedensbruch etc.) lässt grüßen.
M.E. sollte man die Rechtlichen Befugnisse und Pflichten sowie die Probleme von einer noch zu schaffenden Überschrift "Image des RGBen" abgrenzen. Nur mal so eine Idee. Auf jeden Falle sollte das von mir eingebrachte Zitat im Artikel erhalten bleiben, da es zwar nicht direkt ein etwaiges in der Bevölkerung vorhandenes negatives Image bezüglich des Rundfunkgebührenbeauftragen belegt, jedoch ein Indiz darstellt, dass aufgrund der Berichterstattung in der Presse ein vorgenanntes Image in der Bevölkerung gefördert wird. IMHO berichtet der Münchner Merkur POV, aber das sollte uns kein Vorbild in der Wikipedia sein. Es spricht jedoch nichts dagegen, diesen POV ausgewogen und sachlich kommentiert in der Wikipedia NPOV darzustellen. --Programm 14:04, 9. Mär 2006 (CET)
Falls der MM auf solch usägliche POV-Weise berichtet, dann ist diese Berichterstattung ganz sicher alles andere als seriös. Aber Du übersiehst, dass es hier keineswegs um die freundliche oder unfreundliche Berichterstattung der Presse über den ÖRR geht, sondern um konkrete Vorwürfe nicht-legalen Verhaltens gegenüber den Kontrolleuren, die zumindest ich bisher ausschließlich aus Boulevard-Medien kenne. Im von Dir aus dem MM zitierten Satz ist davon nichts zu lesen, und wir wissen nicht, in welchem Kontext der MM darüber berichtet hat. Die Sache mit der Boulevardpresse ändere ich sofort, wenn hier irgend jemand zeigt, dass auch die "seriöse Presse" solche Vorwürfe erhebt. Dein Zitat ist hier also absolut unangebracht, es bringt keine Information sondern, es belegt nur Deinen POV. Selbstverständlich revertiere ich Deinen Beitrag wieder. Bitte wende Dsich notfalls an den Vermittlungsausschuss. Tom.berger 15:42, 9. Mär 2006 (CET)
Danke erstmal, dass Du nicht pauschal revertet hast und die Substanz noch im Artikel steht. Deine persönliche Bemerkung mir gegenüber im Artikel hat dort natürlich nichts zu suchen, weshalb ich diese entfernt habe. Wo käme man denn hin, wenn man neuerdings die Diskussion und persönliche Bemerkungen in den Artikel verlagern würde? Du verhältst Dich manchmal wirklich sonderbar. Ich werde jetzt mal schauen, wie man das Zitat besser in den Artikel einbauen kann. Kannst Dich gerne beteiligen und gute Vorschläge machen und Änderungen vornehmen. --Programm 16:27, 9. Mär 2006 (CET)
Und was hat das nun wieder mit dem hier diskutierten Thema zu tun? Wo berichtet der Spiegel über Rechtsverstöße der Kontrolleure? Tom.berger 17:09, 9. Mär 2006 (CET)
Die Themen Probleme und Image sind nicht allein auf Rechtsverstöße beschränkt. spiegel-online - "Der Inkasso-Riese mit dem Stasi-Image" v. 7.3.05-- 84.191.1.69 17:18, 9. Mär 2006 (CET)
Die Auseinandersetzung zwischen Programm drehte sich um einen Satz, der konkret Bezug nahm auf Rechtsverstöße, und den Programm mit einer Erweiterung versah, die absolut nichts mit Rechtsverstößen oder auch nur mit irgend welchen Problemen mit, für oder durch Rundfunkgebührenbeauftragte zu tun hatte. Der von Programm erwünschte Satz hatte in dem Kontext, in den in Programm stellte, absolut nix verloren, weil er in absolut keiner Weise Bezug auf diesen Kontext nahm.
Ich hoffe, dass das jetzt so weit klar ist, dass nicht noch jemand meint, seinen spitzfindigen Aber-Doch-Senf dazu geben zu müssen. Tom.berger 17:45, 9. Mär 2006 (CET)
@Tom.berger: Ich habe die von Dir eingestellte Überschrift "Presse" (in die Du meine Zitat eingebettet hast) nun in Image umgetauft. Das ursprüngliche MM-Zitat hast Du ja in den Zusammenhang mit dem Image der RGBen gebracht. Wunderbar. Das Zitat behandelt ja primär nicht Rechtsverstöße der RGBen (allenfalls ein unterstelltes generelles Auftreten der RGBen mit Drohgebärden), sondern ist dem Image der RGBen in provozierender Art und Weise abträglich. Meinen persönlichen Senf habe ich jedoch bereits ergänzt, ich hoffe es passt. Gruß. --Programm 17:58, 9. Mär 2006 (CET)
@Programm: Ja, es passt nicht nur, es übererfüllt meine Erwartungen sogar noch :-). Du siehst mich bass erstaunt. Nur einen kleinen Fehler mit dem Numerus habe ich noch korrigiert. Tom.berger 18:28, 9. Mär 2006 (CET)
@Tom.berger: Es freut mich, dass Du zufrieden bist. Ich hoffe auf einen weiteren schnellen Ausbau der Rundfunkartikel. Wie das Beispiel zeigt, konnte auch mal ein guter Absatz, der auch im Kern Bestand haben dürfte, nach relativ kurzer Zeit - leider verbunden mit Grabenkriegen und einiger Arbeit hier in der Diskussion - zustandekommen.
Zitat von Tom.berger aus der Artikelversion: na siehst Du, es geht doch. Jetzt steht das MM-Zitat in einem Kontext, der durchaus auch mindestens ebenso sehr als Anklage gegen den MM betrachtet werden kann. Nur die "Kundschaft" habe ich gestriche
Na klar, a bisserl was geht immer. Wer eine Anklage gegen den MM aus dem Zitat herauslesen mag, kann das gerne tun. Freilich den MM darf man ob seines journalistischen Stils aber vor allem letztlich wegen der fehlenden sachlichen Hintergrundberichterstatung tadeln. Der MM-Artikel war zwar recht lang, alles in allem jedoch wie so üblich, wenn über GEZ & Co. berichtet wird, oberflächlich, schlecht recherchiert und mit falschen Tatsachenbehauptungen gespickt. Den direkten Kontakt zur "Kundschaft" wollte ich behalten, da es ja gerade Menschen mit direktem Kundenkontakt selbst in der Hand haben, für ihr positives Image etwas zu tun. Dies ist den RGBen leider aufgrund der genannten Faktoren eher schlecht als recht möglich. Im übrigen freut es mich, dass das Zitat nun trotz Deiner anfänglichen POV-Vorwürfe und Deiner rigorosen forschen Ablehnung passend NPOV in den Artikel eingebunden werden konnte. So stellt es sich für mich zumindest jetzt dar. Bergrüßenswert finde ich auch, dass nun in der Wikipedia auch was zum Image der RGBen steht und die Debatte diesbezüglich aus dem GEZ-Artikel soweit es den RGB betrifft weitgehend herausgehalten werden kann. Geht doch! Auf weiterhin gute Zusammenarbeit. Gruß. --Programm 18:47, 9. Mär 2006 (CET)
  • Sorry, aber süffisant-schwankartige Formulierungen wie "Auch die durchschnittlich fast eine Million durch die Gebührenbeauftragten ermittelten Schwarzsseher berichten naturgemäß ungern in lobender Weise über diese." entsprechen wohl kaum einer sachlich-neutralen Darstellung, wie sie einer Enzyklopädie geschuldet wird... --NB > + 21:44, 9. Mär 2006 (CET)
@NB: Da hat sich doch Tom.berger wirklich etwas einfallen lassen, was auch mir ein kleines Schmunzeln entlockte. Warum nicht mal einen trockenen Artikel auflockern. Stimmt doch übrigens. Ein Schwarzseher wird sich wenig über eine Besuch eines RGB freuen und diesen im wahrsten Sinne des Wortes auch nicht loben. Ich halte die jetzige Formulierung hinsichtlich der sachlich-neutralen Darstellung als grenzwertig und eben noch vertretbar. Bin für behalten, sehe es jedoch kommen, dass die jetzige Formulierung keinen Bestand haben wird, wenn die Sachlichkeits-Hardliner auf den Plan rücken. --Programm 22:09, 9. Mär 2006 (CET)
Nicht missverstehen: ich finde die Formulierung durchaus gelungen - nur leider am falschen Ort (auch wenn mir dies obige Plakette einbringt...). Wobei ich darüber reflektiere, wie Tom reagieren würde, wenn derartige Süffisanz zu Lasten einer Behörde im Text stehen würde (auch dies eine Gelegenheit zum Schmunzeln ;-)) ... --NB > + 22:30, 9. Mär 2006 (CET)
Tom ist naturgemäß unberechenbar. Jede Spekulation über eine Reaktion seinerseits läuft zu 100 % ins Leere. Dein Verhalten und das jedes anderen Wikipedianers vermag ich zumindest zu 1 % einzuschätzen. Bei Tom ist dies schlicht nicht möglich. Liegt bestimmt an seinem besonderen bewußt eingesetzten ihm eigenen Kommunikationsstil. --Programm 23:14, 9. Mär 2006 (CET)

"Hausbesuch". Diese Überschrift fehlt noch

Nachdem nun ein solides Grundgerüst zum RGB steht, sollte ein Thema m.E. den Artikel noch abrunden, nämlich der eigentliche Besuch des RGB beim Privatkunden und den sich daraus ggf. ergebenden Problemen und Fragestellungen. Hierüber wird geradezu im Medium Internet viel in News-Kommentaren und in Foren diskutiert, gefragt und geantwortet.

Damit keine Missverständnisse aufkommen - und ich höre speziell schon jetzt Tom.berger sagen: "Die Wikipedia ist kein Ratgeber." - möchte ich sagen, dass die Darstellung zum Thema "Hausbesuch" natürlich wikipediagerecht umgesetzt werden soll und muss.

Bestimmt wird es zu hitzigen Diskussionen im Hinblick auf Relevanz und Umfang kommen. Ich habe jedoch keinen Zweifel, dass wir eine Lösung finden werden, die weitgend von jedem getragen werden kann.

Ich denke, das Thema "Hausbesuch" kann und soll vor allem auch einen Beitrag zur schwierigen und besonderen Arbeitssituation des Rundfunkgebührenbeauftragen mit seiner Klientel beitragen. Das Thema "Hausbesuch" soll beide Seiten beleuchten. Die Sicht des Rundfunkgebührenbeauftragen und anderseits die Position des Besuchten, der sich oft überrumpelt fühlt. In diesem Zusammenhang kann auch mit einigen Gerüchten und Unklarheiten aufgeräumt werden, die in der Praxis wohl immer wieder entstehen bzw. auch nur diskutiert werden.

Nochmals nein. Das Thema "Hausbesuch" soll nicht unter der Rubrik "Tipps & Tricks - so schlage ich dem GEZ-Heini respektive der GEZ oder den ÖRRs ein Schnippchen" laufen. Das Thema "Hausbesuch" soll m.E. zur "Waffengleichheit" beitragen und neutral über die Besonderheiten beim "Hausbesuch" informieren. Gleichwohl soll das Thema "Hausbesuch" nicht die Foren- und News-Beiträge ersetzen sondern vielmehr einige Aspekte beleuchten die enzyklopädisch und wikipediakonform dargestellt werden können. Das sollte doch zu schaffen sein. Gruß an alle. --Programm 20:20, 9. Mär 2006 (CET)

Egal wie du das nennst oder wikipediagerecht verbrämst. Die "Besonderheiten beim Hausbesuch" werden zum "Ratgeber beim Hausbesuch" oder zu den "Goldenen Regeln bei der Begegnung mit einem Rundfunkbeauftragten" werden, und gehören meiner Meinung nach hier nicht rein. --Andys 21:26, 9. Mär 2006 (CET)
Da solltest du schon etwas konkreter erläutern, was Du unter 'WP-gerecht' verstehst - beim ersten Durchlesen fehlt auch mir die Phantasie, es anders als einen Verstoß gegen eine enzyklpädisch notwendige 'neutrale Berichterstattung' zu sehen.... --NB > + 21:40, 9. Mär 2006 (CET)
@Andys: In keinster Weise will ich etwas wikipediagerecht verbrämen. In meiner Zusammenfassung schreibe ich extra, um Mißverständnisse auszuschließen, dass das Thema "Hausbesuch" selbverständlich den Ansprüchen eines normalen enzyklopädischen Wikipedia-Artikels gerecht zu werden hat. Das dürfte schwierig jedoch machbar sein. Auch Deinen Einwand, dass das Thema zum "Ratgeber beim Hausbesuch" ausarten könnte, kann ich gut verstehen; diesen Einwand habe ich wie oben nachzulesen ist erwartet und bereits erläutert, dass das Thema nicht im Ratgeber-Format dargestellt werde kann (auch nicht als "Goldene Regeln"), da dies in der Wikipedia nicht erwünscht ist.
@NB: Unter "WP-gerecht" verstehe ich genauso wie Du eine enzyklopädisch notwendige neutrale Berichterstattung. Ich darf Dir versichern, dass ich keinen Vorstoß zur Untergrabung dieses Grundprinzips der Wikipedia plane. Meine obigen Ausführungen lassen dies m.E. erkennen. Als langjährigem Wikipedianer weiß ich das vorgenannte Grundprinzip wohl zu schätzen und gebe mein Bestes, Artikel im Sinne der Wikipedia zu gestalten. Zum Glück gibt es ja noch das Wikiprinzip, mit dem man Unerwünschtes oder nicht ganz Gelungenes wieder gerade rücken kann. Ich bin mir bewußt darüber, dass das Thema ein heißes Eisen ist. Oben habe ich begründet dargelegt, warum ich es für angezeigt halte, das Thema "Hausbesuch" in den Artikel mit einzubinden. --Programm 22:44, 9. Mär 2006 (CET)
Habe ich doch nirgends bezweifelt, nur fehlt mir (!) aktuell einfach die Phantasie, beides in einem Beitrag gedanklich zu vereinen - daher meine Bitte um eine konkretere Darstellung ;-) --NB > + 22:55, 9. Mär 2006 (CET)
Wenn nicht hier im Artikel, wo könnte sonst das Thema "Hausbesuche" des RGB behandelt werden. Der "Hausbesuch" gehört nunmal im engeren Sinne zu diesem Lemma und beispielsweise nicht in den Artikel GEZ. Die GEZ bzw. die ÖRRes "machen sich" m.E. speziell durch die "Hausbesuche" des RGBs unbeliebt und geraten dadurch in die Diskussion in den Medien, Internet-Foren etc.. So musste gestern wieder mal der Freund der Schwarzseher als Aufhänger für einen Artikel im Münchner Merkur herhalten. In der Kritik steht oftmals der RGB an vorderster Front und zwar speziell im Zusammenhang mit seinen "Hausbesuchen". Ich denke hierzu sollte im Artikel noch eingegangen werden. Mit welchen Inhalten genau und in welchem Umfang muss man sehen. Ich könnte ja gelegentlich mal meinen eigen Entwurf/Vorschlag machen und hier oder auch im Artikel der Meute zum Fraß vorwerfen ;-) Das Stichwort "Hausbesuch" eignet sich m.E. gut als Arbeitstitel. Teilaspekte des Hausbesuches finden sich ja schon an passender Stelle und in entsprechender Kürze im Artikel z.B. das sich der RGB bei der Ausübung seiner "Hausbesuche" lt. Medienberichten in der Boulevardpresse oft in einer Grauzone bewegt und rechtliche Grenzen überschreiten soll. Otto Normal-Leser könnte dann unter der Überschrift "Hausbesuch" weiterführende Informationen finden, die beispielhaft die vermeintlichen Rechtsüberschreitungen beschreiben z.B. die oft gelesenen Vorwürfe, dass RGBs gerne mal Hausfriedensbruch begehen oder den Fuss in die Tür stellen oder gar Formulare fälschen. Ich glaube, dass so manche Leser, die hier in diesen Wikipedia-Artikel hineinstolpern, das Bedürfnis und die Erwartung haben auch etwas über die vorgenannten Punkte zu finden, über die sie schon an anderer Stelle etwas gelesen oder gehört haben. Es gibt IMHO keinen Grund, diese Punkte, die an andere Stelle tausendfach diskutiert werden und speziell zum "Hausbesuch" des RGB passen, nicht kurz unter der Beachtung der Wikipedia-Grundsätze dargelegt werden sollten. Die Darlegung einiger ergänzender Informationen hat nun wirklich nichts mit einem Ratgeber zu tun. --Programm 23:37, 9. Mär 2006 (CET)
Mit der gleichen Begründung könnte man IMHO auch detailliertere Schilderungenen über die Methoden der Datenermittlung (siehe [1]) außerhalb des direkten 'Hausbesuchs' einbringen - trotzdem erscheint es mir als 'Vordergrundthema' (im Gegensatz zur Verwendung als Beleg bei übergeordneten Bezügen wie Akzeptanz) nichtso recht enzyklopädisch begründet. Aber ich mag mich irren, erst mal einen Realisierungsvorschlag sehen... --NB > + 07:24, 10. Mär 2006 (CET)
Allgemeines zur Adressermittlung beschreibt bereits der Artikel GEZ unter der Überschrift Rechtsgrundlagen recht gut. Auch der RGB findet dort schon seine Berücksichtigung. So sollte es sein. Der Rahmenartikel enthält schon mal das wichtigste. Soweit es um Spezialitäten hinsichtlich der Adressrecherche durch RGBs geht, sollte dies hier im Spezialartikel erwähnt werden. In diesem Zusammenhang sollte m.E. das Kuriosum erwähnt werden, dass Aufforderungen zur Gebührenentrichtung an eine Katze oder gar an einen virtuellen Tux auf die Recherchearbeiten von RGBs gerüchteweise oder tatsächlich zurückgehen. --Programm 19:30, 10. Mär 2006 (CET)
Letzteres waren nach meiner Erinnerung an entsprechende Re-/Kolportagen in der Mehrzahl zugekaufte Fake-Adressen von gewinnspiel-/werbungsnaiven Tierliebhabern. Aussagekräftiger finde ich da schon die 'legalen' Adressermittlungen, wie diese im Spiegel-Bericht genannt waren (Namen von Altenheimbewohnern) oder die Definitionsgrenzen für Empfangsbereitschaft (liegt auch bei fehlendem Antennenanschluss vor) - siehe die Passage rund um "Das Miniradio in der Aktentasche"... --NB > + 20:12, 10. Mär 2006 (CET)
Die "Tux-Geschichte" ist mir schon öfter über den Weg gelaufen und scheint einen gewissen Bekanntheitsgrat zu haben. Die Definitionsgrenzen für Empfangsbereitschaft scheint mir besser im von mir gestarteten Artikel Rundfunkempfangsgerät (dümpelt noch vor sich hin) aufgehoben. Was Du mit "zugekauften Fake-Adressen" meinst, kann ich jetzt ehrlich gesagt nicht direkt nachvollziehen. Gruß. --Programm 21:56, 10. Mär 2006 (CET)
Tux sagt mir in diesem Zusammenhang nicht so viel, mit zugekaufter Fake-Adresse meinte ich, dass die Adresse von Tierliebhabern 'gefakt' (also eine 'eigene' Adresse von Bello oder Mieze in Gewinnspielformulare eingetragen) und von der GEZ dann bei Adresshändlern gekauft wurde, so dass diese an dem fehlgeleiteten Anschreiben eigentlich unschuldig sind, da die Tierhaltern die Adresse selber generierten (allerdings ohne zu realisieren, dass diese sich derartig verbreiten würden)... --NB > + 11:43, 11. Mär 2006 (CET)
Bitteschön, hier die Nachmittagslektüre über Rahim Tux [2] :-) Schönen Tag noch. --Programm 12:54, 11. Mär 2006 (CET) P.S.: Zwei weitere Weblinks: [3], [4]
Danke! Wie ich oben schon schrieb: "in der Mehrzahl zugekaufte"... :-) --NB > + 22:08, 11. Mär 2006 (CET)
Viele Unternehmen, die erkannt haben, dass sich mit dem bloßen Einkauf von Adressen nichts mehr verkaufen läßt, sondern der persönliche Kontakt zum Kunden und Interessenten überlebenswichtig ist, haben sich schon längst von Schober & Co. verabschiedet und konzentrieren sich auf die Pflege ihre wertvollen Kontaktdaten und Ihre Beziehung zum Kunden/Interessent selbst bzw. überlassen dies anderen Dienstleistern, die nach dem Klasse statt Masse Prinzip arbeiten. Die GEZ mit den tollsten Möglichkeiten der Adressbeschaffung und -pflege bekommt das anscheinend nicht gebacken. --Programm 00:22, 12. Mär 2006 (CET)
Diese Unternehmen haben auch erkannt, dass Kulanz ein wesentliches Element der Imagepflege und damit auch zum Custumer-Relationship ist (wer identifiziert sich schon gerne mit einem 'Ekel'?). Und solange es das Ziel der GEZ -als Zentralinstanz des ÖRR dafür- ist, selbst in Abstellkammern einer Kirchengemeinde 'entdeckte' Rundfunkempfangsgeräte als empfangsbereit zu deklarieren und rückwirkend (für die Zukunft geht nicht, da gemeinnütige Einrichtungen befreit sind, aber derartige Anträge können nicht rückwirkend gestellt werden) abzukassieren oder -für jeden normal denkenden Menschen (sogar Tom.berger hatte hier ein Einsehen - im Gegensatz zur klagenden LRA) abstruse- Inkassomaßnahmen selbst bei fehlender Inbetriebnahmemöglichkeit bei Discountern zu betreiben - so lange wird sich IMHO an der Akzeptanz seitens der Bevölkerung nichts ändern... --NB > + 00:36, 12. Mär 2006 (CET)
Falls es über die üblichen Probleme der Gebührenabwicklung hinaus geht, liegt der Fall sowieso bei der zuständigen LRA auf den Tisch. Dort sitzen dann hochbezahlte Juristen oder spezialisierte MAs der Rundfunkgebührenabteilungen , die dann unbarmherzig zeigen, wo der Bartl den Moscht holt. Wie Du schon an anderer Stelle sagtest, hält dann die GEZ ggf. stellvertretend als Blitzableiter den Kopf hin. Von der Kirchengemeindeproblematik habe ich auch schon gelesen. Sicherlich nur Einzelfälle, aber nichtsdestotrotz um so ärgerlicher. Hinsichtlich der Händler bzw. Discounter gibt es von Land zu Land unterschiedliche Urteile. Auch hier sieht man klar, dass sich die Rundfunkanstalten trotz ihrer engen Beziehungen offenbar nicht auf ein einheitliche Regelung einigen konnten und Fall für Fall lieber von den höchsten Gerichten geklärt haben wollen. Reine Arbeitsbeschaffungsmaßnaheme. Wie sonst wäree bei jeder LRA ein Pulk von Juristen als Lohn- und Brotempfänger zu rechtfertigen, wenn sie sich nicht selbst um selbiges kümmern würden. --Programm 03:59, 12. Mär 2006 (CET)
@Programm: Dazu sollte man vielleicht erst mal wissen, wie die RGBs arbeiten. Jeder RGB hat ein eigenes Gebiet, das er eventuell noch mit "Unterbeauftragten" bearbeitet, typischerweise umfasst so ein gebiet etwa 100.000 Einwohner. Dabei suchen die RGBs natürlich nicht einzelne, ausgewählte "Verdächtige" auf, sondern arbeiten ihr Gebiet systematisch Straße für Straße und Haus für Haus durch. Typischerweise kommen sie so alle drei Jahre einmal komplett durch ihr Gebiet. Von der GEZ erhalten die RGBs Karteikartenauszüge des aktuell bearbeiteten Postleitzahlengebiets bzw einiger weniger Straßen, die immer nur die Arbeit einiger weniger Tage abdecken, um so aktuell wie möglich zu sein.
Der RGB läuft also durch die Straßen und vergleicht seine Adressen auf den Karteikarten mit den Namen auf den Klingelschildern. Dort, wo er aufgrund beispeilsweise des Geburtsnamens vermuten kann, dass eventuell mittlerweile Kinder mit eigenem Einkommen vorhanden sind, klingelt er und fragt nach. Ebenso natürlich auch, wenn ein Namensschild plötzlich zusätzlich eine Firma anzeigt, und besonders natürlich, wenn Namen an den Klingelschildern stehen, für die er keine Karteikarte hat.
Der RGB wird, falls niemand da ist, der seine Fragen beantworten könnte, natürlich auch die Nachbarn befragen, und die RGBs, die ihr Gebiet schon länger bearbeiten, wissen natürlich auch, wo die "Schwätzer" zu finden sind, die nur zu gerne Auskünfte über ihre Nachbarn geben. Kann der RGB einen Namen aber nicht weiter aufklären, dann gibt er dessen Adresse an die GEZ, die dann natürlich auch mal Katzen und Hunde anschreibt, die ein eigenes Klingelschild haben.
Dabei muss man wissen, dass die einzige Konkurrenz des RGBs die GEZ ist, und dass er natürlich immer lieber selber eine Provision einstreicht, als eine nicht aufgeklärte Adresse der GEZ zu überlassen - dabei kriegt er nämlich nichts.
Die RGBs, die schon länger dabei sind (das ist eine Minderheit, denn offenbar ist dieser Job nichts für jedermann), zeichnen sich idR dadurch aus, dass sie ihr Gebiet "pflegen" - schließlich wissen sie, dass sie in ein paar Jahren wieder vorbei kommen werden. Insbesonders im ländlichen Raum, wo jeder jeden kennt, spricht es sich sehr schnell herum, ob der RGB z.B. das maximal mögliche aus jugendlichen Teilnehmern und verarmten Selbständigen heraus holt, oder ob man mit ihm auch reden und verhandeln kann. Die Nachzahlungen, zu denen sich die erwischten Schwarzseher ja dann durch ihre Anmeldung verpflichten, sind fast immer "ausgehandelt", entsprechen also keineswegs dem realen Zeitraum, für den nachgezahlt werden müsste. Der RGB kriegt von einem einkommensschwachen neuen Teilnehmer lieber die Provision für 3 Monate Nachzahlung, als dass er ihm zwei Jahre aufbrummt und dann gar nichts sieht, weil der Teilnehmer Insolvenz anmeldet.
Konflikte mit den kontrollierten Bürgern sind laut LRA ausgesprochen selten. Erstens sind die RGBs dafür geschult, die Kontrolle über den Gesprächsverlauf zu behalten, zweitens sind die absolut hartnäckigen und renitenten GEZ-Verweigerer meistens ohnehin schon bekannt, und drittens lässt der RGB so einen Fall lieber unbearbeitet liegen und erwischt in der Zeit, die er mit Ermittlungen gegen den hartnäckigen Schwarzseher verplempern würde, lieber ein paar weniger renitente neue Teilnehmer. Schließlich ist das für den RGB ein Job, bei dem die inverstierte Arbeitszeit sich auch auszahlen muss, und kein Sport, bei dem es darum geht, möglichst jeden einzelnen Schwarzseher zu erwischen. Tom.berger 20:17, 10. Mär 2006 (CET)
Erstmal danke für den Einblick in die Ermittlungsarbeit der RGBs. Eine schöne Darstellung. Könntest Du doch an den Herrn "Gockelacker" von der FAZ verkaufen oder besser direkt. Alternativ an "wdr", na gut, der rotiert sowieso gleich wieder und fühlt sich verfolgt.
Dein obiger Diskussionsbeitrag ließe sich bestimmt mit den wesentlichen Fakten als längerer Unterpunkt unter dem Stichwort "Ermittlungsarbeit"/"Ermittlungsmethoden" im Artikel integrieren (evt. eigener Artikel mit wikilink von RGB aus?). Du bist der Fachmann. Ich halte mich diesbezüglich lieber mal etwas zurück. --Programm 22:18, 10. Mär 2006 (CET)

Im Gegensatz zu Andys, und natürlich auch um meine Unberechenbarkeit zu bestätigen, und um Programm zu widersprechen, wenn er sagt: "und ich höre speziell schon jetzt Tom.berger sagen: "Die Wikipedia ist kein Ratgeber." bin ich der Ansicht, dass dieses Thema durchaus eingebracht werden kann. Ich habe prinzipiell auch nichts dagegen, dass die Tricks der Fahnder aufgelistet werdem, so weit diese bekannt sind. Und um einen allgemeinen Tipp zu geben, wie man meine Reaktion auf Artikeländerungen ein wenig besser vorausberechnen kann: man kann im Prinzip alles in einen Enzyklopädie-Artikel schreiben, es kommt immer nur drauf an, wie das geschieht.

Konkret kann ich zu einem Kapitel "Hausbesuche" besteuern, dass die Gebührenbeauftragten sehr umfangreich und immer wieder von den Landesrundfunkanstalten geschult werden. Ein wichtiger Teil dieser Schulung behandelt die Gesprächsführung, denn diese entscheidet fast völlig über den Erfolg des Beauftragten. Beispielsweise sollte der Kontrolleur es unbedingt vermeiden, geschlossene Fragen zu stellen. Offene Fragen zwingen den Befragten zum Nachdenken und meistens auch zum lauten Denken und auf jeden Fall zu freier Formulierung, und daraus ergeben sich dann meistens entsprechende Hinweise.

Allerdings denke ich, dass so ein Kapitel schon sehr hart erarbeitet werden muss, und dass die nötige Recherche sehr arbeitsaufwendig sein wird. Harte Belege einfach durch Googeln wird man hierfür nicht finden, dafür aber jede Menge wirrer und unverwendbarer Gerüchte. Ich glaube kaum, dass außer mir irgend jemand der Coautoren hier jemals mit der Gebührenabteilung der zuständigen LRA gesprochen hat - ich war einen halben Tag da, und mir wurde sehr bereitwillig jede erdenkliche Auskunft erteilt. Eventuell sollte einer der Coautoren sich einfach mal als Interessent für den Posten eines Gebührenbeauftragten bei seiner LRA melden (die suchen immer Leute, weil die Fluktuation extrem hoch ist), um so zu Hintergrundwissen zu gelangen, oder sollte - so wie ich - sich einfach als Journalist ausweisen können, der für einen Artikel recherchiert. Mir hat natürlich auch der Umstand die Türen geöffnet, dass ich vorher selbst schon als Autor für den Sender tätig war, und dass ich als Befürworter des ÖRR bei der LRA nicht ganz unbekannt war. Tom.berger 11:46, 10. Mär 2006 (CET)

@Tom.berger: Danke für Deine offenes Statement. Es hat meine Meinung zu Dir nur bestätigt, dass Du vorbehaltlos für jedes Thema offen bist, jedoch immer Deinen individuellen Standpunkt zu vertreten weißt - und das ist gut so. Dass Du gerade zum Thema RGB über ein besondere Wissen und Erfahrungen verfügst, kann diesem Artikel nur zu Gute kommen. Selbstverständlich habe auch ich so meine Erfahrungen mit RGBs und mit Personen aus den Rundfunkgebührenabteilungen; auf eine Einladung zum direkten persönlichen Gespräch warte ich jedoch noch immer.
Zum Berufsbild des RGB verträgt der Artikel in der Tat noch einige Ergänzungen. Meines Wissens, üben diesen Beruf auch einige im Nebenberuf aus z.B. Polizisten (habe ich aus dritter Hand). Persönlich wollte mich schon mal ein RGB zu meinem Nachbarn befragen, der gerade umgezogen ist (hatte wohl seine Geräte nicht angemeldet - egal). Jedenfalls hatte er das Gespräch geschickt eingefädelt und natürlich eine offene Frage gestellt, der ich mich fast nicht entziehen konnte. Es war ein freundlicher älterer Herr, den ich dann nach zwei drei Sätzen abwimmeln konnte. Meiner Meinung nach ist es schon dreist, das mich irgendjemand über einen dritten auszufragen versuchte. Stell Dir mal vor, ein Gerichtsvollzieher würde dies Methoden anwenden, so nach dem Motto: "Guten Tag, der Herr x hat Schulden beim Unternehmen y. Wohnt Herr x noch bei ihnen im Hause?" Undenkbar, dass Gerichtvollzieher so vorgehen würden. Ich weiß nicht, ob spezielle Ermittlungsmethoden der RGBs gegen irgeneine Anweisung, Vorschrift oder Gesetz verstoßen. Sie sind m.E. datenschutzrechtlich bedenklich. Naja, wo kein Kläger, da kein Richter.
Seis drum: Ich könnte mir vorstellen, dass wir diesen Artikel zu einem exzellenten Artikel hinführen könnten. Aber ja, das ist ein hartes Stück Arbeit. Mit den besten Grüßen. --Programm 21:03, 10. Mär 2006 (CET)

Könnte jemand im Artikel unter "Besonderheiten bei den Hausbesuchen vor Ort" das Wort "Beschimpfungen" richtig schreiben? Momentan fehlt da ein "f". Danke :-)

Erledigt, danke für den Hinweis... --NB > + 12:44, 7. Jun 2006 (CEST)

Effizienzgründe

Die Rundfunkgebührenbeauftragten sind den Rundfunkanstalten verpflichtet. Hier lässt sich der föderale Aufbau der Kontrolle ablesen. Nun ist die GEZ zusätzlich eine bundesweit agierende Einheit. Letztendlich eine Doppelstruktur, auch wenn im konkreten Aufgabenteilung besteht. Es ist daher genauso plausibel, dass die GEZ letztendlich zu weniger effizienter Strukur führt. Ob das so ist oder nicht kann niemand wirklich beurteilen. Dass aber wirklich Effizienzgründe vorliegen würde, das kann man nicht einfach als gegeben hinnehmen. Gibt es objektive Belege? --Drosophilia 12:30, 12. Mär 2006 (CET)

@Drosophilia: Die GEZ ist m.E. schlicht eine Inkassostelle, bei der die allgemeine Gebührenabwicklung erfolgt. Die große Zahl der Mitarbeiter dürfte sich dort wohl mit der Bearbeitung der üblichen Formulare, den Befreiungsanträgen und der Beantwortung von Fragen am Telefon beschäftigen. Soweit die Daten korrekt erfaßt sind, erledigt die EDV die zahlungstechnische Abwicklung vollautomatisch. Darüber hinaus werden aufgrund der erfassten Daten vollautomatisch dann auch noch diverse Briefchen verschickt. Alles im allem vergleichbar mit der heutzutage zentralisierten Buchhaltung eines Konzerns. Die vorgenannten Tätigkeiten erfordern keine besondere Qualifikation. Ich habe zumindest noch nichts von einer Fachkraft für Rundfunkgebührenangelegenheiten gehört.
Im Vordergrund bei der Gründung der GEZ standen m.E. 2 Punkte. Zum einen hat wohl die Post ihren Service für die Zukunft zu einem Wahnsinnsgeld angeboten, was die ÖRRs zur Überlegung geführt hat, eine andere Lösung zu finden. Zum anderen kosteten Rechenmaschinen und die dazugehörigen Programme seinerzeit noch sehr viel Geld die Vernetzung von Rechnern war wohl im Vergleich zu heute noch nicht recht weit fortgeschritten. Die Banken hatten inzwischen auf den elektronischen Zahlungsverkehr umgestellt. Angesichts der großen Zahlungsverkehrsdaten lag es also Nahe durch den Einsatz der EDV an einem Standort, die zahlenmäßig immer wieder häufig anfallende Arbeiten (Erfassung, Zahlungsverkehr, Postversand) zu rationalisieren.
Insoweit erfolgt die Verwaltung der Teilnehmerkonten auch heute noch m.E. effizient. Belege, die - soweit es die allgemeine Gebürhenabwicklung betrifft - dagegen sprechen sollten gibt es IMHO nicht. --Programm 18:01, 12. Mär 2006 (CET)
Nachtrag: "Effizienz" habe ich soeben aus dem Artikel rausgenommen. Im engeren Sinne hat das ohnehin mehr mit dem Artikel GEZ zu tun. Ich habe jedoch versucht deutlich und verständlich zu machen, auf was die "irrige Auffassung" in der Bevölkerung zurückzuführen ist. Kannst Dus besser, dann bitte! Gruß. --Programm 18:25, 12. Mär 2006 (CET)
Müssen denn wirklich irgendwelche unbelegten (vermuteten) Begründungen hinein?
Sie verfügen neben den Ausweisen der jeweiligen Landesrundfunkanstalt mitunter auch über Ausweise der GEZ. Da die Rundfunkgebühren im Regelfall (Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgeschlossen) zentral verwaltungstechnisch über die GEZ abgewickelt werden, besteht in der Bevölkerung irrigerweise häufig die Auffassung, dass die Rundfunkgebührenbeauftragen Mitarbeiter der GEZ seien.
Wo ist belegt, dass die Bezeichnung GEZ-Kontrolleur durch die Zentralverwaltung verursacht wird - ich kann aus der Zentralverwaltung belegt lediglich die Existenzgrundlage der GEZ herauslesen. Und Öffentlichkeitsarbeit a la SWR verhindert auch nicht den Verdacht, dass diese Irrtümer gegen den Willen der LRAs passiert wäre ("Die GEZ-Beauftragten sind im Auftrag der Landesrundfunkanstalten tätig und führen Gebührenkontrollen durch.")
Wäre die klare Aussage
Sie verfügen mitunter neben den Ausweisen der der jeweiligen Landesrundfunkanstalt auch über Ausweise der zentralen Gebührenverwaltung GEZ, zu der sie jedoch keine Vertragsbeziehung haben, auch wenn dieser Irrtum verbreitet ist.
Ginge das? --NB > + 18:49, 12. Mär 2006 (CET)
Falls der Punkt "Sie verfügen neben den Ausweisen der jeweiligen Landesrundfunkanstalt mitunter auch über Ausweise der GEZ.", nicht stimmen sollte, hätte in Benutzer:Tom.berger schon längst als Experte berichtigt (auch Tom kann irren, natürlich, ich werde das gelegentlich mal nachprüfen). Zum zweiten Satz wäre zu sagen, dass es m.E. als Fakt betrachtet werden kann, dass die RGBs häufig als MAs der GEZ angesehen werden. Die Begündung hierzu kann m.E. in gewisser Weise nur auf POV zurückgeführt werde. Es sollte jedoch dabei der herrschende POV genannt werden. Nach besten Wissen und Gewissen habe ich hier versucht, eine plausible Erklärung im Artikel zu geben. Kannst Du gerne ändern und bestimmt besser darstellen als ich. Selbst halte die jetzige Version jedoch für verständlich und nachovollziehbar.
Nur kurz zum SWR-Link: "Wir kommen auf Sie zu!". Ein Satz der nichts erklärt und einfach nur positiv klingt. Den Rest des SWR-Links kann mann genauso gut in die Geschwurbel-Mülltonne kloppen genauso wie die angeblichen Infos auf der GEZ-Website (nicht mal grundlegende wird klar, bzw. wird verbrämt, Falschausagen eingeschlossen). --Programm 19:42, 12. Mär 2006 (CET)
@NB: Nachtrag: Einen Augenblick bitte. Werde meinen Beitrag gleich nochmal ergänzen. --Programm 19:52, 12. Mär 2006 (CET)
@NB: Ich halte Deine "Klare Aussage" für einen guten Änderungsvorschlag zum jetzigen Artikeltext. Bitte stell sie doch einfach in den Artikel ein, da sie die jetzige Version m.E. verbessert. --Programm 20:22, 12. Mär 2006 (CET)

Widerspruch Teilzeittätigkeit

@NB: [5]Ist mir auch schon aufgefallen; ich hatte die Hoffnung, dass sich Tom hierzu mal äußern würde - Fehlanzeige. Aus mehr oder weniger zuverlässiger Quelle habe ich die Info, das u.a. Polizisten im Auftrag der LRAs unterwegs seien. Die "Grünen" können das schlechthin hauptberuflich machen. Tja, über jeden Beruf oder jede Tätigkeit gibt es so einige "Geheimnisse". Wer kann diesen Widerspruch auflösen bzw. bestätigen, das RGBs auch nebenberuflich die Klingeln putzen? --Programm 01:41, 13. Mär 2006 (CET)

Image

Der Großteil der rechtmäßigen Gebührenzahler dürfte nichts dagegen haben, das den Nichtzahlern auch Druck gemacht wird im Sinne von Zahlungsgerechtigkeit. In sofern hat jeder der Unrechtmäßiges aufdeckt ein schlechtes Image: Polizei, Richter etc.

Naja - Polizei und Justiz haben zumindest in meinem Umfeld von GEZ-Zahlern ein viel besseres Image als die Geldeintreiber, da erstere die Allgemeinheit schützen und letztere Geld auf Basis eines veralteten, halbstaatlichen Systems eintreiben. --Schmiddtchen 18:32, 11. Jul 2006 (CEST)

Beim Thema "Image der Gebührenbeauftragten" sollte die Gebühreneinführung für internetfähige PC´s erwähnt werden. Der Käufer eines PC´s handelt in den mit weitem Abstand wenigsten Fällen aus der Motivation heraus damit öffentlich-rechtliche Programme empfangen zu können. Trotzdem müssen sie (ungerechterweise) zahlen, was in der Regel die "Gebührenbeauftragten" zu spüren bekommen. Nach Einführung der dieser Gebühr ist das Image der GEZ&Gebührenbeauftragten stark gesunken.

Was zusätzlich fehlt: Zukunftsaussichten! Denn das jetzige deutsche System halte ich für ziemlich veraltet und im Internetzeitalter und (europäischer) Globalisierung nicht mehr zeitgemäß. --84.187.8.226 18:21, 20. Dez. 2009 (CET)

Deutschlandlastig

Bitte einfügen:

--SWUbuntu 19:32, 28. Aug 2006 (CEST)

Und warum? Der Baustein ist doch für Lemmata, die allgemein existieren, aber nur/im wesentlichen die D-Situation darstellen. Der RGB ist aber doch eine deutsche 'Spezialität' (oder steht im Lemma Wien österreichlastig ? ;-))) - zumindest nach meinigem jetzigen Kenntnisstand... --NB > ?! > +/- 19:38, 28. Aug 2006 (CEST)
Es gibt diese Leute in Österreich sehr wohl! Sie heißen dort "MitarbeiterInnen im Außendienst der GIS" und sind entweder angestellt oder freie Mitarbeiter. --SWUbuntu 14:33, 29. Aug 2006 (CEST)
Wusste ich doch, dass die anders heißen ;-)).
Aber im Ernst - da stellt sich die Frage, wie das verbunden werden kann. Denn Rundfunkgebührenbeauftragter ist nun mal eine eigene 'Firma', ein angestellter Außendienstler eher nicht (sonst hätte wir hier -zig Lemmata wie Außendienstmitarbeiter der XYZ-Verwaltung ;-)). Da Du doch Infos darüber hast, kannst Du doch schon mal was dazu schreiben, oder? --NB > ?! > +/- 16:41, 29. Aug 2006 (CEST)

Wahrheits-/Auskunftspflicht

In wie weit ist man vedrpflichtet, den Kontrolleuren die Wahrheit zu sagen? Meines Wissens ist eine uneidliche Falschaussage nur vor Gericht strafbar. Darf man ihnen den Zutritt zur Wohnung verweigern (§123 Hausfriedensbruch)? Was passiert, wenn man ihnen trotz Auskunftspflicht die Aussage verweigert?

Hier liegt vielleicht ein Missverständnisvor: Die WP ist eine Enzyklopädie, keine Rechtsberatung (die auch verboten wäre). Alle bekannten Infos stehen im Artikel... --NB > ?! > +/- 15:36, 29. Jan. 2007 (CET) Meine persönliche Betrachtung wäre, dass eine Auskunftspflicht nur durch korrekte Auskünfte erfüllt werden kann, eine falsche Auskunft also einer Verweigerung - mit entsprechenden Zwangsmitteln - entspricht...

Ich frage mich, ob der Abschnitt:

Ein Rundfunkbeauftragter kann von Rundfunkteilnehmern und von Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithalten, Auskünfte über Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht verlangen. [...]

so korrekt ist. Er ist offensichtlich aus dem RGebStV übernommen, wo es aber -feiner Unterschied- heißt:

Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann [...]

Wenn ich es also vorziehe, meiner Auskunftspflicht dadurch nachzukommen, dass ich der LRA ein Fax schicke, so müsste das doch möglich sein. Insofern kann der Beauftragte eben nicht verlangen, dass ich ihm die Auskunft gebe. Wie wäre es mit folgender alternativer Formulierung:

Der/Die Gebührenbeauftragte wirkt im Auftrag der LRAen an der Verwirklichung ihres Auskunftsrechts mit. Die LRA kann von Rundfunkteilnehmern und von Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithalten [...](hier Gesetzestext einfügen, mit Quellenangabe). Der Teilnehmer ist allerdings nicht verpflichtet, die Auskunft direkt dem Beauftragten zu geben, er kann sie ebenso direkt an die LRA erteilen.

- Die Auskunftspflicht liegt beim Rundfunkteilnehmer. Es reicht nicht wenn man der LRA ein "FAX" schickt. Wenn ein BA den Teilnehmer befragt ist diesem die Auskunft in allen Rundfunkgebühren relevanten Sachen zu geben und zwar liegt hier der Sachverhalt vor das an Ort und Stelle eine Wahrheitsgemäße Aussage gegeben wird und nicht erst Zeitverzögert der LRA. Außerdem bekommt der Beauftragte am Ende die Nachricht des Teilnehmers und bearbeitet sie.

Kosten der Rundfunkgebührenbeauftragten

Hat jemand ne Ahnung, wieviel die Rundfunkgebührenbeauftragten pro Jahr an Kosten verschlingen?

Keine. Denn sie arbeiten auf Provisions-Basis. Sie dürfen 50% des eingetriebenen Geldes behalten. Daher auch die Vermutung/Behauptung, dass Gebührenauftragte teilweile (ungesetzlich) mit Drohungen und Lügen arbeiten, um vermeintliche Schwarzseher zum Geständnis zu bewegen.--84.187.8.226 18:30, 20. Dez. 2009 (CET)

Schönrednerei

Der Abschnitt "Image der Rundfunkgebührenbeauftragten" liest sich in weiten Teilen wie GEZ-Propaganda. Zum Beispiel fehlt jeder Hinweis darauf, daß die Rundfunkgebührenbeauftragten immer wieder zu unrechtmäßigen Mitteln greifen, um ihre Ziele zu erreichen. Ihr Image, wie das der GEZ überhaupt, ist auch nicht "eher schlecht", sondern schlicht katastrophal, und das hat einiges mit ihren Praktiken zu tun. 91.65.0.57 11:48, 8. Mär. 2008 (CET)

Es ist wahr, dass die Bürger der BRD nie entschieden haben, ob sie eine Rundfunkgebühr bezahlen wollen , geschweige denn, dass die andauernd steigen soll, und diese Zwangsabgabe einer Kopfsteuer gleichkommt. Aber „katastrophal“ ist nun mal nicht NPOV und hat darum in einer Enzyklopädie keinen Platz. Bei der GEZ, der KEF, dem Gebührenbeauftragten, etc. werden nur symptomatisch die Demokratie-Defizite der BRD sichtbar.--Vinom 12:57, 8. Mär. 2008 (CET)
Außerdem ist es nicht der Zweck einer Enzyklopädie, Vorurteile (jedweder Coleur) zu transportieren, sondern belegtes Wissen. Und da gibt es sicherlich Belege für einzelnes Fehlverhalten, ein Beleg dafür, dass 'die Rundfunkgebührenbeauftragten immer wieder' damit arbeiten (wobei wir dies bei Autofahrern -zu denen ich auch gehöre- sicherlich eher auch vermerken müssen ;-) ) - wobei ich nicht in Abrede stellen möchte, dass sich häufig beobachten lässt, dass sich 'Verfolger' mit der Zeit dem Niveau der 'Verfolgten' annähern (Korruption bei Polizei, etc.)... :-) --NB > ?! > +/- 17:31, 8. Mär. 2008 (CET)
Es soll ja auch nicht "schlicht katastrophal" im Artikel stehen, aber die Sprüche über die bösen Übeltäter, die dann die GEZ schlechtreden, sind schon arg polemisch formuliert. Haben das vielleicht die GEZ-Juristen selbst geschrieben? Diese Einrichtung geht ja mit Gegnern nicht zimperlich um, siehe den akademie.de-Fall. Was sollte die daran hindern, hier ihre eigenen Wirklichkeiten propagandistisch zu vertreten? 91.65.0.57 07:47, 9. Mär. 2008 (CET)
Das ist wahrscheinlich so. Aber auch Gegner des Finanzierungssystems des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks in Deutschland haben diesen Artikel im Auge. Darum legen wir ja alle so wert darauf, dass die Artikel immer NPOV sind. Solltest du Formulierungen finden, die nicht mehr wirklich als neutral bezeichnet werden können, dann sei mutig und ersetze sie durch neutrale.--Vinom 11:19, 9. Mär. 2008 (CET)

Kritik: Nichtverwendung von Verschlüsselung

Evtl. wäre auch ein Kritikpunkt angebracht, in dem darauf hingewiesen wird, daß das ÖR System zu einem Zeitpunkt entstanden ist, an dem verschlüsseltes Fernsehen/Radio technisch schwer zu realisieren war. Durch die heutigen Möglichkeiten des Pay-TV ist damit die GEZ zur Sicherung der Beiträge obsolet geworden und kann durch eine entsprechende Verschlüsselung ersetzt werden, die für eine fairen Gebrauch sorgen würde (es gibt "keine" Schwarzseher mehr, dafür bezahlen auch nur diejenigen, die sehen möchten).

Zu diesem und obigen Punkt: was hat das mit den Beauftragten (=hiesigem Lemma) zu tun?? Diese -ja durchaus berechtigten ÜBerlegungen- finden sich IMHO in den dafür zuständigen Lemmata, wie z.B. Rundfunkgebühr und/oder Öffentlich-rechtlicher Rundfunk... --NB > ?! > +/- 22:07, 28. Apr. 2008 (CEST)

Verständnisfrage Ausweispflicht

Verständnisfrage:

"Sie verfügen mitunter neben den Ausweisen der jeweiligen Landesrundfunkanstalt auch über Ausweise der zentralen Gebührenverwaltung GEZ, zu der sie jedoch keine Vertragsbeziehung haben, auch wenn dieser Irrtum verbreitet ist."

Warum verfügen sie über einen Ausweis der GEZ, wenn sie "keine Vertragsbeziehung haben"? Das ist doch unlogisch --134.93.51.36 17:02, 25. Aug. 2008 (CEST)

Darauf wollte ich auch gerade hinweisen. Wer keine Vertragsbeziehung zur GEZ hat, kann auch keinen Ausweis von ihr haben. Dann kann ja jeder mit solch einem Ausweis herumlaufen. Welchen Sinn soll denn dieser Ausweis haben? Was berechtigt dazu, einen solchen Ausweis zu besitzen? Wozu berechtigt er? --91.37.244.51 09:41, 9. Dez. 2009 (CET)

Überarbeitungshinweis

Dieser Artikel beinhaltetetliche Grammatik- und Tippfehler. 78.54.84.155 16:05, 21. Nov. 2009 (CET)

Grob fehlerhafter Artikel

Die Erfassung von Bereithaltungstatbeständen und Rundfunkteilnehmerschaften ist, weil sie zu staatlichen Gebührenforderungen führt, eine hoheitliche. Deshalb können nur Amtspersonen oder solche, die mit Hoheitsrechten beliehen worden sind, derlei Tätigkeiten (rechtskräftig) ausüben. Hoheitsrechte können jedoch nur auf gesetzlicher, somit parlamentarischer Grundlage beliehen werden. Landesrundfunkanstalten allein sind dazu nicht befugt, auch wenn sie Behörden sind (sind sie). Die Tätigkeiten der Rundfunkgebührenbeauftragten ist daher SEIT JAHRZEHNTEN per se rechtswidrig - und niemand bemerkt es? Man stelle sich nur einmal vor, die blauen Politessen oder Geschwindigkeitserfasser im Straßenverkehr wären Selbständige! Außerdem fehlt im Artikel, daß eine Auskunftspflicht nur bei Rundfunkteilnehmerschaft besteht, dann aber auch nur gegenüber der Landesrundfunkanstalt (die als Behörde die Auskunft auch per Verwaltungsakt begehren kann, wogegen man sich jedoch natürlich wehren kann). Daß man gegenüber einem Rundfunkgebührenbeauftragte auch im Falle einer Rundfunkteilnehmerschaft zu keinerlei Auskunft verpflichtet ist, versteht sich anhand meiner vorigen Sätze von allen.-- 94.134.16.250 15:37, 21. Okt. 2010 (CEST)

Belege? --Andys /  18:04, 31. Jul. 2012 (CEST)

Fehler über Fehler im Artikel und auch auf dieser Diskussionsseite

Hier scheiden sich wohl die Geister, ähnlich wie bei dem immer noch gesperrten GEZ-Seite?! In diesem Artikel stehen jedenfalls hanebüchene Fehler, ähnlich wie im GEZ-Artikel. Nur zwei davon habe ich korrigiert: Abmeldungen werden nicht "beantragt", und Abmeldungen können auch bei der Landeserundfunkanstalt (und eben nicht nur bei der GEZ) eingereicht werden. Desweiteren wird die rechtliche Stellung der Rundfunkgebührenbeauftragten teilweise, wenn nicht sogar weitgehend falsch dargestellt. Weil diese als ganz normale Zivilpersonen keine hoheitlichen Befugnisse haben, gibt es eben KEINEN Auskunftsanspruch dieser Leute - man muß auf die Fragen derselben also gar nicht antworten. Die Tätigkeit der Rundfunkgebührenbeauftrragten beißt sich auch mit Bundesrecht, konkret dem Verwaltungsverfahrensgesetz, welches beinhaltet, daß Begünstigte (=provisionsabhängige Rundfunkgebührenbeauftragte) nicht in Verwaltungsvorgänge (=Ermittlung der Rundfunkteilnehmerschaft) einbezogen werden dürfen. Vielleicht kennt der eine oder andere das sog. Knöllchenurteil. Dieses besagt, daß es Zivilpersonen nicht gestattet ist, in hoheitliche, dem Staat vorbehaltene Handlungen einzugreifen. Konkret ging es in dem Urteil um Parkstrafzettel. Ein analoges Urteil gibt es zu Geschwindigkeitsmessungen. Und die Feststellung der Rundfunkteilnehmerschaft und der Rundfunkgebührenpflicht ist ein ebenso hoheitlicher Vorgang. Leider steht ein Grundsatzurteil dazu noch aus, das Verwaltungsverfahrensgesetz gibt es jedoch unabhängig davon schon jetzt. Auskunftspflicht gegenüber Rundfunkgebührenbeauftragten oder gegenüber der Landesrundfunkanstalt? Auch das ist lachhaft. Es gibt einen ehernen Rechtsgrundsatz, daß man sich selbst nicht belasten muß und der jegliche angebliche Auskunftsansprüche zu Fall bringt! (nicht signierter Beitrag von 88.72.219.134 (Diskussion) 07:33, 17. Okt. 2007 (CEST))

Man mag vielleicht nicht lügen dürfen, aber schweigen darf man allemal. Wird man jedoch über ein Verwaltungszwangsverfahren zu einer Auskunft staatlicherseits genötigt, die man aufgrund seines Schweigerechtes gar nicht abgeben muß, ist Lüge eine Form der Notwehr und damit sogar legal. (nicht signierter Beitrag von 88.72.219.134 (Diskussion) 07:36, 17. Okt. 2007 (CEST))

Verdeckte Ermittlungen/ohne sich zu outen

www.gez-abschaffen.de/Faelle/Fitness/Fitnessfall.htm#OffeneEmail (nicht signierter Beitrag von Programm (Diskussion | Beiträge) 10:48, 5. Nov. 2007 (CEST))

2 mit Leuchtstift markierte Stellen geben Aufschluss darüber, dass die nicht gänzlich erfolgreichen "verdeckten Ermittlungen bedauert werden. Ich denke als Grundinfo gehört in den Artikel - ob jetzt rechtens oder auch nicht - dass - der Wahrheitgehalt der Quelle vorausgesetzt (davon gehe ich jetzt mal treuselig aus) - verdeckt ermittelt wird. (nicht signierter Beitrag von Programm (Diskussion | Beiträge) 11:00, 5. Nov. 2007 (CEST))

Kritik: "Besteuerung" von Arbeitsgeräten

Vielleicht könnte man die seit 2007 (?) geltenden Abgaben auf Arbeitsgeräte (Computer, Mobiltelefone) in die Kritik mit einfügen. Negativ finde ich, daß nicht nur Konsumgeräte abgabenpflichtig sind, sondern jetzt auch Arbeitsgeräte, auf die man nunmal nicht verzichten kann. Wars früher noch möglich, durch die Abschaffung von Radio und Fernsehen aus dem Kreis der Konsumenten auszuscheiden, schafft man das heute gar nicht mehr. Das Nichtkonsumieren von ÖR wird somit schlicht "illegal". Auch ist der PC kein Empfangsgerät für "Rundfunk", da prinzipbedingt im Internet keine Broadcasts und für Otto-Normalkunden auch keine Multicast-Gruppen angeboten werden. Die jeweiligen Streams der ÖRs laufen beim Kunden als Punkt-zu-Punkt Verbindung, und haben somit - auch im übertragenen Sinne - nichts mit "Rundfunk" zu tun, wo jemand sendet, und alle empfangen (können). (nicht signierter Beitrag von 89.244.188.77 (Diskussion) 23:00, 22. Mär. 2008 (CET))